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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert
Meine Revisionsbegründung findet in dieser Form keine gerichtliche Verwendung, ist aber authentisch. Ein literarischer Beitrag. H.L.
Horst Lummert, Friedrichstraße 234, 10969 Berlin
An das
Landgericht Berlin
Turmstraße 91
Berlin (Moabit)
Zur Geschäftsnummer:
(575) 81 Js 2710/98 Ns (202/99)
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259 Ds 330/99 Amtsgericht Tiergarten in Berlin
* Vgl. meine handschriftl. Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle am 16. März 2000 und mein Schreiben vom 15. März 2000.
Die Urteilsschrift des Berufungsgerichts (Poststempel: 3.4.00. Posteingang: 4.4.00) entspricht in weiten Teilen nicht der mündlichen Urteilsbegründung vom 13.03.2000.
1.
In der mündlichen Verhandlung wurde mir ausdrücklich eingeräumt, mit dem Verfasser des Birkenau-Berichts nicht übereinzustimmen.
Der Richter betonte ausdrücklich, daß ich strafrechtlich unbehelligt geblieben wäre, wenn ich meine Schaber-Kritik gleich an den fraglichen Beitrag angehängt hätte.
2.
Der Begriff "bedingter Vorsatz" findet sich in der Urteilsschrift nirgendwo, wurde aber mündlich gebraucht.
3.
Die Urteilsschrift enthält keine Rechtsmittelbelehrung über die Zulässigkeit der Revision.
Ich beantrage Abtrennung meines Verfahrens von dem gegen Hermann Schaber.
§ 25 Abs. 2 StGB ("gemeinschaftliche Tat") ist hier nicht anzuwenden.
Für die Veröffentlichung des Schaber-Berichts in kuckuck feder 21/22 bin ich allein verantwortlich.
§ 130 StGB gilt - mit Bezug auf § 86 Abs. 3 StGB - in meinem "Fall" nicht.
Die Rechtsnorm § 86 Abs.3 StGB ist nicht beziehungsweise nicht richtig angewendet worden.
In meiner publizistischen Arbeit bin ich stets davon ausgegangen, daß diese Vorschrift für mich gilt.
Damit fällt auch der "bedingte Vorsatz" weg.
Auf meine Arbeit in und mit der von mir herausgegebenen (inzwischen infolge zahlreicher - straf- und zivilrechtlicher - Verfahren eingestellten) Zeitschrift kuckuck trifft § 86 Abs. 3 StGB in drei entscheidenden Punkten zu:
1. "staatsbürgerliche Aufklärung",
2. "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen",
3. "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte...".
Auf die Sicherheitsproblematik hinter (!) dem NS-Revisionismus (daher dieser von mir gewählte, in der Ersten Instanz merkwürdigerweise ironisierte Terminus) habe ich im kuckuck und in der fallbezogenen Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft wiederholt hingewiesen.
Auch in kkk-feder 23/24 (Beweismittel!) ist dazu Gewichtiges nachzulesen.
Das Heft ist - auch in bezug auf die achtziger Jahre - eine Fundgrube.
Ich kann nicht umhin, in diesem Zusammenhang auf eine besondere - vielleicht deutschlandspezifische - Problematik hinzuweisen.
Die Nichtverfolgung offensichtlicher, im kuckuck dokumentierter Straftaten ist - verglichen mit dem Eifer, der bei der Strafverfolgung gegen mich an den Tag gelegt wird - bezeichnend und seltsam, zumal, da es sich um Delikte handelt, die nach denselben Rechtsvorschriften, die gegen mich (fälschlich) angewandt werden, verfolgt werden müßten.
Die Staatsanwaltschaft ist, soviel ich weiß, verpflichtet, aktiv zu werden, wenn sie von einer Straftat erfährt.
Meine - als Reaktion auf die Nachrede beim RegBürgermeister - sowohl an diesen als auch an die Staatsanwaltschaft gerichtete Strafanzeige vom 13.7.98 gegen Erich Knapp wegen falscher Verdächtigung/Anschuldigung ("Auschwitz-Leugner") und Nötigung zur Unterlassung bestimmter publizistischer Untersuchungen - dies ist der eigentliche Grund für seine seit fast zwei Jahrzehnten andauernde Rufmordkampagne - blieb völlig unbeachtet.
Desgleichen meine spezielle Strafanzeige vom 15.7.98 mit Strafantrag gegen Erich Knapp wegen Konspirativer Morddrohung bei der Staatsanwalt Darmstadt zum dortigen Aktenzeichen 2 Js 13188.2/98 (siehe auch Gesch.-Nr. 81 Js 1437/97, Dez.110, StA I LG Berlin).
Ich weise darauf hin, daß die gegen mich direkt und indirekt ausgesprochenen Morddrohungen einen besonderen Akzent dadurch erhalten, daß Knapp sich durch den Hamburger NS-Anwalt Jürgen Rieger vertreten läßt, mit dem er sich schon so weit vertraut gemacht hat, daß er ihm Kopien meiner in früherer Zeit an ihn, Knapp, gerichteten Briefe überließ.
Rieger selbst ist mehrmals vorbestraft (Handbuch Deutscher Rechtsextremismus, 1996)...
Riegers Nähe zu rechtsextremistischen Terroristen und Gewalttätern gibt Knapps Drohungen einen zusätzlichen Aspekt insofern, als Knapp immer wieder öffentlich und in Briefen suggeriert, die Mordgefahr könnte von "zionistischen" Kreisen ausgehen, die an mir "Mossadagenten" nicht mehr interessiert seien (aus meiner Begründung vom 15.7.98).
Zum Stichwort "Rieger, Jürgen" siehe Personenregister mit über 20 Seitenhinweisen in: Handbuch Deutscher Rechtsextremismus, Berlin 1996.
Die zahlreichen Brief-Dokumentationen im kuckuck sind eine "Vorführung" - hier: Knappscher "Haltet-den-Dieb!"-Mentalität - und dienten der politischen Diskussion als Argumentationshilfe.
Nachdem die Staatsanwaltschaft kraft eigener Initiative davon erfuhr, hätte sie - nach meinem jetzigen Verständnis - handeln müssen.
Sie tat es nicht und versäumte dadurch, meine ich, was ihres Amtes war (§ 152 StPO).
Der Mann, der mich bei ihr denunzierte, ist - zum wiederholten Male! - in Wahrheit der Täter (vgl. Briefe Knapps an Schaber u.a. in kkk-feder 23/24).
Aus den gegebenen Anlässen erfolgte mein Abdruck der Gesetzestexte von
§ 126 ("Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten"),
§ 86 ("Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen"),
§ 130 ("Volksverhetzung"),
§ 130a ("Anleitung zu Straftaten"),
§ 220a ("Völkermord")
StGB
(vgl. f 23/24).
Zu meiner Person:
Ich bin gelernter Verwaltungskaufmann der Wohnungswirtschaft, arbeite seit rund vierzig Jahren publizistisch, gab über 25 Jahre die Mini-Zeitschrift kuckuck heraus, die ich lange Zeit aus meiner Tätigkeit im Baugewerbe finanzierte, schreibe heute ziemlich umfänglich fürs Internet.
Ich bin also Publizist kraft dessen, was ich tue, allerdings nicht im Sinne eines staatlich geprüften, anerkannten und protegierten Schreiberlings, was mir (als "Qualifikationsnachweis") ohnehin nur aus totalitären Staaten bekannt ist.
Ich hatte ja meine Gründe, als ich 1952 von Pankow nach West-Berlin übersiedelte.
In meiner freischwebenden Unangepaßtheit muß ich zwar ständig damit rechnen, daß meine Arbeit auf Äußerlichkeiten reduziert wird (dem LG-Urteil nach (S.7) ist der kuckuck ein "in äußerst schlichter äußerer Form hergestelltes Blatt"), mit Vorliebe, wenn damit von politischen Inhalten oder/und gedanklichen und sprachlichen Qualitätsmerkmalen abgelenkt werden kann.
Um den - unzutreffenden - Eindruck zu erwecken, er sei jüdischen Glaubens, fügt er seinem Namen häufig den von ihm gebildeten Namen "Avram Kokhaviv" an.
