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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert

Horst Lummert an das Institut Fresenius

7.4.94

Anlaß für mein Schreiben ist die Sache "Germar Rudolf contra Max-Planck-Institut" vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Ich las darüber in einem Bericht der Welt vom 29.3.94 und mußte mir erst einiges zusammenreimen.

Germar Rudolf wurde also wegen eines Gutachtens, "falschen Gutachtens" oder wegen irgendwelcher "Proteste", die es nun "hagelte", vom Max-Planck-Institut "fristlos entlassen".

Im Zusammenhang wird auch das Institut Fresenius erwähnt. Rudolf hatte Sie beauftragt, so heißt es, "Gesteinsproben auf Blausäureverbindungen (Cyanidverbindungen) zu untersuchen - ohne Wissen seiner Vorgesetzten und auf Briefbögen der Max-Planck-Gesellschaft".

Das Ergebnis Ihrer Untersuchungen bildete die Grundlage für Rudolfs Gutachten.

Wann wurden diese Untersuchungen durchgeführt?

Ist das in der Zeitung genannte "Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den Gaskammern von Auschwitz" identisch mit dem Gutachten gleichen Titels vom November 1992 (!)?

Haben sich möglicherweise im nachhinein irgendwelche Fehler herausgestellt?

Ist es überhaupt eine wissenschaftliche Frage, die jetzt in der Öffentlichkeit erörtert wird?

Man erhält ja den Eindruck, dieser Rudolf sei ein raffinierter Schwindler, ein Pseudowissenschaftler, der - wohlgemerkt: "im Auftrag der Verteidiger des von Interpol gesuchten Nazi-Generals Otto Ernst Remer" - den Neo-Nazis in die Hände arbeitet.

Ein Pseudowissenschaftler am renommierten Max-Planck-Institut - wer soll das glauben?

Beschränkt sich Ihr Institut auf die Erklärung, in Unkenntnis über die Herkunft der Gesteinsproben gewesen und geblieben zu sein?

Das Gutachten vom November 1992 kursierte doch aber - jedem zugänglich - in der sachkompetenten Öffentlichkeit.

Weder "Fresenius" noch "Planck" legte Widerspruch dagegen ein. Keine wissenschaftlichen Bedenken?

Was aber dann?

Verletzt Rudolfs fristlose Entlassung etwa Art. 5 Abs. 3 GG, wonach Forschung und Lehre frei sind?

"Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung", heißt es weiter. Das ist sicherlich eine Interpretationsfrage, die uns vermutlich noch öfter beschäftigen wird.

Hat sich Germar Rudolf dazu grundsätzlich geäußert?

Wie kann man ihn eigentlich erreichen?

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sommer/herbst 1994

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Horst Lummert in kuckuck (kulikri)

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