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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert

Buchausgabe:
Horst Lummert in kuckuck (kulikri)
1973 bis 2000 & unveröffentlichte Texte aus 40 Jahren Wüste. Die vielsandigen Vordenklichkeiten des Avram Kokhaviv.
Band 4. Psychologische Kriegführung
Herausgegeben von Alexander Becker / Baraq Kokhaviv
© 2000 kokhaviv publications

doku/text

Strafanzeige des Bundesvorstandes der Grünen wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Bonn, im April 1981

An die Bundesanwaltschaft

Herrenstr. 45, 7500 Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstatten Strafanzeige gegen Helmut Schmidt, Hans Dietrich Genscher, Hans Apel, zu laden bei Bundesregierung Bonn

sowie gegen Helmut Kohl (CDU/CSU-Fraktion), Herbert Wehner (SPD-Fraktion), Wolfgang Mischnick (FDP-Fraktion), zu laden bei Deutscher Bundestag Bonn

unter dem Gesichtspunkt des Friedensverrats wegen "Vorbereitung eines Angriffskrieges" (§ 80 a StGB.).

In der Anlage geht Ihnen das Belastungsmaterial zu unter dem Titel: Anklageschrift gegen die deutsche Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges.

Für den Bundesvorstand der Partei DIE GRÜNEN
gez. Norbert Mann
gez. Erich Knapp

Anklage gegen die deutsche Bundesregierung und die Fraktionsvorstände der im Bundestag vertretenen Parteien wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges (Strafanzeige gemäß §§ 80, 138 StGB, 142a GVG in Verbindung mit Artikel 1, 2, 26 GG)

A. Begründung der Anklage

Durch den Beschluß der Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Staaten in Brüssel vom 12. Dezember 1979, in Westeuropa und insbesondere auf dem Gebiet der Bundesrepublik weitreichende und zu offensiver Kriegsführung geeignete neuartige amerikanische Atomraketen zu stationieren ("Nachrüstungsbeschluß"), ist die NATO offenkundig und eindeutig aus dem Stadium eines Verteidigungsbündnisses herausgetreten und hat den Charakter einer Militärallianz mit offensiven, auch einen Angriffskrieg riskierenden Absichten angenommen.

Diese neuartige und offensive Politik der NATO wird auch unterstrichen durch eine außergewöhnlich scharfe antisowjetische Außenpolitik der NATO-Vormacht USA, wie sie besonders für die neue Reagan-Administration kennzeichnend ist.

Da die neuen US-Waffen, die ab 1988 in der Bundesrepublik aufgestellt werden sollen, ausschließlich und eindeutig die Eigenschaften von Erstschlagwaffen besitzen, die das bislang herrschende atomare Gleichgewicht durchbrechen, macht sich die deutsche Bundesregierung durch ihre Zustimmung zu diesem Stationierungs-Beschluß der Vorbereitung eines Angriffskrieges schuldig.

B. Beweise im Sinne der Anklage

I. Neue sowjetische SS-20-Mittelstreckenraketen heben das bestehende atomare Patt der Supermächte nicht auf

Die führenden Politiker der Bundesregierung begründen ihre Zustimmung zu dem Raketenbeschluß der NATO mit einer angeblichen militärischen Überlegenheit der Sowjetunion im Bereich der Mittelstreckenraketen.

Dabei verweisen sie auf moderne sowjetische Raketen vom Typ SS-20, denen die NATO bisher nichts Vergleichbares entgegenzusetzen habe.

Über die technischen Daten dieser SS-20-Raketen liegen keine absolut gesicherten Angaben vor. Für die vorliegende Beurteilung seien deshalb die für die NATO ungünstigsten Werte angenommen.

Demnach verfügt die SS-20 über drei atomare Sprengköpfe, die über eine Entfernung von 5000 Kilometer sehr treffgenau ins Ziel getragen werden können.

Außerdem sind sie mobil und durch Feststoffbetrieb schnell einsatzbereit.

Die SS-20-Raketen sollen die veralteten sowjetischen SS-4 und SS-5-Mittelstreckenraketen ersetzen, die nur einen atomaren Sprengkopf ins Ziel tragen können, der wegen hoher Treffungenauigkeit über eine große Sprengkraft verfügen mußte.

Außerdem sind diese alten Raketen mit flüssigem Brennstoff betrieben, der die nachteilige Eigenschaft hat, daß er sich erwärmt und darum wegen Explosionsgefahr in regelmäßigen Zeitabständen ausgetauscht werden muß.

Dadurch war stets ein Teil dieser Raketen nicht einsatzbereit.

Sämtliche Raketen der USA sind demgegenüber bereits seit Jahrzehnten feststoffbetrieben.

Für die Sowjetunion haben die modernen SS-20-Raketen zweifellos eine Reihe von Vorteilen:

Sie sind schnell einsatzbereit und können infolge ihrer Mehrfachsprengköpfe mit weniger Trägerwaffen eine im Vergleich zu den alten Raketen gleich große Zerstörungskraft entfalten.

Ferner beziehen sie durch ihre große Reichweite auch Spanien und Portugal als zusätzliche Zielgebiete ein.

Spanien wird künftig voraussichtlich der NATO angehören.

Für die NATO dagegen entstehen durch die Einführung der sowjetischen SS-20-Raketen gegenüber früher verteidigungspolitisch keine Nachteile.

Bereits mit ihren SS-4 und SS-5-Raketen hätte die Sowjetunion das westeuropäische NATO-Gebiet vernichtend treffen und in einem Überraschungsschlag das auf dem Kontinent stationierte Vergeltungspotential der NATO ausschalten können.

Was sie davon abhielt, war sowohl mangelndes Interesse an einem zerstörten Westeuropa als auch das weiterbestehende strategische Vergeltungspotential der USA, die mit ihren land- und seegestützten Interkontinentalraketen einen die Sowjetunion vernichtenden Vergeltungsschlag führen können.

Vorteile für die Verteidigungspolitik der Sowjetunion, die sich aus der Einführung der modernen SS-20-Raketen ergeben, müssen keineswegs zwangsläufig Nachteile für die Verteidigungspolitik der NATO zur Folge haben.

Es liegt doch auf der Hand, daß die schnelle Einsatzbereitschaft der SS-20 und ihre Mobilität vorwiegend für eine wirksame Verteidigung von Bedeutung sind.

Ein Überraschungsangriff könnte genausogut mit stationären und stundenlang zuvor aufgetankten Raketen der älteren Bauweise geführt werden.

Die Aufregung der NATO über die neuen sowjetischen SS-20-Raketen wäre nur dann verständlich, wenn man annehmen wollte, die NATO plane ihrerseits einen überraschenden Angriff gegen die Sowjetunion.