Er läßt sich von Dritten als Jude bezeichnen.
Der "Kuckuck" trug die zusätzlichen Titel "Projekt Yishmael", sowie "Blätter vom Orient, Erkenntnistheorie und politische Praxis, Beiträge zur demokratischen Eroberung" und war auf dem Titelblatt mit offenbar hebräischen Schriftzügen versehen (S.7).
Nun, ich wehre mich seit Jahren gegen den "unzutreffenden Eindruck", "jüdischen Glaubens" zu sein.
Meine Standardformel hierzu lautet: Ein Christ glaubt, ein Jude weiß.
Ich lasse mich "von Dritten als Jude bezeichnen"?
"Dritte" haben mich schon als "Oberjuden", "Zaddik", "Rabbi", Chassid", ja, in einem besonders verrückten Fall sogar als den "lieben Gott persönlich" bezeichnet.
Mein ewiger Denunziant und stets gern erhörter Zuträger der politischen Staatsanwaltschaft, der Heppenheimer Knapp, seines Zeichens "Ustad", heißt: Hoher Lehrer eines Derwisch-Ordens, "bezeichnet" mich abwechselnd als "Juden" oder "Pseudojuden", aber immer mit unfreundlicher Absicht.
Das Motiv entscheidet hier alles.
Diese "Dritten" sind politisch meine Gegner oder Feinde.
Ich bin Jude nicht nach den Regeln einer Vereins- oder Gemeindemitgliedschaft.
Mein rückhaltloses Teshubhah-Judentum stützt sich auf die Familie meiner Mutter.
Mein Großvater Karl Kukafka wurde 1856 in der polnisch-litauischen Ecke, damals Rußland, geboren.
Meine Großeltern gingen nach Deutschland und legten ihr Judentum ab bzw. gaben es an die Kinder nicht mehr weiter.
Mein Großvater war gelernter Schmied und arbeitete als Pferdekutscher in der Landwirtschaft.
Diese einfachen Leute wollten sich nur noch assimilieren.
Kokhaviv ist die familienhistorisch korrekte Hebraisierung des Mädchennamens meiner Mutter.
Ich bin, wie ich im kuckuck wiederholt vermerkte, "mein eigener Rabbi".
Ich will, bitteschön, den richtigen (!) "Eindruck" machen, nicht einen "unzutreffenden Eindruck erwecken".
Ich habe mich im kuckuck nie anders vorgestellt.
Wenn mich gleichwohl "Dritte" gern anders "bezeichnen", so geschieht dies aus einem (bösen oder guten) Unwillen heraus.
Meine, wie ich denke, fundierten Beiträge zum historischen und grundsätzlichen Judentum haben auf ihre Weise dazu beigetragen, daß man mir die abwehrenden Gesten, meine jüdische Identität betreffend, nicht mehr abnimmt.
Man glaubt mir die persönliche Zurückhaltung nicht, man will mich als kompetenten Juden.
Soll ich mich dagegen wehren?
Beide Urteilsschriften - die des Amtsgerichts und nun auch die des Berufungsgerichts - erwecken bei mir freilich den Eindruck, daß die nachprüfbaren Tatsachen den urteilenden Gerichten gar nicht bekannt sind; daß ihre Urteile auf Ignoranz beruhen; daß sie die ihnen vorliegenden Beweismittel nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Ich bestehe auf meinem "wilden" Hebräertum nicht nur per se, sondern auch im Affront gegen die etablierte jüdische Gemeinschaft in Berlin, die sich in ihrer Vorstandsetage nicht scheut, ehemalige Stasi-Mitarbeiter in hohen Positionen weiter zu beschäftigen und abzuschirmen.
Meine jüngsten Enkelkinder besuchen die jüdische Schule, meine Tochter ist als Erzieherin im jüdischen Kindergarten beschäftigt.
Ihre Qualifikation als jüdische Pädagogin ist allgemein anerkannt.
Einige meiner älteren Enkelkinder lebten jahrelang in Israel.
Das Hebräische ist ihnen, nicht zuletzt vermittels Unterricht durch meine Frau, zur zweiten Familiensprache geworden.
Die jüdische Verwurzelung meiner Familie ist unumstritten und, das möchte ich hinzufügen: unantastbar.
Was meine politische Gesinnung oder Glaubwürdigkeit - es ist ein Skandal, daß solche Fragen vor einem Strafgericht abgehandelt werden -, was diese Glaubwürdigkeit im Hinblick auf meine ganz bescheidene, aber eben doch publizistische Tätigkeit (was sonst) betrifft: Der kuckuck ist das Kind meiner damals und jetzt wieder existenzgefährdenden schweren Auseinandersetzung mit dem "getarnten Nationalsozialismus in der Bundesrepublik D." (vgl. meinen Beitrag in kuckuck 8, 1975).
Ein Urteil über meine Arbeit darf sich nur erlauben, wer diese Arbeit auch wirklich kennt.
Nichts "hinderte" mich - in der Tat - daran, in der rechten Zeitschrift Sleipnir "eigene Beiträge veröffentlichen" zu lassen und sogar für das Blatt "Korrektur" zu lesen.
In der mündlichen Verhandlung schien meine Rolle in diesem "Spiel" schon geklärt zu sein.
In der Urteilsschrift wird jedoch uminterpretiert: daß ich es trotz (!) der "offenbar hebräischen Schriftzüge" auf dem Titelblatt des kuckuck tat.
Meine in Sleipnir veröffentlichten, meist aus dem kuckuck nachgedruckten Beiträge waren kontrovers zum üblichen Inhalt der Zeitschrift.
Es gab meinetwegen viel Ärger, die "völkischen" Leser verlangten meinen Abschied.
Eine interessante, im übrigen wiederholte Erfahrung.
Meine Korrekturarbeiten galten ihnen als "zionistische Medienkontrolle".
Sie trugen jedenfalls zu meinem (taktischen) Vorauswissen bei.
Das Titelblatt trug nicht nur hebräische, sondern auch arabische Schriftzeichen, die beide den Namen "Ismail" bzw. "Yishmael" bedeuten.
Die Chronologie der Zusammenarbeit mit Schaber ist in der Urteilsschrift nicht korrekt wiedergegeben.
Ich will das richtigstellen:
In kkk-feder 6, 1996, erschienen meine Aufsätze "Test und Konsequenzen" und "Meine Revisionismus-Interpretation / Ein zwiefaches Verständnis im Versuch".
In dem ersten Text erörtere ich meine Erfahrungen mit meinem "Test".
Im ersten Satz heißt es:
Ich habe die Rechte getestet, habe sie einer Prüfung unterzogen, indem ich erst einmal Vertrauen schuf.
Ich habe niemanden im unklaren über mich gelassen.
Vor einem Vierteljahrhundert hatte ich erstmals Gelegenheit, ins rechte Denken und Schreiben hineinzulangen.
Wolf Schenkes Neue Politik nahm mich sogar als Redakteur auf.
Nur so konnte ich erfahren, ob die Rechte in Deutschland aus der Geschichte gelernt hatte.
Nun, sie hatte nicht.
Das Kernproblem war mir das rassistische Ressentiment, der quasi-religiöse Antijudaismus.
Die Zeitschrift Sleipnir druckte die Beiträge in Heft 5/96 nach.
Darauf schrieb mir Schaber u.a.:
Sie können sich jetzt wohl vorstellen, wie sehr ich gegen ein heftiges tief inneres Frohlocken ankämpfen mußte, als ich meinen Beitrag "Heiliger Krieg..." an zentraler Stelle in jenem kuckuck veröffentlicht fand, in dem soeben der "doppelte" Erich (Knapp - H.L.) eine, wie ich meine, gerechte Beurteilung gefunden hatte... (vgl. kkk-feder 14, S.11 f.).
Die Urteilsschrift stellt auf Seite 9 fest, daß in kkk-feder 21/22 für meine Erwiderung genügend Platz gewesen wäre, hätte ich nicht den Dierl-Aufsatz gedruckt: "Über den dreifachen Ursprung des altkurdischen Licht- und Feuerkults" (S.89 ff.).
