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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert
doku/text
Die ausführliche Beweisführung über die Vorbereitung eines Angriffskrieges wird in der Strafanzeige der GRÜNEN vom April 1981 mit den folgenden Sätzen zusammengefaßt:
Die neuen eurostrategischen Atomraketen der USA Pershing-2 und Cruise Missiles, die entsprechend dem NATO-Beschluß vom 12. Dezember 1979 ab Herbst 1983 in Westeuropa stationiert werden sollen, durchbrechen aufgrund ihrer technischen Eigenschaften und der geographischen Lage ihrer Stationierung das bisherige atomare Gleichgewicht der Supermächte zugunsten der USA in einer Weise, die für die USA einen Angriffskrieg gegen die UdSSR mit kalkulierbarem Risiko eigener Schäden möglich macht ...
... Besonders wir Bewohner der Bundesrepublik, auf deren Gebiet sämtliche 108 Pershing-2-Raketen der USA ab 1983 stationiert werden sollen, sind durch diese Stationierung aufs äußerste bedroht. Ein auf unser Land begrenzter Atomkrieg wird möglich.
Zum Zeitpunkt dieser Strafanzeige waren schwerwiegende Sachverhalte noch unbekannt, die inzwischen veröffentlicht sind und die aus heutiger Sicht die alarmierenden Schlußfolgerungen dieser Beweisschrift noch unterstreichen und erhärten. Die wichtigsten dieser Sachverhalte sind:
a) Die "Null-Lösung"-Forderung des amerikanischen Präsidenten, in der er einen Verzicht auf die Stationierung seiner neuen Raketen abhängig macht von einer restlosen Beseitigung aller sowjetischen Mittelstreckenraketen.
Dies ist eine auf bedingungslose Unterwerfung abzielende Maximalforderung, die sowohl die vorgeschobenen seegestützten Raketensysteme der USA als auch die Raketensysteme der Briten und Franzosen unberücksichtigt läßt und die deshalb von der Sowjetunion auch bei echter Abrüstungsbereitschaft nicht erfüllt werden kann.
b) Die Veröffentlichung der Stationierungsorte von mehr als der dreifachen Anzahl der im NATO-"Doppelbeschluß" vorgesehenen Pershing-2-Raketen im Stern, Ausgabe Nr.42, vom 14. 10. 1982.
Diese Veröffentlichung zeigt, daß alle Pershing-2-Raketen in Ostwürttemberg zwischen Ulm und Heilbronn stationiert werden sollen, wo sie das denkbar idealste Ziel für einen sowjetischen Präventivschlag darstellen.
Ferner zeigt diese Veröffentlichung, daß die USA nicht daran denken, sich an die Abmachungen des NATO-Doppelbeschlusses zu halten, sondern daß sie gewillt sind, so bedeutende Entscheidungen wie Anzahl der Raketen und Veränderung der Reichweiten nach eigenem Ermessen und hinter dem Rücken ihrer deutschen "Verbündeten" zu treffen.
c) Verschiedene Äußerungen von Präsident Reagan, unter anderem vor Journalisten in Washington am 16.10.1981, wonach er einen auf Europa begrenzten Atomkrieg für denkbar hält, und schließlich
d) die Veröffentlichung in The Guardian vom 9.12.1982 über bereits angelaufene Evakuierungsmaßnahmen für das Hauptquartier der US-Streitkräfte in Europa von Stuttgart nach England.
Besonders diese letztere Enthüllung zeigt, daß unter den "Nachrüstungs"-Systemen die Pershing-2 die gefährlichsten und zugleich die bedrohtesten sind, weshalb die wichtigste US-Kommandozentrale in Europa aus dem Pershing-2-Stationierungsgebiet vorsorglich herausgenommen und nach England verlegt wird, wo sich nur Cruise Missiles, aber keine Pershing-2-Raketen befinden sollen.
Zugleich macht diese Veröffentlichung deutlich, wie verfehlt die Reaktionen besonders deutscher Kritiker dieser Äußerung des amerikanischen Präsidenten waren, indem sie ihn belehren wollten, ein auf Europa begrenzter Atomkrieg sei unmöglich.