Nur unter diesen Gesichtspunkten wäre die Sowjetunion mit ihren heutigen SS-20-Raketen besser gewappnet als mit den früheren SS-5-Raketen.

Das Argument der Bundesregierung, besonders von Außenminister Genscher beharrlich vorgetragen, die NATO habe den sowjetischen SS-20-Mittelstreckenraketen nichts "Vergleichbares" entgegenzusetzen, klingt zwar für den unkritischen Zuhörer überzeugend.

Denn tatsächlich können die USA mit ihren in Westeuropa stationierten Mittelstreckenraketen einen vergleichbaren Entwaffnungsschlag gegenüber Osteuropa nicht führen.

Doch dies nicht etwa darum, weil ihnen dafür die nötigen Raketen fehlen.

Allein mit ihren 108 Pershing-1-Raketen, die der US-Army in der Bundesrepublik unterstehen, könnten die USA die osteuropäischen Verbündeten der Sowjetunion zumindest ebenso vernichtend treffen, wie es umgekehrt die sowjetischen SS-20 gegenüber Westeuropa tun könnten.

Der bestehende Unterschied ist der, daß die Sowjetunion außerhalb ihres eigenen Gebietes in Osteuropa keine atomaren Mittelstreckenraketen unterhält.

Ein NATO-Angriff mit Atomraketen gegen die osteuropäischen Verbündeten der Sowjetunion wäre von daher gesehen sinnlos.

Dies gewährt, nebenbei bemerkt, diesen Staaten in einem möglichen Atomkrieg ein beträchtliches Maß an Sicherheit, weil sie nicht in der Weise der westeuropäischen Verbündeten der USA mit Atomwaffen vollgestopft sind und damit nicht wie diese zum Ziel der ersten Stunde würden.

Es kann also für die NATO eine den sowjetischen SS-20-Raketen "vergleichbare" Waffe gar nicht geben.

Etwas "Vergleichbares" besaß die NATO auch in den vergangenen Jahrzehnten gegenüber den sowjetischen SS-4 und SS-5-Raketen nicht.

In diesem Zusammenhang ist auf das Cuba-Abkommen von 1962 zu verweisen, in dessen Rahmen sich die USA verpflichtet haben, keine weitreichenden, sowjetisches Gebiet bedrohende Mittelstreckenraketen in Westeuropa und in der Türkei zu unterhalten.

Damals zogen die USA entsprechende Raketensysteme aus diesen Gebieten zurück.

Als Gegenleistung verpflichtete sich die Sowjetunion, keine die USA bedrohenden Mittelstreckenraketen auf Cuba zu stationieren.

Die Sowjetunion machte diesen Versuch zur Stationierung von Mittelstreckenraketen auf Cuba zu einer Zeit, als sie selbst noch keine interkontinentalen Fernraketen besaß und der Bedrohung ihres Territoriums sowohl durch amerikanische Interkontinentalraketen als auch durch in Westeuropa und in der Türkei stationierte weitreichende US-Mittelstreckenraketen nichts annähernd Gleichwertiges entgegensetzen konnte.

Es ist bemerkenswert, daß die damalige US-Regierung zu diesem Abkommen mit der Sowjetunion bereit war.

Den Rückzug sowjetischer Mittelstreckenraketen aus Cuba hätten die USA angesichts ihrer militärischen Überlegenheit auch durch die bloße Kriegsdrohung erzwingen können.

Dabei ist zu beachten, daß damals bereits sowjetische Mittelstreckenraketen von der Sowjetunion aus Westeuropa bedrohten und daß diese Raketen infolge fehlender Satellitenaufklärung Westeuropa kaum weniger überraschend und vernichtend hätten treffen können, als dies heute für die modernen SS-20-Raketen möglich wäre.

Damals galt Westeuropa im Rahmen der NATO-Verpflichtungen der USA durch das amerikanische strategische Vergeltungspotential als gesichert.

Auch heute noch ist eine Überlegenheit der USA im atomar-strategischen Bereich unbestritten.

Sie ist sogar so groß, daß das von Präsident Carter unterzeichnele SALT-II-Abkommen einen Rüstungsstop strategischer Waffen für die USA und eine gewisse Nachrüstung auf diesem Gebiet für die Sowjetunion vorsah.

Die Bundesregierung blieb bislang die Erklärung schuldig, warum sie sich durch das überlegene amerikanische Vergeltungspotential heute anscheinend nicht mehr abgesichert fühlt.

Die Modernisierung sowjetischer Mittelstreckenraketen jedenfalls hat für die NATO eine "Abschreckungslücke" irgendwelcher Art nicht entstehen lassen.

II. Neue eurostrategische Atomraketen der USA durchbrechen das bestehende atomare Gleichgewicht

Anfang der sechziger Jahre hätte die Sowjetunion ein annäherndes Gleichgewicht des gegenseitigen Vernichtungsrisikos nur dadurch herbeiführen können, daß sie den weitreichenden US-Mittelstreckenraketen in Westeuropa eigene Mittelstreckenraketen auf Cuba entgegengesetzt hätte.

Das Gleichgewicht wurde dann von den USA durch den Abzug ihrer weitreichenden Mittelstreckenraketen herbeigeführt.

Zum Wesen dieses Gleichgewichts gehört es, daß anfliegende Atomwaffen einer Supermacht gegen das Territorium der anderen Supermacht so rechtzeitig von Warneinrichtungen festgestellt werden können, daß der angegriffenen Supermacht eine ausreichende Zeitspanne zur Vorbereitung eines Vergeltungsschlages bleibt.

Diese Voraussetzung trifft auf die Interkontinentalraketen und die strategischen Bombenflugzeuge beider Seiten zu.

Sie gewähren der angegriffenen Supermacht eine mindestens halbstündige Warnzeit.

Weitreichende Mittelstreckenraketen, die von einem der Supermacht benachbarten Gebiet im ballistischen Flug auf diese abgeschossen werden, haben nur eine Flugdauer von 4-7 Minuten, innerhalb der die angegriffene Macht einen gleichwertigen Vergeltungsschlag nicht mehr vorbereiten kann.

Dies zeigt, warum solche Mittelstreckenraketen das strategische Gleichgewicht durchbrechen.

Dies galt bereits für die alten Mittelstreckenraketen der sechziger Jahre und es gilt verschärft für die technisch perfektionierten Mittelstreckenraketen der Gegenwart.

Falls die 108 Pershing-2-Raketen der USA entsprechend dem NATO-Beschluß vom Dezember 1979 auf dem Gebiet der Bundesrepublik aufgestellt werden, stellt dies für die Sowjetunion die denkbar gefährlichste Bedrohung dar.