Daß ein gesetzlicher Zwang bestand, so zu verfahren, daß ich ängstlich auf die Aneinanderreihung der fraglichen Texte bedacht sein müßte, war mir weder bewußt noch kann ich es bis heute ernsthaft nachvollziehen, ohne an die Gepflogenheiten von Schilda denken zu müssen.
Es kann ja wohl nicht wahr sein!
Ich weigere mich, solche Kindereien zu akzeptieren, und die Lektüre des Gesetzestextes hat mich auch niemals auf diesen abstrusen Gedanken kommen lassen.
Ich bin doch kein Buchhalter des Geistes.
Im übrigen ist der altkurdische Feuerkult ganz und gar sachbezogen.
Der kurdische Hintergrund mit seinen biblischen Bezügen über die Propheten Jona und Nahum zu den zehn deportierten israelitischen Stämmen ist ein geradezu spezifisches Kuckucksthema.
Dagegen ist der Streit mit Schaber, mit dem ich mich - in kkk-federn 15/16 und 17/18 - längst auseinandergesetzt hatte, fast banal, wenn meine Erwiderung lediglich als Hausaufgabe nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft zu verstehen ist.
Ich habe in Sachen Profilierung im Kampf gegen Faschismus, Nazismus, Rassismus und vor allem Antisemitismus/Antijudaismus keinen Nachholbedarf.
Bei der Strafzumessung für den Angeklagten Lummert hat die Kammer zu seinen Gunsten unterstellt - ohne allerdings eine entsprechende Überzeugung gewonnen zu haben -, daß der Inhalt des Artikels nicht seiner Auffassung entspricht (S.12).
Doch eigentlich hat die Kammer zu meinen Ungunsten (!) unterstellt, daß der Schaber-Bericht meiner Auffassung durchaus (!) entspreche, obwohl es ein leichtes gewesen wäre, sich anhand der vorliegenden Beweismaterialien vom Gegenteil zu überzeugen.
In kkk-feder 7, 1996:
Was den "Revisionismus" betrifft, so findet sich gleich nach der Eröffnung meiner Kritik die Feststellung:
Ich weiß jetzt, daß die korrekte, die scheinbar korrekte Aufmachung des Revisionismus, sein wissenschaftlicher Anspruch, eine vorübergehend erfolgreiche Propagandaleistung ist.
Ohne Prüfung läßt sich diese Einsicht nicht gewinnen...
Der "Revisionismus" ist eine nationalsozialistische Reaktivierungsschule, wobei ich auf peinliche Differenzierungen zwischen dieser und jener ideologischen Verzweigung ausdrücklich verzichte.
Was sie eint, ist ein - mehr oder weniger - genuiner, eingeborener, eingeseelter doktrinärer Antisemitismus bzw. Antijudaismus...
Der Revisionismus ist das Instrument der Rehabilitierung und der Wiederkehr des Nationalsozialismus.
Seine "Wissenschaft" ist die einer politischen, vor allem weltanschaulichen Partei.
Die Scharlatanerie des Revisionismus steckt in der Methode, jeden Fehler in der etablierten Geschichtsschreibung dem NS-Regime gutzuschreiben (S.3 ff.).
In feder 8, 1996:
Zur Beschleunigungsinitiave: Was war "herauszukitzeln" (Knapp)?
Das Geständnis!
Das neuerliche Bekenntnis zum Völkermord an den Juden hebt die "revisionistische Bewegung" (Graf) in sich auf - im Hegelschen Sinn.
Das ist die Synthese (S.47).
Und: Die Antisemitenfrage ist die "Judenfrage" der Zivilisierten (a.a.O.).
In kkk-feder 9, 1996: Der "Revisionismus" als Wissenschaft ist tot (S.20).
In kkk-feder 10, 1996 (mit Bezug auf einen Beitrag von Germar Rudolf im selben Heft):
Die in die Judenmordpläne Eingeweihten sollten sich schleunigst um Aufklärung bemühen.
Allerhöchste Zeit und Journalistenpflicht!
Wir reden nicht mehr von Pressefreiheit, sondern von den intellektuellen und organisatorischen Vorbereitungen eines rassistischen Gewaltverbrechens.
Und ihren Mitwissern (S.2).
Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem NS-Revisionismus und Hermann Schaber ist, daß Schaber, unabhängig von der Sachfrage, christlich, biblisch, "neu-israelitisch" argumentiert.
Ich fand, daß er, im Gegensatz zu den Nazis, um Versöhnung bemüht war.
Seine Motive sind religiöser Art.
In der Urteilsbegründung, schriftlich, heißt es:
Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte Lummert beabsichtigte, einen der in § 86 Abs.3 StGB genannten Zwecke mit der Publikation zu verfolgen.
Die Sozialadäquanzklausel kann nur dann greifen, wenn ihre Voraussetzungen auch nach außen erkennbar werden; ein bloßer mentaler Vorbehalt des Täters reicht nicht aus (S.11).
Die über fünfundzwanzigjährige Geschichte der Mini-Publikation kuckuck, die jetzt mit justizieller Hilfe finanziell abgewürgt worden ist, weist mich und mein Blatt als eine politisch-philosophisch profilierte, auf seltene Weise unabhängige "Institution" aus, die nicht mit "bloßen mentalen Vorbehalten" arbeitet, sondern eine eindeutige und möglichst präzise (!) Sprache pflegt.
Wenn das Berufungsgericht aus gegebenem Anlaß auf einmal das Gegenteil feststellt, so kann ich darin nur die Absicht vermuten, die diesbezügliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht zweitinstanzlich halbwegs abzudecken.
Leider hat sich nun auch das Landgericht als kaum unterrichtet über den kuckuck qualifiziert.
Anders hätte die zwingende Anwendung von § 86 Abs. 3 StGB keinem Zweifel unterliegen dürfen.
Ob dies für die in der für den Angeklagten Lummert typischen wenig präzisen und möglicherweise bewußt indifferenten Weise formulierten Äußerungen im Folgeheft 23/24 gelten würde, kann offenbleiben, da dieser Artikel jedenfalls verspätet war und an der Erfüllung des Tatbestandes nichts mehr ändern konnte (S.11).
Ich gehe davon aus und bestehe darauf, daß kkk-feder 21/22 auch ohne meine Antwort mehr als ausreichend meine Integrität und, sagen wir, geistige Identität belegt.
Allein die Einschätzung durch meine im selben Heft zu Wort kommenden Feinde sollte genügen.
Ich möchte mich jetzt den, in der für mich "typischen wenig präzisen und möglicherweise bewußt indifferenten Weise formulierten Äußerungen im Folgeheft 23/24" zuwenden.
Ähnliche Behauptungen hatte schon die Erste Instanz aufgestellt, ohne freilich irgendwelche Belege dafür zu benennen.
Eine so unpräzise Arbeitsweise würde ich mir nicht erlauben.
Auch das Berufungsurteil enthält keine nähere Begründung.
Mein Beitrag in kkk-feder 23/24 trägt die Überschrift "Hermann Schaber und der Heilige Krieg in der Demokratie".
Er beginnt mit der Vorgeschichte und der Entstehungsgeschichte von Auschwitz.
Meine Überlegungen richten sich sehr präzise auf die ganz und gar unpräzise Darstellung dieser Geschichte in der wissenschaftlichen und medialen Publizistik.
Das hat politisch-zeitgeschichtliche Gründe, die bis in die Zeit des Hitler-Stalin-Paktes zurückreichen.
Wenn es in diesen Fragen nicht nur "wenig präzise", nicht nur "bewußt indifferente" Formulierungen, sondern eine geschichtsverschleiernde, in Deutschland ungeniert und ungestört dahinnebelnde Desinformation gibt, so ist eben diese ein Gegenstand schier ewiger kritischer Kuckuckszuwendung.
Gleich im ersten Absatz heißt es denn auch:
Ich läute diese Runde mit der These ein, daß Auschwitz-Besuche - ob heute oder vor zehn oder auch zwanzig Jahren - nichts zutage bringen, was nicht zutage gebracht werden soll.