Wir haben alle Veranlassung, die Äußerungen führender US-Politiker sehr ernst zu nehmen und eine bevorstehende atomare Vernichtung sogar nur jenes Landstriches, wo die Pershing-2-Raketen zur Stationierung vorgesehen sind, (der Raum zwischen Heilbronn und Ulm) ganz ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Auch heute, am Beginn des Stationierungsjahres von Pershing-2 und Cruise Missiles, besteht keine Aussicht auf einen solchen Erfolg der Genfer Raketen-Verhandlungen, der die USA von ihrem Stationierungsvorhaben abbringen könnte.
Zugeständnisse von sowjetischer Seite, die in der Bevölkerung Hoffnungen wecken, bergen im Gegenteil die große Gefahr, daß einerseits die Politiker der NATO in ihrem Glauben an eine Erpreßbarkeit der Sowjetunion bestärkt und zu äußerster Kompromißlosigkeit veranlaßt werden und daß andererseits die Friedensbewegung in ihrer Wachsamkeit nachläßt und die nötigen Vorkehrungen zur erfolgreichen Verhinderung dieser kriegsauslösenden Raketen versäumt.
Seinem Antwortschreiben vom Juli 1981, in dem der Generalbundesanwalt seine Verweigerung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Strafanzeige der GRÜNEN mitteilte, fügte der Generalbundesanwalt die folgende Belehrung an:
Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979 eindeutig erkennen läßt, daß der Nachrüstungsbeschluß in unmittelbarer und untrennbarer Verbindung mit der Forderung nach einer umfangreichen Rüstungskontrolle zu sehen ist, über die zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion verhandelt werden soll.
Die Verbindung zwischen Nachrüstung und Rüstungskontrolle ist auf der Ministertagung der NATO am 4. und 5. Mai 1981 in Rom erneut betont worden. Auch haben die Sprecher aller Fraktionen des 9. Deutschen Bundestages in dessen 38. Sitzung am 26. Mai 1981 übereinstimmend betont, daß der NATO-Beschluß vom 12. Dezember 1979 in seinen beiden Teilen konsequent und zeitgerecht verwirklicht werden soll.
Hätte der Generalbundesanwalt der Beweisschrift zu dieser Strafanzeige die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt, dann wäre ihm gewiß deutlich geworden, daß es sich insbesondere bei den Pershing-2-Raketen der im Nachrüstungsteil dieses "Doppelbeschlusses" vorgesehenen Atomwaffensysteme um aller Voraussicht nach kriegauslösende reine Erstschlagsraketen handelt.
Mit dieser Einsicht hätte der Generalbundesanwalt dann möglicherweise auch erkannt, daß sich hinter der harmlos klingenden Bezeichnung "Doppelbeschluß" ein ausgesprochenes Ultimatum mit eindeutiger Kriegsdrohung verbirgt.
Dies wurde zwar in der Strafanzeige so deutlich nicht formuliert, aber im Zusammenhang der Beweisführung mußte es erkannt werden. Ist doch ein Ultimatum nichts anderes als ein befristetes Entweder-Oder, das im Falle des NATO-"Doppelbeschlusses" auf das entweder Unterwerfung der Sowjetunion unter die amerikanische Forderung oder eine Kriegsdrohung mit reinen Erstschlagswaffen hinausläuft.
Wenn somit der Generalbundesanwalt auf die Sprecher aller Fraktionen des Bundestages verweist, die betonten, daß dieses Ultimatum mit eindeutiger Kriegsdrohung "in seinen beiden Teilen konsequent und zeitgerecht verwirklicht werden soll", so zog er leider nicht in Betracht, daß diese Sprecher durchaus entweder aus Unkenntnis und Leichtsinn oder aus Mutwillen und Gewissenlosigkeit heraus gehandelt haben könnten.
Tatsächlich machten sich auch diese Fraktionssprecher durch ihre vorbehaltlose Unterstützung des NATO-"Doppelbeschlusses" der Beihilfe zur Vorbereitung eines Angriffskrieges schuldig, wie es im Zusammenhang mit der Strafanzeige nachgewiesen und bisher in keinem Punkt widerlegt wurde.
Ebenfalls in der Strafanzeige zwar nicht ausdrücklich formuliert, aber in der Beweisführung klar erkennbar ist ein kriegauslösender Automatismus, der insbesondere den eindeutigen Erstschlagsraketen des Typs Pershing-2 innewohnt.