Sie kann dann dieser Bedrohung nichts Vergleichbares entgegenstellen, weil ein erneuter Versuch zur Stationierung von Mittelstreckenraketen auf Cuba von den USA, wie bereits 1962, als Kriegsgrund betrachtet würde.

Nur eine Stationierung sowjetischer SS-20-Mittelstreckenraketen auf Cuba, die innerhalb weniger Minuten Ziele inmitten der USA mit großer Genauigkeit treffen könnten, wären der Aufstellung amerikanischer Pershing-2-Raketen in Westdeutschland vergleichbar.

Über die "verbesserte" Version der Pershing-2, die mit 2500 km Reichweite in den USA in Entwicklung ist, berichtete der Spiegel:

Diese Rakete braucht sechs Minuten für den Flug von der Pfalz bis Moskau. Als erste Rakete überhaupt besitzt sie ein ausgepichtes Zielanflug-System, das sie befähigt, ein vorgegebenes Objekt von nur 25 Meter Durchmesser zu treffen:
Wenn man ihr ein Computer-Luftbild des Kreml einspeist, dann findet sie den Kreml mit ihrem Radar-Scanner im Moskauer Häusermeer und schlägt präzise in jedem gewünschten Punkt des sowjetischen Herrschaftszentrums ein.1

Zusätzlich ist diese Rakete mit einem besonders harten Sprengkopf ausgerüstet, der sie befähigt, vor der Explosion bis zu 12 Meter tief in die Erde einzudringen.

Damit ist sie zur punktgenauen Vernichtung unterirdischer Befehlsbunker und Raketensilos geeignet.

Die gleichfalls ab 1983 in Westeuropa zur Stationierung vorgesehenen Cruise Missiles der USA sind zwar als tieffliegende Flugkörper sehr viel langsamer. Da sie aber sowjetische Radaranlagen unbemerkt unterfliegen können, eignen sie sich ebenfalls für einen überraschenden Erstschlag. An Zielgenauigkeit und Sprengkraft entspricht die Cruise Missile der Pershing-2.

Zu diesen neuartigen, für Europa vorgesehenen Raketensystemen der USA bemerkt der Spiegel:

... obwohl auf der Hand lag, daß die neue Pershing allein aufgrund ihrer Reichweite eine ganz neue strategische Qualität hat, ist es der Rüstungslobby gelungen, diese Waffen einer ahnungslosen Öffentlichkeit und denkfaulen Politikern in Europa als bloße "Nachrüstung" und "Modernisierung" zu verkaufen.2

Der Begriff "Nachrüstung" ist für diese eurostrategischen US-Raketen vor allem auch deshalb irreführend, weil mit ihrer Entwicklung vor mindestens zehn Jahren begonnen wurde, als von der jetzt angeblich festgestellten "Abschreckungslücke" noch überhaupt keine Rede war. Da dem sowjetischen Geheimdienst mit Sicherheit die Entwicklung dieser Waffen nicht verborgen geblieben war, die einen strategischen Sinn erst durch ihre Stationierung in Westeuropa oder in der Türkei erhalten, ist im Gegenteil davon auszugehen, daß die Sowjetunion die Entwicklung ihrer SS-20-Mittelstreckenraketen als Antwort auf diese eurostrategischen Raketen der USA begonnen hat.

III. Die neuen eurostrategischen US-Raketen können den ihnen zugeschriebenen Zweck der Verteidigung nicht erfüllen

Die bislang auf dem westeuropäischen Kontinent stationierten Atomwaffen können nur den Zweck erfüllen, im Falle eines überlegen geführten konventionellen Angriffs der Sowjetunion gegenüber Westeuropa das osteuropäische Aufmarschgebiet sowjetischer Truppen und ihrer Verbündeten atomar zu zerstören.

Für diesen einen Fall nur besitzen diese Atomwaffen der NATO eine abschreckende Funktion. Für den in einem künftigen Krieg wahrscheinlicheren Fall, daß die Sowjetunion selbst entschlossen ist, gegen Westeuropa Atomwaffen einzusetzen, besitzen die in Westeuropa stehenden Atomwaffen keinerlei Verteidigungswert.

Bereits mit ihren alten Mittelstreckenraketen wäre es der Sowjetunion möglich gewesen, das relativ enge westeuropäische Stationierungsgebiet in einem überraschend geführten Raketenangriff innerhalb weniger Minuten derart total und intensiv zu verwüsten, daß Reaktionen der Vergeltung geschweige denn irgendeiner Verteidigung mit in Westeuropa stehenden Atomwaffen als ausgeschlossen gelten müssen.

Für diesen Fall eines sowjetischen Atomangriffs auf Westeuropa konnte nur das in den USA landgestützte und das auf U-Booten befindliche Vergeltungspotential der NATO eine abschreckende Bedeutung haben.

Genau das gleiche müßte auch für die neue Pershing-2 und Cruise Missiles gelten: Einer Verteidigung gegenüber einem Raketenüberfall könnten sie nicht dienen und für den Vergeltungseinsatz wären sie nach einem systematisch geführten Atomangriff unbrauchbar.

Wollte man mit diesen Raketen also irgendeine abschreckende Wirkung erzielen, dann müßten sie auf U-Booten eingerichtet werden, wo sie bei einem Erstschlag nicht getroffen werden könnten.

Doch selbst dort wäre ihre abschreckende Wirkung bedeutungslos angesichts des bereits vorhandenen Vergeltungspotentials der USA, das zu einer vielfachen Vernichtung der Sowjetunion ausreicht.

Die Einrichtung dieser Raketen auf U-Booten wäre aber auch aus dem Grund sinnlos, weil treffgenaue Abschüsse von U-Booten aus nicht möglich sind. Nur auf dem Land stationiert kommt bei der Pershing-2-Rakete die Qualität ihrer großen Zielgenauigkeit zur Geltung. Deshalb gilt, was der Spiegel feststellt:

Pershing-2 und Cruise Missiles haben widersinnigen Sinn nur als Erstschlagwaffen.3

Widersinnig ist dieser Sinn für Westeuropa deshalb, weil die Sowjetunion mit ihren modernen SS-20-Mittelstreckenraketen eine Verhütungs- bzw. Vergeltungswaffe besitzt, die genau diese Gefahr eines von Westeuropa aus geführten Erstschlags angemessen beantworten kann.

Wegen ihrer Mobilität und großen Reichweite von 5000 Kilometern sind die SS-20-Raketen weder für die Pershing-2 noch für die Cruise Missiles erreichbar.