Nichts läßt sich beweisen.
Alles stützt sich auf das, was von den Sowjets hingestellt wurde oder übrigblieb.
Dies zu hinterfragen, ist das A&O zeitgeschichtlicher Forschung in diesem Bereich.
Mehr als 45 Jahre stand Auschwitz unter sowjetischer Obhut und Verwaltung.
Und es ist vor allem ein großer Irrtum und ein raffiniertes Täuschungsmanöver, zu wähnen oder zu proklamieren, die Sowjets wären unbedingt an einer antideutschen Agitation interessiert gewesen.
Der Vertuschungszusammenhang ist ein ganz anderer.
Er führt zurück ins Jahr 1939, in die Zeit des beiderseitigen Polenfeldzugs, der Freundschafts- und Grenzverträge.
In diese Zeit fällt auch die NS-sowjetische Kooperation auf dem Gebiet der "Volkstumspolitik", einer großangelegten Politik der, wie man heute sagen würde, "ethnischen Säuberungen".
Damals wurden die "Volksdeutschen" ebenso umgesiedelt wie Polen, Russen, Ukrainer und Juden.
Diese Umsiedlungen hatten hintergründig oft, je nach Interessenlage, das Motiv einer Dezimierung der jeweiligen Völkerschaften.
In diese Zeit fallen die Mordaktionen von Katyn und anderswo ebenso wie die (früheste) Verfolgung, Ghettoisierung, Entrechtung und Vernichtung der Juden (S.9).
Mein Versuch, eine unpräzise Überlieferung zu präzisieren, wäre "möglicherweise bewußt indifferent" und natürlich "wenig präzise", in der für mich so "typischen... Weise"?
Ja, "bewußt indifferent" und "wenig präzise" kann im sachlichen Zusammenhang nur bedeuten, daß ich die NS-sowjetische Komplizenschaft nicht beim wohlverdienten Namen nennen, daß ich hier "differenzieren", einfach "präziser... formulieren" solle.
Will sagen, die - erst- und zweitinstanzliche - Feststellung sagt wahrscheinlich mehr über deren ("formulierende") Autorschaft als über mich und meine äußerst präzise und entschieden Position beziehende Arbeit im und mit dem kuckuck und jetzt im Internet.
Das ganze Heft kkk-feder 23/24 ist ein komplexer Beweis (und angetragenes Beweismittel!) für die Haltlosigkeit der gegen mich vorgebrachten Anschuldigungen.
Die alte russisch-deutsche Komplizenschaft aktualisierte sich in der Neutralitätsbewegung der fünfziger Jahre auf der Basis der Stalin-Note, die den Nazis die volle Rehabilitierung versprach, soweit sie nicht als Kriegsverbrecher abgeurteilt worden waren.
Der kuckuck steht seit Anbeginn unter diesem Zeichen.
Wenn er jetzt das Opfer konzertierter Maßnahmen von Extrem-Rechts bis extrem fragwürdiger "Recht"-Sprechung wird, so meine ich den politischen Grund zu erkennen, der sich in den nun wahrlich "wenig präzise", in diesen Dingen "typisch" für die Neue Politik, und in einer (nicht nur) "möglicherweise bewußt indifferenten Weise formulierten" - beiden - Urteilsschriften nur dem verbirgt, der die Zusammenhänge nicht versteht.
Ich habe am 01.04.2000 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Staatsanwältin Hagedorn wegen wiederholter Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB) Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt.
Mit deren Begründung erkläre ich zugleich, was das Landgericht in seiner Urteilsschrift hinsichtlich der Veröffentlichungen im kuckuck zu der folgenden Bemerkung veranlaßt hat:
Relativ breiten Raum nahmen dabei auch die Animositäten des Angeklagten und anderer Autoren und Leserbriefschreiber untereinander ein, wobei auch der Inhalt von Strafverfahren, die auf untereinander erstattete Anzeigen eingeleitet worden waren, erörtert wurde (S.6).
Die "Animositäten" sind folgender Art:
Wenn sich die Auschwitz-Vergasungs-Holocaust-These - wir sprachen bei meinem letzten Bonnbesuch schon darüber - als Lügenmär herausstellt, dann rumpelt das riesige Schuldgebäude, das auf Deutschland erstickend lastet, zusammen und die Fabrikanten der Riesenlüge stehen entblößt in der Landschaft.
Mit der magischen Zahl von 6. Mill. ermordeten Juden hat sich das Verbrechen an 15 Mill. heimatvertriebenen Deutschen, davon zwei Millionen Ermordete, sowie der Landraub im Osten glänzend aus dem polit. Bewußtsein blenden lassen, läßt sich das riesige und geschmacklose Holocaustmahnmal in Berlin aufs Auge der Deutschen kleben und lassen sich Abermilliarden für das "Raubgold" aus jüdischen Goldkronen anfordern.
Eine gigantische und weltumspannende Erpressung!
Ein im Kontext nachlesbarer Spaß:
Das alles spielt sich im kleinsten Kreise ab, in dem lediglich der Beklagte (= Lummert - H.L.) der später hinzugetretene Fremdkörper ist und, ohne es zu durchschauen, freiwillig ganz in unserem Sinne agiert.
Nämlich:
Pikant wird das Ganze dadurch, daß der Beklagte konvertierter (Quatsch - H.L.), aber karäischer (Quatsch - H.L.) Jude ist, der die Auschwitz-Vergasungs-These immer wieder - und unwidersprochen von diversen Staatsanwaltschaften, Politikern und sogar dem Zentralrat der Juden sowie dem Jewish Congress, Jewish Agency usw. öffentlich bestreitet (absolut unwahrer Unfug - H.L.).
Schließlich:
Daß der Beklagte (= Lummert - H.L.) letztens die Zahl von elf (!!) Mill. nazist. (?! - H.L.) Ermordeter in die Welt gesetzt hat, ist nur mit dessen Psychopathologie erklärbar oder mit widersprechenden Anweisungen seiner zionist. Auftraggeber.
Und:
Ich sehe auch ein riesiges Medienecho im islamischen Raum Asiens und Afrikas voraus.
Da werdet Ihr zu tun kriegen, schätze ich.
Farbtupfer:
Daß der Beklagte (= Lummert - H.L.), der vor ca. 10 Jahren vom röm. Katholizismus zum Judentum übergetreten... (absoluter Unsinn; daran ist kein Wort wahr - H.L.).
Wenn das - alles in allem - keine Hetze (einschließlich intendierter (!) "Friedensstörung") ist, weiß ich nicht mehr, was Worte zu bedeuten haben.
Die Briefe (Kopien) wurden mir von Knapp wohlweislich zum Zwecke der Veröffentlichung zugesandt.
Und es geht weiter -
4.6.98. Knapp an Dr. Ayyub Köhler (kkk-feder 23/24, S. 22 ff.):
Die Beschuldigung des deutschen Volkes, einen jüdischen Holocaust angerichtet zu haben, ist das Fundament des Schuldgebäudes auf Deutschland.
Seine Beseitigung wäre der erste Schritt zur Befreiung Deutschlands, aber auch zur Befreiung des Darul-Islam aus der Gewalt der Imperialisten.
Deutschland und der Darul-Islam stehen in einem unlösbaren historischen und geopolitischen Konnex, so daß die Befreiung des einen die Vorbedingung der Befreiung des anderen ist.
Spiegelverkehrt erscheint dieser Konnex auch in nuce in dem Pamphlet "Kuckuckfeder": sein Herausgeber ist zionist. Jude... (vgl. kkk-feder 23/24, S.22).
10.7.98. Knapp an Dr. Köhler:
Es kommt der Tauhidiyya darauf an, durch den Kampf gegen Kokhaviv (= Lummert - H.L.) der Erkenntnis Raum zu schaffen, daß das Lebensinteresse Preußendeutschlands und das des Darul-Islam letztlich grundsätzlich identisch ist (vgl. kkk-feder 23/24, S.23).
Läßt sich die Berliner Justiz zum Handlanger obskurer Polit-Machinationen derangieren?
