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Wo lassen Sie denken Où laissez-vous penser? Rent a brain...

29.02.00

Sam Wonder

Für ein grundsätzlich alt-neues Waffenrecht, eine Rekonstitution

Der Grundsatz lautet: Jeder Mann hat das Recht, sein Leben zu verteidigen, und die Pflicht, seine Angehörigen zu schützen. Das Recht, Waffen zu tragen, ist ein Urrecht des freien Mannes.

Das Gewaltmonopol des Staates beruht auf einem begründeten Verzicht. Der freie Mann ordnet sich - in freier Entscheidung - einer "höheren" Ordnung unter. Er verzichtet nicht auf das Recht, sondern - zeitweilig - auf seine Inanspruchnahme: solange die übergeordnete - von ihm mitgewählte und mitgetragene - Autorität die ihr treuhänderisch überlassenen Rechte und Pflichten gewissenhaft befolgt.

Das Gewaltmonopol des Staates ist anvertrautes Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen, zu verteidigen, nämlich das zu tun, zu welchem Zweck der freie Mann - in gemeinschaftlicher Verabredung - sein Urrecht einst an jenen delegierte.

Wir haben es mit einem Bündel von Tatsachen zu tun, die uns bescheinigen, daß der Bürger der Bundesrepublik Deutschland sich nicht schützen kann und darf, und daß der Staat ihm die Hilfe versagt. Der Staat schützt nicht, er kontrolliert den Bürger und tritt zunehmend als dessen Gegner auf. Wir müssen uns vor diesem Staat allmählich in Acht nehmen.

Die Lage ist wirklich dramatisch. Der Staat wird mit dem Organisierten Verbrechen nicht fertig, hindert aber den sogenannten freien Bürger daran, sich selbst zu schützen. Eine Fülle von Gesetzen, die täglich vermehrt und ergänzt werden, dient vor allem dem Zweck, bürgerliche Freiheiten und Rechte einzuschränken oder abzuschaffen.

Die "innere Sicherheit" Deutschlands beruht auf der Knebelung von Freiheit und Recht, einer daraus folgenden Entkrampfung der Beziehung des Staates zum organisierten Gewaltverbrechen.

Wenn das "Recht" des Bürgers darin besteht, zusehen und ertragen zu müssen, wie ihm systematisch Grundrechte beschnitten und genommen werden, daß seine Entrechtung ein primäres Ziel deutscher Innen- und Sozialpolitik ist, dann bleibt ihm noch sein Urrecht, das unveräußerliche Natur- und Himmelsrecht - und somit eigentlich alles, woraus die Rechte und Pflichten des Staates einmal hervorgegangen waren.

Bezeichnenderweise verfolgen die diktatorischen und totalitären Systeme, wie wir sie in unserem Jahrhundert kennengelernt haben, die individuelle Selbstbewaffnung der Bürger mit aller Strenge. Die waffenstrotzenden Kollektivstaaten sind in sich gleichgerichtet. Der autonome Einzelne gilt als potentieller Staatsfeind.

Im Westen hat die zunehmende illegale Gewalt der Bürger unter- und gegeneinander das Verlangen nach Verschärfung der Waffengesetze lauter werden lassen. Das ist ein Phänomen.

In Amerika richtete eine Jugendgruppe in ihrer Schule ein Massaker an. Viele junge Menschen mußten sterben. Warum "mußten" sie sterben? Die kleine kriminelle Mörderbande war - schwer - bewaffnet.

Der Massenmord spricht gegen die Diagnose, daß zu viele Waffen im Umlauf seien. Wäre nur ein einziger bedrohter Schüler - oder ein Lehrer oder der Hausmeister - bewaffnet gewesen, das Unheil hätte abgewendet oder zumindest eingeschränkt werden können.

Mit anderen Worten: Die Kriminellen waren und sind bewaffnet, während der "gesetzestreue" Bürger sich nicht bewaffnen darf oder soll. Die moralische "Erziehung zur Friedfertigkeit" mag guten Glaubens sein, ist aber gemeingefährlich falsch, wenn dabei die entscheidenden Momente nicht berücksichtigt werden.

In Deutschland ist es noch problematischer. Der Einzelne gilt sowieso nur wenig. Das hiesige Waffenrecht kümmert sich in erster Linie um Vereine, Schützenverbände, Jagdgemeinden... Die Bewaffnung ist kollektiv, in Organisationen, gestaltet - mindest potentiell eine politische Gefahr... Das deutsche Waffenrecht sieht ganz nach einem Privileg für Prominente, Offiziöse, Bodenständige aus. Ein kleinbürgerlicher Klüngel, der sich bewaffnen will, gründet einen Schützenverein und ist schon kein Klüngel mehr.

Eine Demokratie regelt sich nach anderen Vorstellungen und Grundsätzen. Der freie Bürger steht im Mittelpunkt jeder politischen Überlegung. Alles weitere folgt daraus. Es war einer der historischen Kardinalfehler, das individuelle Selbstschutzrecht an den Staat abzugeben. Es ist nun schwer, das rückgängig zu machen. Das Mandat vom Staat zurückzufordern, ist aber im Zeichen der Globalisierung und Entstaatlichung existentiell notwendig.

Der moderne Staat mißbraucht Macht gegen "seine" Bürger, während er die - gemeingefährliche, modernst bewaffnete und high-tech-gerüstete - organisierte Schwerkriminalität gewähren läßt, gewähren lassen muß, weil er ihr nicht gewachsen ist. Ja, diese milliardenschwere Kriminalität hat Eingang in die staatlichen Institutionen gefunden, so daß sie vom Staat kaum noch zu unterscheiden ist.

Das Urrecht auf Selbstverteidigung gewinnt von Tag zu Tag an Bedeutung. Die in Grund- und Menschenrechtskatalogen deklarierte Freiheit des Einzelnen bleibt ein Stück Papier, wenn und solange der Bürger sich als Freier nicht ausweisen kann und ausweisen will, indem er das individuelle Waffenrecht für sich reklamiert und auch in Anspruch nimmt, und zwar gegen alle Kräfte, die ihn daran hindern beziehungsweise darin beschränken wollen.

Die Freiheit im Internet und die freie Entscheidung des Einzelnen, sich zu seiner und seiner Familie Verteidigung zu bewaffnen, sind eins. Die Waffe kommt aus einem Recht und führt in die Pflicht. Der Freie ist der Verantwortliche. Das von Gott gegebene Gesetz ist ein Mandat. Waffenrecht ist an das Gesetz gebunden. Waffenkunde ist Gesetzeslehre.

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