Sie könnten in Vergeltungsschlägen aus Gebieten jenseits des Ural gegenüber Westeuropa ihre volle Zerstörungskraft entfalten.

Einen Sinn könnten Pershing-2 und Cruise Missiles nur für die USA unter der Voraussetzung haben, daß sie einen militärischen Angriff gegen die Sowjetunion planen, falls sich die sowjetische Führung ihren Forderungen nicht fügt.

Die USA könnten sich ausrechnen, daß sie mit ihren Pershing-2 und Cruise Missiles in einem Überraschungsschlag nicht nur die wichtigsten sowjetischen Befehlszentralen im europäischen Teil der Sowjetunion ausschalten können, sondern auch einen Teil der in Bunkern untergebrachten interkontinentalen Fernraketen, die auf die USA gerichtet sind.

Damit könnten Schäden in den USA selbst kalkulierbar bleiben. Westeuropa jedoch würde durch die mit SS-20-Raketen geführten Vergeltungsschläge mit absoluter Sicherheit vollständig vernichtet werden.

IV. Nachweis für Erstschlagabsicht der USA

Laut einer Veröffentlichung des Stockholm Peace Research Institute geht die Bereitschaft der USA, möglicherweise Atomwaffen als erste anzuwenden, auf das Jahr 1974 zurück.

Bis zu diesem Zeitpunkt galt auch in den USA die Doktrin der "gegenseitigen sicheren Vernichtung".

Diese Ahschreckungsdoktrin geht vom sicheren Bewußtsein jeder Supermacht aus, daß ein von ihr geführter militärischer Angriff eine gleichwertige vernichtende Antwort der angegriffenen Supermacht zur Folge hätte.

In der Veröffentlichung des Stockholmer Instituts heißt es dazu:

Statt sich ... zu einer Politik zu verpflichten, nicht als erste Atomwaffen anzuwenden, haben die USA offenbar eine Kampagne der atomaren Drohung eingeleitet.
Als Präsident Ford in seiner Pressekonferenz am 25. Juli 1975 nach der "Erstanwendung" gefragt wurde, wich er einer direkten Antwort aus, aber er räumte ein, daß die Sicherheitspolitik der USA in den vergangenen achtzehn Monaten geändert worden sei, um eine maximale Flexibilität für einen solchen Gebrauch von Atomwaffen zu erreichen, wie es die nationalen Interessen erfordern konnten.4

Die Erstanwendung von Atomwaffen in Betracht ziehen kann vernünftigerweise nur, wer damit rechnen kann, über ein entsprechendes atomares Potential zu verfügen, das nötig ist, um durch einen Erstschlag die Zweitschlagskapazitat des Gegners entweder auszuschalten oder zumindest kriegsentscheidend zu schwächen.

Ungefähr zu der Zeit, als Präsident Ford die Änderung der amerikanischen Sicherheitspolilik in Richtung einer möglichen Erstanwendung von Atomwaffen bekanntgab, war in den USA die Entwicklung eines neuartigen Ziellenkungssystems fur Atomraketen erfolgreich abgeschlossen worden.

Dieses Ziellenkungssystem (MARV) kann den manövrierbaren Sprengkopf einer atomaren Fernrakete genau in ein vorgeschriebenes Ziel steuern. Dazu heißt es in der Veröffentlichung der Stockholmer Friedensforscher:

Weder die Ziellenkung im MARV noch Mini-Atomsprengköpfe (die mit großer Treffgenauigkeit und sehr geringer atomarer Ladung für "chirurgische Schläge" gegen militärische Ziele geeignet sind) können im Rahmen einer Strategie der sicheren Vernichtung gerechtfertigt werden; sie können jedoch als notwendige Waffen in einer Strategie des Counter-Force präsentiert werden.5

Die Übernahme der Option einer atomaren Counter-Force-Strategie, welche beinhaltet, daß vorwiegend militärische Einrichtungen des Gegners als Ziel eines atomaren Angriffs vorgesehen werden sollen, wurde 1974 durch den damaligen US-Verteidigungsminister Schlesinger bekanntgegeben.

Die für diese Strategie des Counter-Force erforderliche hohe Treffgenauigkeit amerikanischer Atomraketen wird durch das neuartige Ziellenkungssystem MARV gewährleistet.

Sowohl die Fähigkeit hoher atomarer Treffgenauigkeit als auch die Strategie zur vorzugsweisen Vernichtung militärischer Einrichtungen des Gegners erhält erst durch die Entwicklung der für 1983 zur Stationierung vorgesehenen eurostrategischen Trägersysteme Pershing-2 und Cruise Missile ihre eigentliche friedensbedrohende Bedeutung.

Sie setzen die USA in die Lage, einen möglicherweise kriegsentscheidenden teilweise Entwaffnungsschlag gegen die Sowjetunion zu führen!

Im Zusammenhang mit diesen neuen eurostrategischen US-Raketen muß die im Juli 1980 von Präsident Carter herausgegebene "Directive 59" gesehen werden, welche die US-Streitkräfte anweist, ihre Atomraketen künftig vorrangig auf militärische Ziele der Sowjetunion zu richten.

Der Direktor des Inslituts für Friedensforschung an der Hamburger Universität, General Wolf Graf Baudissin, sprach unter Bezug auf diese "Directive 59" warnend von einem "Ende aller Abschreckung". Der General sagte:

Jetzt rechnet die Sowjetunion mit einem Erstschlag, denn das neue atomare Konzept der USA erfordert Waffen, die für einen Erstschlag einsetzbar sind. 6

Ab 1983 sollen diese Waffen gemäß dem sogenannten NATO-Nachrüstungsbeschluß den USA in Europa zur Verfügung stehen.

Nur mit diesen Waffen könnte vom Standpunkt der USA ein atomarer Erstschlag sinnvoll erscheinen.

Nur für einen Erstschlag sind diese Waffen überhaupt geeignet.

Ihre vorgesehene Aufstellung in Europa ist damit ein untrüglicher und unwiderlegbarer Beweis für die Absicht der USA, sich in die Lage zu versetzen, gegenüber der Sowjetunion einen atomaren Erstschlag zu führen.