22.6.98. Knapp an Ignatz Bubis:
Der Jude Kokhaviv-Lummert behauptet seit vielen Jahren direkt und indirekt in aller Öffentlichkeit, eine Shoa habe es gar nicht gegeben.
Die Juden in Deutschland sagen kein Wort gegen Kokhavivs Behauptungen, weil sie sich nicht "auseinanderselektieren" lassen wollen.
Die deutsche Justiz andererseits wagt keine Klageerhebung, wie sie es rasch tut, wenn ein deutscher Nichtjude erklärt, die Shoa habe nicht stattgefunden, eben weil sie nicht wagt, ausgerechnet einen Juden anzuklagen und zu verurteilen, eben weil er Jude ist.
Schonung eines Nazis also, weil und wenn er Jude ist (vgl. kkk-feder 23/24, S.32).
Eine Unwahrhaftigkeit, die mir nur deshalb den Atem nicht raubt, weil ich gegen Knapps Impertinenzen mittlerweile immun geworden bin.
Bei Binswanger lesen wir zum Selbstverständnis okkulter Orden im Islam:
Scheut euch nicht, erforderlichenfalls zu lügen und zu verleumden.
Wir sind im Krieg, und im Krieg ist euch alles erlaubt (Binswanger/Sipahioglu: "Türkisch-islamische Vereine als Faktor deutsch-türkischer Koexistenz", 1988, S.55).
Mir fiel nämlich auf (und auf den Nerv), daß in Berlin ausgerechnet ein Jude seit Jahr und Tag als Publizist unbelangt die Shoa ableugnen kann, während Nichtjuden für dasselbe Delikt zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt worden sind.
Einerseits der Fall NPD-Deckert, andererseits der Fall Lummert-Kokhaviv!
Als bei letzterem die sonst allfälligen prompten Protestschreie von jüdischer Seite ausblieben, schrieb ich das noch der Nichtkenntnis der jüdischen Instanzen zu.
Ich wies deshalb schon vor einigen Jahren die Herren Bubis, Friedman und Giordano brieflich auf die Tatsachen hin; zu meinem Erstaunen wurde ich nie einer Antwort gewürdigt.
Ich frage deshalb:
Was geht eigentlich vor in Deutschland und der Schweiz, wo große Banken wie die Deutsche, die Dresdner und der Schweizerische Bankverein wegen des Raubgoldes aus jüdischen Zahnkronen unter moralischer und juristischer Anklage fast nach Art von Erpressungen stehen und wo die Diskussion über ein Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin kein Ende nehmen kann - und gleichzeitig ein Jude, vielleicht in provozierender Absicht, immer wieder unbelangt bestreiten kann, daß eine Shoa stattgefunden habe.
Er zitiert sogar das anscheinend unter Juden verbreitete Spottwort "There's no business like Shoa-business!" (vgl. kkk-feder 23/24, S.34).
Also entweder wird der jüdische Auschwitzleugner vor Gericht gestellt und bestraft oder es wird wegen ähnlicher Äußerungen überhaupt niemand mehr vor Gericht gestellt!
Im zweiten Falle ergibt sich die Nichtgegenständlichkeit von Anklagen gegen die großen deutschen und Schweizer Banken sowie der Wegfall des Holocaust-Mahnmals in Berlin" (a.a.O., S.35).
Da erfindet sich einer den "Nazijuden", den "jüdischen Auschwitzleugner", und schon stürzen sich - ohne den Wahrheitsgehalt dieser unerhörten Anschuldigungen zu prüfen - politischer Senat und politische Justiz auf den Denunzierten - und nicht etwa auf den Denunzianten, um dessen Geisteszustand zu untersuchen.
Er ist der Berliner Staatsanwaltschaft seit Jahrzehnten bekannt.
Als ob ihr der Übelredner aus Heppenheim zu politischem Zwecke gerade recht war, blieb meine Strafanzeige vom 13.7.98 - "wegen wahrheitswidriger Anschuldigung wider besseres Wissen sowie des erneuten Versuchs, mich zur Unterlassung bestimmter publizistischer Untersuchungen, die auch Knapp selbst betreffen, zu nötigen" - völlig unbeachtet, wie gesagt.
Warum hatten die jüdischen Adressaten Knapps Beschuldigungen ignoriert?
Weil sie wußten, daß alles erlogen ist!
Und weil sie üble Nachrede schon am Duktus erkennen.
Die Kunst des Lesens scheint dem Regierenden Bürgermeister ebensowohl wie der Staatsanwaltschaft abzugehen.
Warum Knapp tut, was er tut, kann nur verstehen, wer den "alten" grauen kuckuck kennt.
In den achtziger Jahren war Erich Knapp eine Zeitlang Mitarbeiter des kuckuck und dann "Gegenstand" interessanter Untersuchungen im selben Blatt.
Was damals und seither zutage gekommen ist, läßt den Heppenheimer nicht mehr ruhig schlafen, treibt ihn um und kehrt seine Chamäleonsnatur dermaßen hervor, daß, wer ihn kannte, ihn heute nicht wiedererkennt.
Und doch ist er derselbe geblieben.
Seine politischen, teils politkriminellen, Übeltaten reichen weit zurück.
Eine Neuauflage/Dokumentation aller in den achtziger Jahren erschienenen Hefte kuckuck ist geplant und ratsamer denn je, nicht nur, um Unwissende zu unterrichten, sondern auch, um zu testen, wer nicht unterrichtet werden will, weil ihm sein unzureichender Erkenntnisstand politisch genehm ist.
5.7.98. Knapp an Schaber (kkk-feder 23/24, S.43):
Mir kommt es jetzt darauf an, daß sich erweist, daß die Behandlung des Auschwitz-Themas juristisch nicht mehr strafbar ist.
Denn wenn ein Jude wegen Auschwitzleugnung nicht nach § 130 StGB bestraft wird, dann muß wegen der Gleichheit vor dem Gesetz dasselbe auch Nichtjuden gestattet werden.
Der Gleichheitsgrundsatz setzt natürlich voraus, daß gleiche Taten zur Verhandlung stehen.
Kommen Lummert und Du damit durch, dann ist die Bahn freigeworden für weitere politische Schritte.
Fällt der Vorwurf "Auschwitz-Holocaust-Shoa" haltlos in sich zusammen, dann ist die Basis für andere Forderungen - Anerkennung der Oder-Neiße-Linie, Holocaustmahnmal in Berlin, Forderungen an Großbanken wegen "Raubgold" usw. - weggebrochen.
Faktisch ist doch dies die Lage:
Der Zionismus, der die heutigen Juden fest im Griff hat, ist die fünfte, zwar nicht stärkste, aber mächtigste und allerheiligste Besatzungsmacht in Deutschland.
Zugleich ist der Zionismus, der die Weltmächte USA, Britannien und Rußland im Griff hat, die bestimmende Macht über die Länder und Völker des Darul-Islam und faktisch Afro-Asien.
Sobald einmal das Auschwitz-Tabu gefallen ist dank des undurchschaubaren Juden Lummert-Kokhaviv, kann die Forderung auf Rückgabe der dem Deutschen Reich geraubten Territorien im Verein mit den gleichfalls entrechteten muslimischen und anderen Völkern erhoben werden.
Dann hat sich subkutan die Weltlage geändert, und es ist nur eine Frage der Zeit, daß sich dies stärker durchsetzt.
Daß ein Jude die Sache ins Rollen gebracht hat, könnte für ihn tragisch sein.
Aber er ist so ein mieses Stück, daß wir ihn nicht schonen müssen; die Zionisten selbst werden sich seiner zu entledigen suchen, nehme ich an (vgl. kkk-feder 23/24, S.43).
7.7.98. Knapp an Schaber (kkk-feder 23/24, S.44):
Ich danke zunächst Gott dafür, daß er mit Dir einen Wahrhaftigen geschaffen hat, und dann Dir selbst für Deine Wahrhaftigkeit! (...) Wegen seiner Moralität beeindruckender Typus wäre angebracht gewesen.
11.7.98. Knapp an Schaber /kkk-feder 23/24, S.53 ff.):
... Lummert.
Er hat mich wiederholt beleidigt und verleumdet und gedenkt das auch fortzusetzen.