Dieser einen Atomkrieg erzwingende Automatismus besonders der Pershing-2-Raketen ist von entscheidender Bedeutung und muß jedem gegenwärtig sein, der vor dieser Gefahr überzeugend warnen will. Er läßt sich in drei gedanklichen Schritten verdeutlichen:
1. Die Stationierung von Pershing-2-Raketen in der Bundesrepublik signalisiert der Sowjetunion, daß sie mit diesen Geschossen jeden Augenblick überraschend "enthauptet" werden kann.
2. Weil indes alle Pershing-2-Raketen in relativ engem Geviert in Ostwürttemberg konzentriert werden sollen, wissen die USA, daß ihnen alle Pershing-2 durch einen gezielten sowjetischen Präventivschlag überraschend aus der Hand geschlagen werden können.
Auch sind sich die USA bewußt, daß in Bezug auf Pershing-2-Raketen die "Abschreckung" nicht funktioniert, weil diese Raketen das atomare Patt durchbrechen, das nach ihrer Beseitigung wieder hergestellt ist!
3. Umgekehrt müssen die sowjetischen Strategen davon ausgehen, daß die USA die leichte Verletzbarkeit ihrer Pershing-2-Systeme genau kennen und deshalb bestrebt sein müssen, diese Raketen noch vor einem sowjetischen Präventivschlag abzufeuern.
Das beiderseitige Wissen darum, daß, wer am schnellsten zuschlägt, dem Gegner die Waffe aus der Hand schlagen kann, müßte automatisch den zumindest auf Europa begrenzten Atomkrieg auslösen.
Diese zwingende Logik wurde inzwischen über die Moskauer Agentur Nowosti bestätigt, worüber der Spiegel in Nr.49/1982 berichtet:
Die Aufstellung (der neuen US-Mittelstreckenwaffen) zwinge die Sowjetunion zu einer Doktrin der unverzüglichen Antwort.
Wenn angesichts der vorliegenden erdrückenden Beweislast die Schuldfrage gestellt werden soll, so vor allem deshalb, um den Tatbestand der Kriegsvorbereitung öffentlich bekannt zu machen.
Erst wenn die Bürger über diese Kriegsvorbereitung informiert sind, können sie von den dafür Verantwortlichen politisch Rechenschaft fordern und diese Vorbereitungen zum Krieg vielleicht noch rechtzeitig verhindern.
Die Führung der Vereinigten Staaten von Amerika hat sich schuldig gemacht, weil sie nach dem Sieg über Deutschland und besonders nach dem Abwurf der Atombomben über Japan ihre Atomrüstung nicht unter der Bedingung beseitigt hat, daß kein weiteres Land nach atomarer Bewaffnung strebt und Nuklearrüstung international geächtet wird.
Als reichstes Land der Erde und bei dem hohen Ansehen, das die USA nach dem Zweiten Weltkrieg international genossen, hätten die USA im Vertrauen auf ihre wirtschaftliche und moralische Stärke bei der Schaffung einer weltweiten Friedensordnung beispielhaft vorangehen müssen.
Stattdessen versuchten die USA, dem Kommunismus mit militärischer Stärke in einer Weise zu begegnen, die dessen eigenes militärisches Erstarken provozierte, was unter anderem zu den Stellvertreterkriegen erst in Korea, dann in Indochina führte und nebenbei Mitteleuropa zu einem Spannungszentrum mit der größten Atomwaffendichte werden ließ.
Statt durch konkrete eigene Abrüstungsangebote auch die Sowjetunion zur Abrüstung zu veranlassen, versuchen die USA jetzt ganz offenkundig, die Sowjetunion zu einseitiger Abrüstung zu zwingen, indem sie ihr einen überraschenden Enthauptungsschlag mit in der Bundesrepublik stationierten Präzisionsraketen androhen.
Kein deutscher Politiker hätte sich nach 1945 an einem militärischen Bündnis an der Seite einer der Siegermächte beteiligen dürfen.
Militärische Neutralität und aktive Beteiligung Deutschlands an einer gesamteuropäischen Friedensordnung hätten unverzichtbare Zielsetzung für jeden deutschen Politiker sein müssen.