C. Zeugen im Sinne der Anklage

I. Gert Bastian, früherer Panzergeneral der Bundeswehr

General Bastian weist in seiner im Januar 1980 veröffentlichten Denkschrift zum NATO-Beschluß vom 12. Dezember 1979 an den Bundesverteidigungsminister darauf hin, daß durch die Einführung neuer sowjetischer Mittelstreckenraketen vom Typ SS-20 für die NATO keine "Abschreckungslücke" entstanden ist, diesbezügliche Bekundungen der Bundesregierung also falsch sind. Wörtlich stellt der General fest:

Die Glaubwürdigkeit der Abschreckung setzt und setzt eben stets nur die Gleichwertigkeit der erzielbaren Wirkungen, nicht aber eine Gleichartigkeit der verfügbaren Kriegsmittel voraus.
Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die Modernisierung des sowjetischen Mittelstreckenpotentials hinsichtlich Reichweite, Zielgenauigkeit, Mehrfachwirkung und Mobilität der Systeme hieran etwas ändern sollte.
Weshalb durch die neue hinzugekommene Fähigkeit der UdSSR, nun auch noch Spanien und Portugal zu treffen und die Zielgebiete mit gesteigerter Präzision zu verwüsten, als eine Drohung empfunden werden müßte, die durch das technisch gleichfalls perfektionierte strategische Potential der USA nicht mehr wie bisher in Schach zu halten wäre.7

Vielmehr ist General Bastian der Auffassung, daß die für Westeuropa vorgesehene Stationierung der neuartigen eurostrategischen Raketensysteme der USA für die Sowjetunion eine äußerst gefährliche Bedrohung darstellen wird, die nur mit dem 1962 aufgegebenen Versuch der Sowjetunion vergleichbar ist, auf Cuba Mittelstreckenraketen zu stationieren. Da heißt es in der Denkschrift:

Durch das Aufgeben dieser Absicht, die von den USA verständlicherweise als nicht akzeptable Provokation empfunden worden war, hat die Sowjetunion der Welt damals vermutlich den Schritt vom kalten zum heißen Krieg erspart.
Heute nun soll dieselbe Sowjetunion die Stationierung nuklearer Mittelstreckenwaffen der USA gegenüber ihren lebenswichtigen Zentren nicht ehenfalls als Herausforderung empfinden?
Soll vielmehr mit Gelassenheit auf eine sich abzeichnende Fähigkeit der USA reagieren, mit diesem nuklearen Potential - bei Reduzierung der Vorwarnzeit auf etwa ein Fünftel - in der westlichen UdSSR Zerstörungen von strategischer Bedeutung herbeizuführen?
Soll den Stationierungsbeschluß der NATO gar als Ansporn zur Reduzierung der eigenen Rüstung verstehen?8

Warnend schreibt der General:

... es liegt doch ... auf der Hand, daß ein so beachtliches Nuklearpotential auf niederländischem, belgischem und gar deutschem Boden in der Sowjetunion ungleich nachdrücklicher als jede andere Bedrohung die Frage aufwerfen muß, ob man im Falle einer friedensgefährdenden Lageentwicklung nicht geradezu gezwungen ist, sich dieses neuen Risikos durch einen nuklearen Präventivschlag zu entledigen, was bei der Enge seines Stationierungsraumes kaum unmöglich sein dürfte.
Eine Überlegung, die von einer Mutmaßung, das strategische Potential der USA würde nicht mehr mit der bisherigen Selbstverständlichkeit für den Schutz außeramerikanischer Interessen zur Verfügung stehen, noch gefördert werden müßte.9

II. Alfred Mechtersheimer, ehemaliger Oberstleutnant der Bundeswehr und jetziger Friedensforscher

Zu den möglichen Folgen, die eine Verwirklichung des NATO-Beschlusses zur Stationierung der modernen eurostrategischen Atomraketen der USA für Europa haben würde, zitiert Der Spiegel den Friedensforscher Mechtersheimer. Der Spiegel schreibt:

Welch wenig beneidenswerter Part der Bundesrepublik zugedacht ist und wie die Sowjets diese Planung sehen könnten, hat der ehemalige Bundeswehr-Oberstleutnant und jetzige Friedensforscher Alfred Mechtersheimer so kommentiert: "Die Sowjetunion wird vermutlich davon ausgehen, daß der amerikanische Präsident dann früher zum Einsatz von taktischen Atomwaffen bereit ist, wenn er durch die Mittelstrecken-Stationierung in Westeuropa die Risiken des Atomkriegs stärker auf Europa verlagern kann."
Mechtersheimer spricht von einer "Europäisierung der Atomkriegsgefahr", die es Ronald Reagan erlaubt, offensiver mit der nuklearen Abschreckung zu hantieren, wenn das amerikanische Territorium selbst bei einem atomaren Schlagabtausch in Europa nicht mehr unmittelbar und automatisch gefährdet wäre.10

III. Nino Pasti, italienischer General und früherer stellvertretender Oberkommandierender der NATO

Nino Pasti weist in einer Stellungnahme darauf hin, daß nach bestehenden NATO-Vereinbarungen amerikanische Atomwaffen ausschließlich unter der Verfügungsgewalt der USA stehen und ein Mitspracherecht jener Länder, in denen sie stationiert sind und die die Folgen ihres Einsatzes zu tragen haben, nicht besteht. In diesem Zusammenhang bezeichnet Pasti den Status der europäischen NATO-Staaten ab "Dominions" der USA.11

In derselben Stellungnahme warnt der italienische General:

Offizielle amerikanische Verlautbarungen lassen keinen Zweifel an dem Ziel, einen möglichen Atomkrieg auf Europa zu beschränken und die USA vor den Folgen eines solchen Krieges zu verschonen. Mit anderen Worten: Der Preis für die Verteidigung der USA wird die Zerstörung Europas sein.12

D. Die Anklage stützende Anmerkungen

I. Zur Wahrscheinlichkeit eines sowjetischen Präventivschlages

In seinem Memorandum gibt General Bastian zu bedenken, ob die Sowjetunion

im Fall einer friedensgefährdenden Lageentwicklung nicht geradezu gezwungen ist,

einen atomaren Präventivschlag zu führen.

Wer sich an die ersten harten Reaktionen sowjetischer Politiker und sowjetischer Presseverlautbarungen erinnert, die unmittelbar auf den NATO-Beschluß vom Dezember 1979 folgten, der kann keinen Zweifel daran haben, wie bedrohlich die sowjetische Führung diesen NATO-Beschluß für die Sowjetunion einschätzt.

Erst sehr zögernd erklärte man sich schließlich bereit, unter dem Druck dieses Beschlusses Verhandlungen zur Rüstungsbeschränkung aufzunehmen.

Bundeskanzler Schmidt hat eine diesbezügliche Erklärung des sowjetischen Staatschefs am 9. März vor einem Bezirksparteitag der SPD in Frankfurt ausdrücklich begrüßt, und der Kanzler fügte nachdenklich hinzu:

Wäre die sowjetische Führung zu Verhandlungen nicht bereit, dann würde es gefährlich.13

Vergegenwärtigt man sich dazu die bekannte Haltung der führenden Politiker der USA, die dem die Stationierung ihrer Raketen betreffenden Teil des Beschlusses größeres Gewicht beimessen als dem Verhandlungsteil, dann erscheint es naheliegend, daß die USA die von ihren europäischen NATO-Partnern geforderten Verhandlungen mit der Sowjetunion zum Scheitern bringen, um die Stationierung ihrer neuen Raketen durchzusetzen.