Details dazu gesondert.
Er hat sich mit seinen Infamien selber der Menschenwürde begeben.
Nein, ich überlasse ihn moralisch nicht etwa jeglichem Mordbuben, sondern ausdrücklich den zionistischen, die er zu stören scheint und die dergleichen auch angedeutet haben.
Gesondert dazu meine "Evaluation" der Erzählung des Achselrath (oder Axelrod?) in Belgien (siehe hierzu kkk-feder 14 Sonderheft - H.L.), die L. seinen Lesern vorenthalten hat, wohl um mich glaubhafter als KGB-Agenten darstellen zu können.
(...)
Ich brauche Dir nicht zu sagen, daß die Folgen Deiner Publikationen zu Auschwitz, sobald sie nicht mehr unter dem Deckel zu halten sind, die ganze Nachkriegs"ordnung" über den Haufen werfen.
(...)
Und ich war nie ein KGB- oder Stasi-Agent, andernfalls Du damals bei den GRÜNEN mein Zuarbeiter gewesen wärst (?! - H.L.).
Hältst Du es im Ernst für möglich, daß ein mehrmals Geschundener und Arbeitsloser mit Familienanhang die Energie und das Engagement aufbringt, das ich damals für die Friedenspolitik an den Tag gelegt habe (ein interessanter Satz - H.L.)?
Du glaubst doch selber nicht, daß man ein überzeugender Redner sein kann, wenn man Hintergedanken an Auftraggeber hat.
So etwas führt zu gehemmtem und nichtüberzeugendem Auftreten.
Du wirst es noch erleben, daß L. Dich als Nazi im Dienste des KGB schildern wird.
(...)
Gerade weil Deine Arbeit so ausgewogen und minutiös genau ist, soll m.E. die staatspolitische Justiz nicht länger an ihr vorbeischlendern, sondern sich dazu äußern.
(...)
Ich liefere Dich nicht ihr aus, sondern ich wehre mich nur gegen die Besudelung u. Verfälschung meiner Biografie.
Dabei kommt die Publizistik des Beleidigers u. Verleumders notwendig zur Sprache.
Dich hätte ich sehr gern aus der Feuerlinie gezogen, ich war u. bin Realpolitiker genug, um einen mir Sympathischen schützen zu wollen.
Lummert ist jedoch der presserechtlich Verantwortliche, auch für Deinen Beitrag, weswegen ich annehmen darf, daß Dir nichts geschieht.
(...)
"Rechtsfrieden" nennst Du die Situation der politisierten Justiz?
Ist Frieden auf der Grundlage der Lüge nicht ein fauler?
Ist Rechtsfrieden, wenn viele Auschwitzbestreiter im Gefängnis sitzen?
Doch bitte beruhige Dich:
Zwischen Dir und unseren Mördern steht der Jude Lummert.
Auch wenn Du und ich ins Gras beißen, dann gäbe es immer noch den Lummert.
(...)
Und, lieber Hermann, wenn einmal die Auschwitz-Vergasungs-These stürzt oder auch nur ächzt und wankt, dann bricht das "Chaos" ohnehin aus, d.h. jene unordentliche "Ordnung", die man die Nachkriegsordnung nennt.
(...)
Meinst Du nicht, daß Du mich beleidigst, wenn Du schreibst, daß ich einen Freispruch für eine "Hetze gegen Juden" instrumentalisieren wolle?
(...)
Daß Deine Erstveröffentlichung in DEUTSCHLAND nicht beanstandet worden ist, wußte ich nicht, aber das bedeutet nicht mein Scheitern.
Ich gratuliere und freue mich.
Ich überlasse Dir die verdiente Siegespalme!
22.7.98. Knapp an Abdulmalik Konz (kkk-feder 23/24, S.98 f.:
Aber der Schaitan hat sehr wohl Bestand bis zum Tag des Gerichts, und Kokhaviv und seine Auftraggeber könnten gleichfalls Bestand haben bis zum Tag des Mehdi.
(...)
Er wandert mit seinem Bauchladen, gefüllt mit alten Schuhsenkeln, Knöpfen und Schuhfett umher, schon wieder rührend.
Ein erbärmlicher, würdeloser Alter, der nicht mehr weiß, wie er daherkommt.
Jetzt, nach dem Hamburger (zivilrechtlichen - H.L.) Urteil (es kam zu einem Vergleich; Knapp ließ sich durch den NS-Anwalt Jürgen Rieger vertreten - H.L.), dürfen wir ihn vergessen.
Wir gehen voran, unaufgehalten von jüdischen Kläffern, gemäß den Vorgaben unseres verehrten Scheikhs Nazim.
In kkk-feder 23/24 erschien auch meine Schaber-Kritik, von der der Landesrichter in der mündlichen Verhandlung noch meinte, daß ich sie nur hätte gleich an den Schaber-Beitrag hängen müssen, um strafrechtlich davonzukommen.
So einfach ist das?
Mehr wird dabei nicht bedacht?
Nicht, daß ein geübter NS-Revisionist so verführe: nach der richterlich empfohlenen Weise, schon wäre er raus?
Das mache ich eben nicht.
Ich trickse nicht, ich schreibe, was ich denke, und erwarte, daß man dies in gebührendem Maße würdigt.
Wenn Staatsanwaltschaft und Gericht nichts Besseres zu tun haben, als mich als den weltbewegenden Kuckuckmacher ruhigzustellen, so kann ich ihnen nur sagen, daß sie darin mit dem Denunzianten und Holocaust-Höhner aus Heppenheim ebenso übereinstimmen wie mit seinen antijudaischen, rechtsextremen und obskurantistischen Freunden.
Vielleicht findet die Justiz ja mal einen Grund, meine erklärten Feinde (und Zuträger der Staatsanwaltschaft) ein bißchen unter die Lupe zu nehmen, vor allem ihren politkriminellen und rufmörderischen Background.
Ich habe in meinen Eingaben, mündlichen und schriftlichen Darlegungen immer wieder auf die sicherheitspolitische Relevanz meiner Arbeit hingewiesen.
Der Berufungsrichter sagte in der mündlichen Verhandlung, ich hätte ein "gefährliches Spiel" getrieben, diesmal sei ich aber "zu weit gegangen".
Das scheint so zu sein.
Damit habe ich aber auch etwas zutage gefördert, mit dem ich nicht gerechnet hatte.
Auch Schach ist ein Spiel.
Ja, mein "Spiel" war nicht nur interessant, spannend und unterhaltsam, es war auch gefährlich.
Die Gefahr, so dachte ich, ginge aber nicht von der Justiz aus, die ich - wohl naiverweise - als der Rechtspflege dienend und dienlich einschätzte.
Drohungen und Angriffe kamen von jenen, die sich durch den kuckuck provoziert sahen.
So störte ich in der Tat den "Frieden", nämlich den Seelenfrieden derer, die sich als meine Feinde erklärten:
Es waren und sind alte und neue Nazis, wüste Rassisten und Judenhasser.
Ihnen sind alle Mittel recht, um diesen - kuckuck! - Kritiker zur Strecke zu bringen.
Ich habe mit meiner gewiß provokanten Methode einiges ans Licht gezogen, was seine Zeit längst nicht gekommen sah.
Ich nenne es "Beschleunigungsinitiative".
Der Berufungsrichter meinte in der mündlichen Verhandlung, ich sei in die Einrichtungen des "Feindes" eingedrungen, zum Beispiel in die Korrekturarbeit bei Sleipnir, und habe so mein "gefährliches Spiel" gespielt; diesmal aber sei ich "zu weit gegangen".
Ein NS-Theoretiker verglich mich mit dem "Fenris-Wolf", der "in die Herde eingebrochen" sei.
Wem ging und geht das "zu weit"?
Nicht nur meinen nazistischen "Feinden", sondern auch der Staatsanwaltschaft und darüberhinaus nun noch dem Richter in zweiter Instanz?
Darf ich in dieser Frage nicht mehr unterscheiden?