Wenn wir die politischen Führer der Bundesrepublik dafür anklagen, daß sie sich jetzt aktiv daran beteiligen, Westdeutschland zur atomaren Geisel der USA zuzurüsten, verkennen wir nicht eine Mitverantwortung auch der Führer der DDR an der Entwicklung zu der gegenwärtigen Vorkriegssituation, wenn sie umgekehrt ihr Staatsgebiet für solche sowjetischen Gegenmaßnahmen zur Verfügung stellen, die einen auf Deutschland begrenzten atomaren Schlagabtausch der Supermächte ermöglichen könnten.
a) Die besondere Schuld der Schmidt/Genscher-Regierung
Ob der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt bereits zum Zeitpunkt seiner Londoner Rede 1977 vor dem Internationalen Institut für Strategische Studien, in der er eine "Nachrüstung" mit neuen US-Raketen forderte, die Bedeutung dieser Raketen als eindeutige Erstschlagsraketen erkannt hat, ist ungewiß.
Spätestens 1979 beim Zustandekommen des Brüsseler NATO-Ultimatums müßte er um die kriegsauslösenden Eigenschaften dieser Raketen gewußt haben.
Ein bewußter Wille zum Krieg kann weder Schmidt noch Genscher nachgewiesen werden. Aber eine bewußte Risikobereitschaft, notfalls auch zum Atomkrieg, ist für die Politiker angesichts der zur Stationierung vorgesehenen eindeutigen Erstschlagsraketen unbestreitbar.
b) Schuld der Kohl/Genscher-Regierung
Bundeskanzler Helmut Kohl hat, ebenso wie sein Außenminister Genscher, seit seiner Amtsübernahme nie einen Zweifel daran gelassen, daß er für den Fall, daß die Genfer Verhandlungen bis Ende 1983 ohne Ergebnis bleiben, die im NATO-"Doppelbeschluß" vorgesehenen US-Raketen in der Bundesrepublik stationiert sehen will.
Auch wenn möglicherweise Helmut Kohl zugestanden werden kann, daß er das eigene Wesen und die Konsequenzen dieses Beschlusses nicht durchschaut, so mindert dies nicht seine Schuld.
Als Bundeskanzler muß er dafür geradestehen, wenn er von einer überseeischen Macht sein Land zum vorrangigen Zielgebiet eines atomaren Angriffskrieges zurüsten läßt.
In der ihrer Strafanzeige beigefügten Beweisschrift wiesen DIE GRÜNEN nach, daß die im Rahmen des NATO-"Doppelbeschlusses" in der Bundesrepublik zur Stationierung vorgesehenen eindeutigen Erstschlagsraketen einen zumindest auf unser Land begrenzten Atomkrieg auslösen müßten.
Die Strafanzeige erfolgte nach § 138 StGB, der jeden Bürger verpflichtet, es den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich anzuzeigen, falls er davon Kenntnis erhält, daß ein Angriffskrieg auf deutschem Boden vorbereitet werden soll.
Mit Schreiben vom 24. Juli 1981 wies der Generalbundesanwalt die Strafanzeige mit der Begründung zurück, es hätten sich
keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die ... beschuldigten Personen eine Straftat nach § 80 StGB begehen oder begangen haben.
Belehrend fügte der Generalbundesanwalt hinzu:
Die Vorbereitung eines Angriffskrieges im Sinne des § 80 StGB in Verbindung mit Artikel 26 des Grundgesetzes setzt eine friedensgefährdende Absicht voraus, also zumindest den Vorsatz, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.
Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß die ... beschuldigten Personen in solcher Absicht am Zustandekommen des NATO-Beschlusses vom 12. Dezember 1979 mitgewirkt oder bei parlamentarischen Beratungen in solcher Absicht dem Beschluß zugestimmt haben.
Der Generalbundesanwalt wird mit dieser Ablehnungsbegründung weder der dem NATO-"Doppelbeschluß" innewohnenden Kriegsgefahr, noch dem Geist des Grundgesetzes gerecht.
Zwar lautet Artikel 26 des Grundgesetzes wörtlich:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden..., die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Aber das Gewicht dieses Grundgesetzartikels kann unmöglich auf dem Wort "Absicht" liegen. Vielmehr geht es um
Handlungen, die geeignet sind, die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten!
Die Stationierung eindeutiger Erstschlagsraketen in der Bundesrepublik wäre unzweifelhaft eine solche Handlung.