Würden aber diese Verhandlungen kurz vor der Stationierung der US-Raketen scheitern, dann würde die Situation so gefährlich, daß es keiner weiteren "friedensgefährdenden Lageentwicklung" mehr bedürfte, um der Sowjetunion den Gedanken zu einem Präventivschlag nahezulegen.

Alles spräche dann aus der Sicht der Sowjetunion für einen solchen Präventivschlag:

a) Sämtliche 108 Pershing-2-Raketen stünden auf dem relativ engen Gebiet der Bundesrepublik kurz vor ihrer Einsatzbereitschaft.

Würde man sie durch einen konzentrierten Raketenangriff nachhaltig ausschalten, dann könnte eine gefährliche Erpressungsdrohung als beseitigt gelten.

b) Nach einem erfolgreichen Verhütungsangriff gegen diese das atomare Gleichgewicht durchbrechenden neuen US-Raketen stünden sich beide Supermächte wieder in der ursprünglichen Pattsituation gegenüber.

D.h. die USA könnten einen solchen relativ eng begrenzten sowjetischen Präventivangriff mit ihrem übrigen strategischen Potential nicht vergelten, ohne die eigene sichere Vernichtung durch sowjetische Interkontinentalraketen zu riskieren.

c) Der Sowjetunion sind die Bemühungen der USA bekannt, das Vernichtungsrisiko durch mögliche atomare Konflikte auf Gebiete außerhalb der USA zu beschränken.

Die vorgesehene Stationierung ihrer neuen strategischen Raketen in Westeuropa beweisen diese Bemühungen der US-Politik zur "Abkopplung" vom Schicksal der Europäer.

Dies gibt der Führung der UdSSR ein hohes Maß an Sicherheit zu der Annahme, daß die USA, vor die Tatsache der vollzogenen atomaren Vernichtung ihres westdeutschen NATO-Partners gestellt, keine Veranlassung haben würden, dies nachträglich zu rächen und dafür die eigene Vernichtung in Kauf zu nehmen.

Da sich die Sowjetunion durch die Existenz neuer eurostrategischer US-Raketen ganz unverhältnismäßig stärker bedroht fühlen müßte als durch einen Vergeltungsangriff der US nach der präventiven Zerstörung dieser Raketen, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, daß sich die sowjetische Führung durch einen Präventivschlag dieser Gefahr entledigen wird.

II. Die Wahrscheinlichkeit, die Stationierung der neuen US-Raketen durch erfolgreiche Verhandlungen zwischen den Supermächten vermeiden zu können, ist außerst gering

Alle bislang bekannten Äußerungen führender US-Politiker sprechen dafür, daß die US-Regierung von Verhandlungen mit der Sowjetunion derzeit nichts hält.

Daß sie vielmehr zuerst die Stationierung ihrer eurostrategischen Raketen durchsetzen will, um mit der dadurch erzielbaren entscheidenden Rüstungsüberlegenheit die Sowjetunion zu einseitigem Nachgeben erpressen zu können.

So erklärte der Sicherheitsberater von US-Präsident Reagan, Richard Allen, am 21. März 1981,

Abrüstungsverhandlungen könnten kein Ersatz für die allgemeine Einführung von Mittelstreckenwaffen in Europa sein.14

Im gleichen Zusammenhang wird gemeldet, daß Allen eine

Welle pazifistischer Strömungen in Europa

beklagt.

Es ist nicht zu erwarten, daß die US-Regierung in den von den europäischen NATO-Staaten verlangten Abrüstungsverhandlungen mit der Sowjetunion die völlige Beseitigung oder auch nur den Stop der Weiterentwicklung ihrer eurostrategischen Raketen Pershing-2 und Cruise Missiles als Gegenleistung für eine sowjetische Beseitigung der SS-20-Mittelstreckenraketen anbietet.

Die USA würden damit eine Waffe aus der Hand geben, von der sie eine entscheidende militärische Überlegenheit über die Sowjetunion erwarten und mit deren Hilfe sie annehmen, die Sowjetunion künftig zu jedem beliebigen politischen Zugeständnis zwingen zu können.

Nur unter diesem Angebot aber könnte die Beseitigung sowjetischer SS-20-Raketen erwartet werden.

Wie anders wollte man der UdSSR zumuten, die einzige Waffe zu beseitigen, die ihr zwar keine Überlegenheit über die NATO gibt, die es ihr aber erlauben würde, im Falle eines überraschenden Angriffs der USA mit neuen eurostrategischen Raketen einen wirksamen Vergeltungsschlag gegen Westeuropa führen zu können.

Ganz abgesehen von der Möglichkeit, durch einen Präventivschlag gegen das westdeutsche Stationierungsgebiet mit diesen SS-20-Raketen die Aufstellung der bedrohlichen neuen US-Raketen notfalls überhaupt verhindern zu können.

Daß die Verhandlungen scheitern werden, ist so gut wie sicher.

Die daraus resultierende Vernichtungsgefahr für Europa ist ungeheuer.

Bezeichnend ist ein Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 25.3.1981:

In einem weiteren Fall war der sowjetische Text der jüngsten Breschnjew-Botschaft zur Abrüstungspolitik weder im Auswärtigen Amt noch im Kanzleramt ordnungsgemäß ins Deutsche übersetzt, als Genscher die Moskauer Vorschläge zurückweisen ließ.

Daß auch Bundesminister Apel nicht beabsichtigt, auf die Installation der einen sowjetischen Präventivschlag provozierenden Mittelstreckenraketen zu verzichten, ergibt sich aus einem Artikel in der Welt vom 2.4.1981, (Seite 1 oben, "Bundestag einmütig für NATO-Doppelbeschluß"), in dem es heißt: Apel habe

verdeutlicht, daß solche Abrüstungsverhandlungen (zwischen USA und UdSSR) realistischerweise für die NATO nur eine Reduzierung der eurostrategischen Systeme irgendwo zwischen Null und 572 bringen können.

III. Mögliche Gründe für den Kriegswillen der USA

Unter den noch herrschenden Bedingungen einer funktionierenden gegenseitigen Abschreckung einer der beiden Supermächte den bewußten Willen zum Krieg zu unterstellen, könnte nicht ernst genommen werden.

Für die Sowjetunion ist auch in Zukunft keine Entwicklung absehbar, die sie in die Lage einer gesamtstrategischen Überlegenheit über die USA versetzen könnte.