Der prominente Rassist und Extrem-Rechts-Anwalt Jürgen Rieger, von dem sich der Heppenheimer Denunziant und Zuträger der Staatsanwaltschaft auch zivilrechtlich - gegen mich - "verteidigen" läßt, drohte mir bereits vor dem Amtsgericht Hamburg in Gegenwart von Richter Dr. Steinmetz in öffentlicher Verhandlung an, er werde "das Pamphlet stoppen".
Damit meinte er den kuckuck und meine für ihn nicht eben erfreuliche dialektische Untersuchungsmethode.
Das "Pamphlet" ist mittlerweile "gestoppt" worden, der kuckuck erscheint nicht mehr - und dies durch tatkräftige Einwirkung der Berliner Justiz, freilich nicht "unter dem Eindruck des vorliegenden Strafverfahrens" (S.7), was mir nun auch noch zu meinen "Gunsten" angerechnet wird: ich habe den kuckuck unter dem ökonomischen (!) Druck der mich überrollenden Straf- und Zivilrechtsverfahren einstellen müssen.
Phänomen einer Nötigung, die jetzt berufungsrichterlich ihre von den rechtsextremistischen Feinden des kuckuck längst erhoffte Absegnung gefunden hat.
In meiner Sicht ist diese Justiz - angefangen bei der Staatsanwaltschaft, übers Amtsgericht Tiergarten, bis zum Landgericht - bereits ein - per Denunziation, Behörden- und Beamtenauswahl leicht manipulierbares - Instrument des organisierten, bundesweit wirklich feinst durchstrukturierten und verwobenen intellektuellen Nationalsozialismus.
Ich bin für meine kuckucks-Arbeit bedroht worden, habe Haßpost* in Form von Schriften und Karikaturen erhalten und sogleich im kuckuck dokumentiert.
* Vgl. kkk-feder 11 und ff.
Die Strafgerichtsbarkeit verfolgt aber nicht meine kriminellen Feinde, sondern mich.
Hermann Schaber verglich meine Kritik an seinem Birkenau-Bericht mit den Ausführungen, der "Sprache eines Staatsanwalts in einem Schauprozeß" (vgl. kkk-feder 25/26, S.69).
Der Berufungsrichter hat in der mündlichen Verhandlung immerhin schon entdeckt, daß ich mit dem Gegenstand meines politischen Interesses - dem Nazismus, dem Revisionismus usw. - "nicht in einen Topf geworfen" werden dürfe.
Er ging sogar noch weiter: wenn ich meine Kritik, die in kkk-feder 23/24 erschien, gleich in kkk-feder 21/22 an den Schaber-Bericht hinten angehängt hätte, dann wäre ich davongekommen, wie gesagt.
Meine Gesinnung bzw. meine Motive werden also gar nicht mehr in Frage gestellt.
Oder plötzlich wieder doch?
Diese Art von Gesinnungsjustiz - in einer Demokratie! - ist der eigentliche Skandal.
Die schriftliche Urteilsbegründung paßt sich erkennbar dem amtsgerichtlichen Urteil und gerade auch dessen Schwächen an.
Ich hätte sie (meine Gesinnung!) - aus Anlaß von Hermann Schabers Beitrag - nur demonstrativer hervorkehren sollen?
Das habe ich nicht nötig.
Über darin zitierte Anschauungen zu meiner Person fühle ich mich erhaben.
Niemand kann da irgendwelche Zweifel hegen, der nicht bösen Willens ist.
Auch in der Vorankündigung (vgl. kkk-feder 19/20, S.95 ff.) spreche ich wie stets eine deutliche und direkte Sprache.
Ich sage dies, weil ich Wert auf politische und philosophische Integrität lege, nicht, weil die Justiz es so will.
Die hier sich offenbarende Rechtsprechung verdient ihren Namen nicht.
* Knapp wechselt den Anwalt (kkk-feder 19/20, S.85).
Aber auch Knapps Personalinformationen an den "Kanzlerspion" Guillaume vom 20.12.73 sind darin enthalten (S.99).
Und meine allgemeine Einschätzung:
Daß sich jetzt ehemalige Friedensbewegte, wie etwa Knapp, eine neue politische Biographie zurechtschneidern, egal, ob sie paßt, hängt mit der Wiedervereinigung zusammen.
Es war für sie die Katastrophe.
Die wildesten Feinde der deutschen Einheit treten heute als neue Nationale auf.
Auch in dieser Geschichte gibt es eben schlechte Verlierer (S.96 f.).
Und abenteuerliche Verräter.
Wer diesen Schmierentext liest, muß nun wirklich sein Urteilsvermögen prüfen, wenn er noch nicht davon abkam, mich für einen "Volksverhetzer" zu halten; völlig unabhängig davon, ob nun meine Schaber-Kritik gleich kam oder erst später.
Es kann gerechterweise keinen Zweifel geben.
Was da - von der vorgerichtlichen Hetzkampagne bis zum Strafverfahren - buchstäblich inszeniert worden ist, kann nur akzeptieren, wer ohnehin der Knappschen/Riegerschen Meinung ist, daß dieser (so Backhausen in einem Brief an Knapp) "aufdringliche Jude" (vgl. kkk-feder 23/24, S.4) ausgeschaltet, Knapp: "ausgeknipst" (vgl. kkk-feder 23/24, S.21), sein "Pamphlet gestoppt" (Rieger) werden muß.
Das hat nun die Berliner Justiz für sie alle getan.
Die unappetitliche Anwesenheit des Bösen im "Sketch" tötet das Verlangen, auf Einzelheiten einzugehen.
Das Rechtswesen bekommt damit ein Problem, finde ich.
Der "Sketch" aus Heppenheim - "Der Nazijud von Köpenick" - hat einen interessanten Verteiler:
"NQS-Verteiler", was verkürzt "Naqschibandi" meint;
"(nicht Turuq!)", das ist wohl ein interner Ordensdissens. Dann
"THULENET" und:
"(RA J. Rieger hat schon!)".
Die politische Brisanz dieser Nachricht kann ermessen, wer Jürgen Riegers Rolle und Rang in der rechtsextremistischen Szene kennt, was ich von der Berliner politischen Staatsanwaltschaft erwarten darf.
Ich bin mir durchaus bewußt, daß Knapp in dieser Sache auch etwas hochstapelt, daß er für sich eine Größenordnung suggeriert, die ihm in der "Szene" keineswegs zuzukommen scheint.
Andererseits hat in der gewöhnlichen Kommunikation sein diplomatischer Rang von einst eine nicht geringe Bedeutung.
Knapp legt seinen ersten brieflichen Kontaktaufnahmen gern alte Visitenkarten aus Kairo, wo er als Pressesprecher der bundesdeutschen Botschaft tätig war, wie zufällig bei.
Einen ehemaligen Diplomaten und Kulturattaché der Bundesrepublik Deutschland als neuen Kameraden der Rechten begrüßen zu dürfen, das schlägt kein NS-Politiker aus, der wieder "die Macht ergreifen" will.
Gewicht bekommt die Sache durch Knapps Mitgliedschaft in dem esoterischen Kampforden der Neuen Osmanen, einer Gliederung der Naqschibandiyya, nicht zu vergessen Knapps - oft nur dilettantisch erscheinende (!) - publizistische Wirkung in diesen Kreisen.
Dokumente dazu enthält der kuckuck in verschiedenen feder-Heften, die allesamt der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorliegen.
Mit seinem "Sketch" - "Der Nazijud von Köpenick" - biedert sich Knapp bei Nazis und jenen an, die mit antijüdischen Tiraden und Anzüglichkeiten allemal hinterm Ofen ihrer philosophischen Unzulänglichkeiten hervorzulocken sind.
Bei seinem Anwalt Rieger hat er jedenfalls mehr als nur ein offenes Ohr gefunden.
Das hat nicht immer funktioniert.
Das war dem Worch so peinlich, daß er mir eine Kopie dieser Mitteilung zusandte.
Sie ist Bestandteil der Korrespondenz, die in mehreren Ordnern - seit 1997 - bei der Staatsanwältin Hagedorn liegt.