Somit kann auch das NATO-Ultimatum von 1979 nicht einfach deshalb verfassungsgemäß sein, weil es nicht etwa in der Absicht beschlossen wurde, "die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten", sondern, wie es dem Wesen eines Ultimatums entspricht, durch die glaubhafte Androhung eines Angriffskrieges die Unterwerfung des Gegners zu erzwingen.
Selbst Hitler, der auf keinen Artikel 26 Rücksicht nehmen mußte, hat vor Kriegsausbruch öffentlich nie eine Absicht zur Vorbereitung eines Angriffskrieges erkennen lassen.
Aus seinen Reden, in denen er unermüdlich den "Frieden" beschwor, hätte ihm eine solche Absicht nie nachgewiesen werden können, sondern allenfalls aus seinen Handlungen.
Schließlich hat es der Generalbundesanwalt auch versäumt, die Absichten der US-Führer zu prüfen, um deren Angriffsraketen es sich doch handelt und über die selbst führende Politiker in der Bundesrepublik im unklaren sein könnten.
Indem der Generalbundesanwalt es abgelehnt hat, die ausführliche Begründung in der Strafanzeige der GRÜNEN für die Vorbereitung eines Angriffskrieges im Zusammenhang mit eindeutigen Erstschlagsraketen der USA auf deutschem Boden zur Kenntnis zu nehmen, hat er sich des Bruches der Rechtsordnung der Bundesrepublik in einem lebenswichtigen Bereich schuldig gemacht.
Im Zusammenhang mit der Frage, wie es zu einem solchen Ultimatum kommen konnte, das nach einer erfolglosen Frist von vier Jahren die Stationierung von ausschließlich Erstschlagsraketen und damit die eindeutige Drohung mit einem Angriffskrieg beinhaltet, stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach einer Mitschuld der öffentlichen Nachrichten- und Meinungsorgane der Bundesrepublik.
Welche dieser Medien sind bemüht, die Bürger über das eigentliche Wesen des NATO-"Doppelbeschlusses" und dessen mögliche Konsequenzen genau zu informieren?
Welche anderen führen die Bürger hinters Licht durch eine tendenziös entstellende und verharmlosende Darstellung, um dadurch den NATO-Politikern Hilfestellung zu bieten für einen möglichst ungestörten Vollzug ihrer ultimativen Politik?
Gewiß stehen auch Journalisten in der Gefahr, von den Politikern getäuscht zu werden, aber nach einer mehrjährigen, teilweise heftigen Diskussion über den NATO-"Doppelbeschluß" sollte im Stationierungsjahr 1983 kein Journalist mehr im Zweifel darüber sein, welche Bewandtnis es mit diesen neuen US-Raketen tatsächlich hat.
Wenn es wirklich zu einer Stationierung und zum Krieg kommen sollte, dann wäre gewiß, daß besonders die Nachrichten- und Meinungsmedien schuldhaft versagt haben.
Die eigentliche Verantwortung im demokratischen Staat liegt bei den Bürgern. Sie haben es zu verantworten, wenn sie sich unzureichend informieren oder wenn sie unfähige Politiker wählen, die aus Unkenntnis oder Leichtsinn einem Beschluß zustimmen, der die atomare Vernichtung zumindest des eigenen Landes riskiert.
Allerdings müssen sich die Bürger auch bis zu einem gewissen Grad darauf verlassen können, daß die Mitglieder der Regierung ihren Amtseid, Schaden vom Volke fernzuhalten, ernstnehmen und erfüllen.
Von der Mehrheit der Bürger kann unter den herrschenden Umständen eine Sachkompetenz in allen politischen Fragen nicht ohne weiteres erwartet werden.
Besonders gilt dies für die militärische Rüstung, die seit jeher der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen war.
Hinzu kommt, daß es sich im Falle des NATO-"Doppelbeschlusses" um einen Vorgang ausgesprochener Geheimdiplomatie handelt, der ohne eine möglichst geschickte Täuschung der Öffentlichkeit überhaupt nicht durchführbar wäre.
Wie hilflos sogar Bürger mit qualifizierter Bildung diesem NATO- "Doppelbeschluß" gegenüberstehen, zeigt eine Initiative von 120 Juristen, über die Der Spiegel in seiner Ausgabe Nr.12/1982 berichtet hat.