Von daher gesehen ist die Frage nach sowjetischer Kriegswilligkeit oder Friedensbereitschaft für den Fall, daß sie jemals eine militärische Überlegenheit erreichen könnte, heute ohne Bedeutung.

Die USA jedoch sind mit ihrer für Europa vorgesehenen neuartigen Raketenrüstung, die ab 1983 verwirklicht werden soll, dabei, eine unbestreitbare strategische Überlegenheit über die Sowjetunion zu gewinnen, die es ihnen ermöglichen könnte, einen Atomkrieg gegen die Sowjetunion mit der sicheren Aufopferung Westeuropas, aber mit einem kalkulierbaren Risiko für ihr eigenes Staatsgebiet, zu führen.

Darum müssen sich die USA die Frage nach möglichen Gründen für einen etwa vorhandenen Kriegswillen gefallen lassen.

In der Tat gibt es dafür eine ganze Reihe von Gründen, die sehr ernst genommen werden müssen.

a) Soziale Spannungen in der sogenannten Dritten Welt in Asien, Afrika und Lateinamerika. Diese Spannungen entladen sich in Bürgerkriegen oder drohen in Bürgerkriege auszuarten.

Die revolutionären Bewegungen der betroffenen Länder werden von der Sowjetunion als "nationale Befreiungsbewegungen", von den USA jedoch als "terroristische Umtriebe" bezeichnet. Entsprechend unterstützt die UdSSR die aufständischen Gruppen, und die USA unterstützen die bedrohten Führungsschichten dieser Länder.

Jeder Umsturz der Machtverhältnisse dort wird von den USA als "Sieg des Kommunismus" und als Niederlage für die sogenannte freie Welt empfunden.

Ohne die einzelnen Verhältnisse dieser Länder näher zu bewerten, muß gesagt werden, daß jede der Supermächte bereit ist, für die Seite, die sie unterstützt, militärisch in den Konflikt einzugreifen.

Für den Fall drohenden Unterliegens ihrer Seite ist davon auszugehen, daß die unterstützende Supermacht dann zu einem militärischen Angriff auf die gegnerische Supermacht bereit sein könnte, wenn sie sich einen militärischen Sieg ausrechnen kann.

In dieser Lage befänden sich mit ihren eurostrategischen Raketen ab 1983 die USA.

Selbst für den Fall, daß die USA die eindeutig rechtmäßige Seite unterstützen sollten, wären sie mit einem militärischen Angriff auf die Sowjetunion nicht im Recht, weil das damit angerichtete Unheil in keinem Verhältnis zu einer begrenzten Niederlage anderwärts stünde.

Auch für die europäischen Verbündeten der USA, von deren Territorium dieser Angriff auszugehen hätte und die ihn mit der sicheren eigenen Vernichtung bezahlen müßten, wäre dies unannehmbar.

b) Angesichts industrieller Überproduktion in den Industiestaaten mit wachsender Arbeitslosigkeit und Inflation bei zunehmender Staatsverschuldung wäre eine Weltwirtschaftskrise wie jene der dreißiger Jahre denkbar.

Dies könnte in Europa zu sozialen Unruhen mit Bürgerkrieg führen, was zweifellos von der Sowjetunion versucht würde, zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Dabei könnte der Fall eintreten, daß sich Westeuropa politisch zur Sowjetunion hin orientieren würde.

Mit den hochindustrialisierten Staaten Westeuropas als Einflußgebiet könnte die Sowjetunion leicht ein machtpolitisches Übergewicht über die USA erreichen.

Statt eine solche Entwicklung hinzunehmen, könnten die USA bei vorhandenen strategischen Voraussetzungen von Westeuropa aus einen militärischen Angriff gegen die Sowjetunion führen.

c) Einen weiteren Grund, bei dem nicht ein Sieg über die Sowjetunion, sondern die Zerstörung Westeuropas das Kriegsziel wäre, nennt der frühere Chef der französischen Mittelmeerflotte, Admiral Antoine Sanguinetti, in einem Interview mit der amerikanischen Zeitschrift In these times.

Darin beruft sich der Admiral auf Gespräche mit amerikanischen NATO-Offizieren und beschuldigt die USA, einen Atomkrieg in Mitteleuropa anzuzetteln. Er sagt:

In aller Offenheit erklärten sie mir: "... eines Tages werden wir Amerikaner über die Zerstörung Europas nachdenken müssen. Denn Sie hier sind bei weitem unser schärfster Konkurrent".
Und das ist wahr. Rußland ist immer noch gar nichts. Sein Bruttonationalprodukt erreicht gerade die Hälfte des europäischen.
Europa ist weltweit die führende Handelsmacht... der amerikanischen Wirtschaft kann es nur zugute kommen, wenn Europa zerstört wird.

Auf die Vorhaltung der Journalistin Diana Johnstone, dies sei "zynisch", erwiderte Sanguinetti:

Das ist eben Politik. Politik ist leider im Prinzip zynisch. In der Politik gibt es keine Nachbarschaftshilfe.

Auf die Krise des westlichen Wirtschaftssystems eingehend, sagte Sanguinetti:

... bevor man der Notwendigkeit ins Auge blickt, dieses ökonomische System zu ändern, gibt es eben diejenigen, die einen Krieg vorziehen würden, der das ganze System dann vierzig weitere Jahre am Laufen hielte.
Einen amerikanischen Offizier zitierend sagte Sanguinetti: "Der Trick, wenn wir Europa zerstören müssen, wird der sein, die andere Seite dazu zu bringen, den Krieg anzufangen."15

E. Rechtliche Würdigung

I.

Die neuen eurostrategischen Atomraketen der USA, Pershing-2 und Cruise Missile, die entsprechend dem NATO-Beschluß vom 12. Dezember 1979 ab 1983 in Westeuropa stationiert werden sollen, durchbrechen aufgrund ihrer technischen Eigenschaften und der geographischen Lage ihrer Stationierung das bisherige atomare Gleichgewicht der Supermächte zugunsten der USA in einer Weise, die für die USA einen Angriffskrieg gegen die UdSSR mit kalkulierbarem Risiko eigener Schäden möglich macht.

Die Frage, ob die USA einen solchen Krieg planen, ist unerheblich.

Was zählt, ist allein, ob die Sowjetunion einen Angriff der USA fürchtet.

Sie muß ihn fürchten, weil ihr eigener Rüstungsstand diese überlegene Offensivrüstung der USA nicht rechtfertigt.