Vielleicht ist sie ja ein Opfer jener These geworden, die von gewissen (vornehmlich schweizerischen) esoterischen Kreisen vertreten und verbreitet wird: daß ich derjenige sei, der mit raffinierten Mitteln nach sprachlichen Geheimrezepten die deutsche, wenn nicht die gesamte deutschsprachige Rechte in Europa dirigiere.
Sollte die Berliner Justiz über den - vielleicht ein bißchen anthroposophisch angerührten - RegBürgermeister - jetzt auch (verfassungsgerecht?) Justizsenator - und seine politische Staatsanwältin den Epigonen der altehrwürdigen Qabalah auch nur zögerlich folgen, sähe ich für mich allerdings weniger Chancen, aus dem so oder so organisierten Wirrwarr wieder herauszukommen.
Noch einmal: Alle kuckuck federn liegen bei der Staatsanwaltschaft, sind ihr also bekannt.
Was mir nicht im Traum einfiel, man sich jedoch - in einem besorgten Rechtsstaat - durchaus vorstellen könnte: daß Justitia davor bewahrt, dagegen schützt, wenn sie es in Erfahrung bringt...
Nichts dergleichen geschah.
Im Gegenteil.
Meine erklärten Feinde, darunter auch Todfeinde, fanden in der jungen Dame eine willkommene Hilfe, während meine juristischen Versuche, mich dagegen zu wehren, in der Regel abgewiesen wurden.
Ein politisches Spiel?
Ein Skandal?
Ich darf das zusammenfassen:
In jahrzehntelanger Kleinarbeit habe ich auf etliche verfassungsfeindliche Machenschaften hingewiesen.
Mir ging es dabei um politische Aufklärung und um den Versuch, gefährliche Tendenzen zu konterkarieren.
Im Zusammenhang mit dem NS-Revisionismus schlug ich Alarm, als die organisierte Bereitschaft, die Judenverfolgung und -vertreibung quasi zu wiederholen, immer deutlicher wurde.
Mein Heppenheimer Denunziant, seit Jahren der Berliner Staatsanwaltschaft Zulieferer, ist ein Verfassungsfeind ersten Ranges, der mit dem prominenten, mehrmals vorbestraften, seltsamerweise weiterhin zugelassenen NS-Rechtsanwalt Jürgen Rieger zusammenarbeitet und Kontakt zum Thulenetz pflegt.
Dient nun er der Staatsanwaltschaft oder diese seinen hintergründigen politischen Absichten?
Es lohnt sich, den kuckuck objektiv zu studieren.
Wer es tut, wird bald wissen, daß ich mich der Volksverhetzer seit Jahrzehnten erwehren muß (und nicht selbst einer bin).
Dies ist keine Verteidigungs-, sondern eine politische Anklageschrift.
Ich beklage, daß für meine positive Arbeit, ihre ausführliche publizistische Begründung, angeblich "kein öffentliches Interesse" besteht, nämlich: wenn ich mich gegen meine Verleumder zu wehren versuche.
Plötzlich aber das "öffentliche Interesse" so weit geht, daß ich mit meiner Kleinarbeit den "öffentlichen Frieden" störe, das "Volk" "verhetze" und was dergleichen mehr, und dafür gleich auch bestraft werden müsse.
Die einzigen, deren "Frieden gestört" wurde, sind der "Judenfresser" Knapp, sein NS-Anwalt Rieger u.Co., ist, mit anderen Worten, die gesamte antisemitische Szene.
Ich wurde massiv genötigt, meine publizistische Arbeit zu ändern oder einzustellen.
Meine Strafanzeige (78 Js 54/97, StA I LG Bln. / vgl. kkk-feder 21/22, S.99) blieb folgenlos.
Ich habe dafür keine triftige Erklärung, es sei denn die, daß politische Opportunitäten Vorrang hatten.
Um so mehr verlangt dies ein öffentliches Interesse.
Warum blieb das schwere Vergehen oder Verbrechen gegen meine Pressearbeit und meine persönliche Integrität strafrechtlich unbelangt?
Nur eine Bagatelle?
Ein unglaublicher Vorgang, wenn man bedenkt, welche politischen Kräfte da vereint aktiv geworden sind.
Verfassungsrechtliche Bedenken sind wahrscheinlich gar nicht erst aufgetaucht.
Oder befürchtete man wegen Naqschibandi außenpolitische Verwicklungen mit staatlichen Trägern des internationalen Terrorismus?
Ich weise mit meinen Schriften seit den siebziger und achtziger Jahren auf potentielle und tatsächliche politische Verbrechen hin, und die es angeht, haben in mir ziemlich früh einen gefährlichen politischen Gegner erkannt und sich entsprechend verhalten.
Jetzt finden sie die eifrige Unterstützung der Berliner Justiz.
Was soll ich davon halten?
Meine Hypothese ist einfach:
Es wird gegen mich mit falschen Karten gespielt.
Ich werde juristisch nicht für das verfolgt, was ich angeblich getan, sondern dafür, was ich in dem von mir geschilderten Sinne tatsächlich auf die Beine gestellt habe: eine geduldige, intensive enthüllende Kleinarbeit am subversiven - vielfarbigen - Faschismus in Deutschland.
Dabei war ich stets auf Legalität und moralische Vertretbarkeit bedacht.
Wer über den nachwirkenden alten und den neuen Nationalsozialismus in Deutschland mehr wissen und verstehen will, als ihm in den geläufigen Medien angeboten wird, der wird im kuckuck fündig.
"Spiegel-Leser wissen mehr", lautet ein bekannter Slogan.
Wer den kuckuck liest, weiß manches sehr viel genauer, auch was den Spiegel selbst betrifft.
Daß der kuckuck so auflagenklein geblieben ist, hat etwas mit seinen politischen Inhalten und seiner "fundamental-aufklärerischen" Intelligenz, letztlich mit seiner zeithistorischen Brisanz zu tun.
Der kuckuck ist eine Methode und eine literarische Form.
Wer sich über den kuckuck aufregt, weiß warum - oder stört sich an jedem ungewohnten Gedanken, an allem, was auch den Bürgerschlaf der Neuen Mittelklasse stört.
Wenn ich ein Volksverhetzer bin, dann sind die von mir verhetzten Nazis das unschuldige Volk.
Aber dann, bitteschön, sage man es doch rundheraus:
Der Lummert mit seinem kuckuck fällt unters Heimtückegesetz, er ist ein gefährlicher Feind des soeben wieder aufkommenden jungen Nationalsozialismus und seiner politisch weitgefächerten Bündnispartner.
Ich bitte um Klartext!
Ich habe den Revisionismus dokumentiert, ich habe den Nazismus historisch einzuordnen versucht, ich habe die Argumente meiner erklärten Todfeinde geprüft, habe mich als advocatus diaboli wirklich in ihre Theorien und Köpfe und Pläne hineingedacht, aber was soll's!
Meine "Todsünde" ist die nicht nur oberflächliche, sondern eingehende, gründliche Sach- und Personenkritik an subversiven Zuständen, Tendenzen und politischen Dunkelzonen.
In Deutschland ist Revisionismus-Kritik strafbar, nicht eigentlich der Revisionismus, denn der bleibt ungeschoren.
Die Nazis laufen frei herum und hetzen auf eine intellektuelle Weise, daß einem der Atem stockt.
Aber was schert das die deutschen Staatsanwaltschaften?!
Hierzulande fällt dieses Mißverhältnis offenbar niemandem auf.
Die prominente NS-Sippschaft - die NS-Führungs- und Funktionsträger-Klasse - wird geschützt.
Aber der kuckuck eignet sich schlecht als "Bauernopfer", das wird man noch merken.
Zeitgeschichtliche Beiträge aus den kuckuck-Heften der siebziger und achtziger Jahren stehen zahlreich im Internet:
www.kokhavivpublications.com
zu erreichen auch über
www.newcatch.com
Ich beantrage
1. Freispruch wegen erwiesener Unschuld und restlose Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten durch die Landeskasse;
2. Untersuchung der Hintergründe und Motivationen der gegen mich angezettelten und durchgeführten Strafverfolgung(en), insbesondere auch der womöglich personellen und politischen Interessenkonvergenzen.
Berlin, im April 2000
Horst Karl August Lummert
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