Danach hat die Vereinigung Republikanischer Juristen die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen als unvereinbar mit Artikel 26 des Grundgesetzes erklärt.
Für die Unterzeichner ist ausgemacht,
berichtete Der Spiegel,
daß Pershing-2-Raketen und Cruise Missiles keine bloßen Verteidigungsmittel sind.
Zugleich zitiert er eine Antwort aus dem Auswärtigen Amt, die lakonisch lautet:
Alle Verteidigungs- und Abschreckungswaffen der NATO dienen unterschiedslos der Kriegsverhütung und stören keinesfalls das friedliche Zusammenleben der Völker.
Vor dieser platten Erklärung werden die republikanischen Juristen wohl kapitulieren müssen,
heißt es dazu im Spiegel abschließend.
Hätten sich diese Juristen gründlicher mit diesem NATO-Beschluß befaßt, dann wäre ihnen klar geworden, daß es sich bei den "Nachrüstungs"-Raketen nicht nur um "keine bloßen Verteidigungsmittel", sondern um eindeutige Angriffsmittel handelt, die weder mit Verteidigung, noch mit Abschreckung auch nur das Geringste zu tun haben.
Mit dieser Einsicht hätten die Juristen nicht "kapitulieren" können.
Immerhin haben sich diese Juristen im Rahmen des ihnen damals Möglichen bemüht. Für alle Bürger gilt aber, daß auch Unwissenheit und Irrtum zur Schuld werden kann, wenn sie zur Tatenlosigkeit führen.
Der oft gegenüber der Friedensbewegung erhobene Vorwurf, sie betreibe mit ihrer Absicht, die Stationierung der neuartigen US-Raketen zu verhindern, die Geschäfte Moskaus und gefährde damit den Frieden, ist absurd.
Hitler sperrte seine "Friedensbewegung" in Konzentrationslager - und dies unter anderem auch in der Absicht, durch die Beseitigung innerer Opposition Geschlossenheit zu demonstrieren, um damit seine äußeren Gegner einzuschüchtern.
Wenn Ähnliches der NATO gelänge, könnte sie ihre offensiven Absichten gegenüber der Sowjetunion ungestört durchsetzen - bis zum Atomkrieg in Europa.
Demgegenüber kann eine wachsende Opposition in West und Ost gegen die in beiden Lagern betriebene Rüstungspolitik den Rüstungswahn stoppen und den Krieg verhindern.
Im Westen muß dazu der Anfang gemacht werden und dies zu allererst mit der Verhinderung reiner Angriffsraketen in der Bundesrepublik.
Selbst wenn die Pershing-2-Raketen wegen Entwicklungsschwierigkeiten nicht termingerecht stationiert werden könnten, dürfte der Widerstand dagegen nicht abnehmen.
Denn zum einen sind Cruise Missiles in entsprechend großer Zahl kaum weniger geeignet zur Führung eines Angriffskrieges als dies für Pershing-2-Raketen gilt.
Zum anderen bliebe auch mit später stationierten Pershing-2-Raketen die Absicht vor allem der USA bestehen, noch in diesem Jahrzehnt eine endgültige machtpolitische Entscheidung mit der Sowjetunion herbeizuführen.
Die wirtschaftliche Situation vor allem auch in den USA selbst scheint diese Absicht der US-Führer zu fördern.
Europa hat jetzt die Wahl - und das bis Ende 1983 terminierte NATO-Ultimatum beweist dies eindeutig -, entweder an der Seite der Supermächte stellvertretend für diese vernichtet zu werden oder sich aus den tödlichen Bündnisverpflichtungen zu befreien und einen eigenständigen Weg zu finden in einer europäischen Friedensordnung.
Die gewaltfreie Widerstandsbewegung gegen die Stationierung kriegauslösender Raketen in unserem Land besitzt alle Voraussetzungen, um nicht nur eine wirkliche Abrüstung zu erzwingen, sondern auch zu einer ersten wichtigen Erfahrung in der sozialen Verteidigung zu werden.
Eine erfolgreiche soziale Verteidigung gegen eine offenkundige Kriegspolitik der USA bietet auch die Grundlage für eine soziale Verteidigung gegenüber der Sowjetunion, falls dies in der Zukunft notwendig werden sollte.
Sonderdruck aus: NEUE POLITIK, I/1983,
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