Damit ist die UdSSR entweder gezwungen, vor der überlegenen Übermacht der USA zu kapitulieren oder einen rechtzeitigen Präventivschlag gegen das westeuropäische Stationierungsgebiet zu führen, mit dem sie diese gefährliche Bedrohung ausschalten könnte.

Besonders wir Bewohner der Bundesrepublik, auf deren Gebiet sämtliche 108 Pershing-2-Raketen der USA ab 1983 stationiert werden sollen, sind durch diese Stationierung aufs äußerste bedroht.

Ein auf unser Land begrenzter Atomkrieg wird möglich.

Heute führende Politiker der USA haben der Bereitschaft unverhohlen Ausdruck gegeben, einen "nuklearen Konflikt" in Erwägung zu ziehen, falls die "nationalen Interessen" der USA dies erfordern.16

Die Führer der Sowjetunion würden politisch nur folgerichtig handeln, wenn sie eine für sie von unserem Lande ausgehende lebensgefährliche Bedrohung notfalls durch einen konzentrierten Raketenangriff präventiv ausschalten würden.

Die noch immer gültige sogenannte Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen würde sie dazu nach geltendem Völkerrecht legitimieren.

Weltweit anerkannte Friedensforscher warnen vor der Stationierung dieser neuen US-Raketen in Europa, weil sie die bestehende Abschreckung aufheben und dadurch einen Krieg möglich machen.

II.

Auf Grund der unter A bis D im einzelnen aufgeführten Umstände besteht genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage wegen Friedensverrats (§ 80 StGB).

Als Täter kommen "praktisch nur Inhaber von Schlüsselstellungen staatlicher Macht... in Betracht" (Dreher/Tröndle, Kommentar zum Strafgesetzbuch, Rand-Nr. 8. zu § 80).

Unserer Auffassung nach sind jedenfalls die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien des Friedensverrats hinreichend verdächtig.

Nach § 80 StGB wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft, wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Schutzobjekt ist die Sicherheit der Bundesrepublik sowie der durch den Angriffskrieg bedrohte Völkerfriede (Schöncke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 20. Auflage 1980), wobei nach richtiger Ansicht sowohl solche Fälle erfaßt werden, in denen die Bundesrepublik angreift oder auf der Angreiferseite stehen soll, als auch solche, in denen sie selbst angegriffen werden soll (Dreher/Tröndle a.a.O., Rand-Nr.3 zu § 80).

Der Begriff Angriffskrieg ist dahingehend auszulegen, daß er alle Kriege umfaßt, die weder Verteidigungskriege noch Kollektivmaßnahmen der UN oder ähnlicher Organisationen sind (vgl. Schöncke/Schröder a.a.O. zu § 80 StGB).

Angesichts des im Einzelnen dargelegten Erstschlagcharakters der ab 1983 in der Bundesrepublik zu stationierenden Mittelstreckenraketen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die verantwortlichen Politiker die Möglichkeit eines Angriffskrieges, sei es der Sowjetunion, sei es der USA billigend in Kauf nehmen und damit vorsätzlich im Sinne von § 80 StGB handeln.

Das Verhalten der verantwortlichen Politiker ist darüberhinaus verfassungswidrig.

Zum einen verstößt es gegen die aus Artikel 1, 2 GG für die staatlichen Organe folgende "umfassende Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen Unversehrtheit" (vgl. BVerfGE 46, 160, 164 f.).

Das Verhalten der verantwortlichen Politiker ist zum anderen nach Artikel 26 Abs.1 GG verfassungswidrig.

Nach dieser Vorsicht sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.

§ 80 StGB enthält die teilweise Ausführung des in Artikel 26 GG enthaltenen Gesetzgebungsauftrages.

Das in Artikel 26 verankerte Friedensgebot ist kein bloßer Programmsatz, sondern unmittelbar verbindliche Grundsatznorm für die gesamte Rechtsordnung (Mangoldt/Klein, das Bonner GG, 2. Auflage 1966, Anm.11, 4 zu Artikel 26).

Die besondere Bedeutung von Artikel 26 GG liegt in der Unterstellung der deutschen Außenpolitik unter das Völkerrecht.

Der damit bezweckte Beitrag zum Weltfrieden besteht darin,

vor der eigenen Tür zu kehren: Jedenfalls soweit der eigene hoheitliche Einfluß reicht, soll die deutsche Friedensbereitschaft nicht mehr im klassischen Sinne des jus ad bellum politisch disponibel, sondern von Verfassungs wegen justitiabel sein und dadurch glaubhaft nach innen und außen demonstriert werden (von Münch/Hernekamp, GG-Kommentar, München 1976, Rand-Nr.2 zu Artikel 26 GG).

Nachdem die Bundesregierung die Stationierung der neuartigen Angriffswaffen allem Anschein nach nunmehr endgültig akzeptiert und auch durch Verhandlungen für grundsätzlich nicht vermeidbar hält, erstatten wir diese Strafanzeige in Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 138 StGB.

Für den Bundesvorstand der Partei Die Grünen
Norbert Mann
Erich Knapp

F. Quellenverzeichnis

1 Nachrichtenmagazin Der Spiegel, Nr. 7 vom 9.2.81, S.110
2 ebd. S.110
3 ebd. S.111
4 Rüstung und Abrüstung im Atomzeitalter, ein Handbuch herausgegeben vom Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), roro 1979, S.96f.
5 ebd. S.81
6 Südwestfunk Baden-Baden, in "Interview zum Zeitgeschehen" im September 1980
7 Memorandum des Panzergenerals Gert Bastian an Bundesverteidigungsminister Hans Apel. Vollständige Veröffentlichung im Wortlaut in Frankfurter Rundschau vom 25.1.80
8 ebd.
9 ebd.
10 Der Spiegel, a.a.O., S.111
11 New US-Missiles in Europe: Security or Menace? S.9, herausgegeben vom Informationszentrum des Weltfriedensrates in Helsinki
12 ebd. S.8 f.
13 Programm "Tagesthemen" des 1. Deutschen Fernsehens am 9.3.81, 22.30 Uhr
14 Stuttgarter Nachrichten vom 23.1.81, S.1
15 Die Unabhängigen vom 20.9.80, S.3
16 General Alexander Haig anläßlich des Hearings seiner Amtseinsetzung als Außenminister der USA vor dem außenpolitischen Senatsausschuß: "Die nationalen Interessen der Vereinigten Staaten sind bedeutender als die Vermeidung eines nuklearen Konflikts." Nachrichten vom Südfunk Stuttgart am 10.1.81, 19.00 Uhr

Strafgesetzbuch, Besonderer Teil
Erster Abschnitt
Erster Titel: FRIEDENSVERRAT § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.13 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 26, Verbot des Angriffskrieges

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

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