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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert
1.
Es war keine gemeinschaftliche Tat.
§ 25 Abs. 2 StGB ist nicht anzuwenden.
2.
Die Anwendung von § 130 Abs. 3 und 4 bedarf der Ergänzung durch Abs. 5, wonach § 86 Abs. 3 "entsprechend gilt".
3.
Lummert ist gelernter Verwaltungskaufmann der Wohnungswirtschaft und arbeitete in diesem Beruf knapp 5 Jahre, 3 Jahre Lehrzeit eingeschlossen.
Seit rund 40 Jahren ist er hingegen - nebenberuflich, freiberuflich, abhängig als Redakteur, seit exakt (nicht "etwa") 1973 als Herausgeber und verantwortlicher Redakteur der Vierteljahreshefte kuckuck (nicht "kuckuck feder") selbständig - publizistisch ("journalistisch") tätig.
Die "Höhe" der Rente ist darauf zurückzuführen, daß der "freie" Journalismus nicht sehr lukrativ war.
Die Herausgabe des kuckuck wurde vor allem aus Lummerts Tätigkeit als Bauarbeiter finanziert.
4.
Die Zeitschrift kuckuck erschien zunächst mit dem Untertitel Kunst, Literatur, Kritik und hatte von Anfang an einen ideellen Erfolg zu verzeichnen.
Hörfunk und Fernsehen bemühten sich um das neue Blättchen und seinen Herausgeber.
Der allgemeine Zuspruch wurde gebremst, als der kuckuck politisch - hebräisch und proletarisch - Farbe bekannte und sich als "investigative Methode" profilierte.
Der kuckuck ist ebenso "privat", wie Spiegel, Welt, Focus usw. privat sind, "zusammengestellt und vervielfältigt" werden.
Der Unterschied liegt in der Kapitalausstattung.
Wie jene ist der kuckuck nicht nur "aus ihm zugesandten Briefen, Ausschnitten aus anderen Zeitschriften und eigenen Beiträgen zu politischen und religiösen Themen zusammengestellt"; er veröffentlicht seit über 25 Jahren literarische, politische, zeitgeschichtliche Beiträge freischaffender Autoren.
Zu ihnen gehört in jüngerer Zeit auch Hermann Schaber.
Schwerpunktthemen* waren nach- und ineinander der westdeutsche Nationalneutralismus (Nachkriegsunterwanderungsfaschismus), die Ökologiebewegung, die Friedensbewegung, der Feminismus, der Reichstagsbrandprozeß, die Judenverfolgung - mit z.T. erstmaligen Dokumentationen, was mir auch Professor Yehuda Bauer von der Hebrew University bestätigte - und schließlich der NS-Revisionismus.
* Vgl. kkk-review
Der kuckuck war seit Anbeginn kontrovers gestaltet.
Gegner und erklärte Feinde kamen ebenso zu Wort, wie sie mit reißender Kritik zu rechnen hatten.
Die dialektische Methode hat dem kuckuck und seinem Herausgeber teils boshafte Widersacher, Haß und Intrigen eingebracht.
Traten solche Reaktionen schriftlich, schwarz auf weiß, auf, ob als Briefe oder sonstwie, wurden sie im kuckuck dokumentiert (vorgeführt).
5.
Hermann Schaber ist für den kuckuck nicht nur wegen seines "Revisionismus" von Interesse.
Schaber wirkte an entscheidender Stelle in der Friedensbewegung mit.
Seine politischen Aktivitäten kreuzen die kuckucks-Themen mehrmals.
Auch der Neutralismus reicht da herein.
Schabers Birkenau-Report erschien erstmals in der nationalkonservativen Zeitschrift Deutschland (nicht in Sleipnir!) vor zwölf oder dreizehn Jahren.
Der Deutschland-Herausgeber, Kögel, spielte bereits Anfang der siebziger Jahre, damals war er 1. Vorsitzender der VDNV, in meiner Auseinandersetzung mit dem Nationalneutralisten Wolf Schenke eine Rolle.
Nachzulesen in kkk-feder 23/24 (S.89), wo sich auch meine Schaber-Kritik leicht finden läßt.
Mich mit meinen politischen Gegnern sozusagen in einen Topf zu tun, ist absurd.
Wer es dennoch tut, macht sich lächerlich, beweist wie im vorliegenden Strafverfahren, daß er sich nicht kundig gemacht hat.
Die langjährige Vorgeschichte dieses Verfahrens, wofür die umfangreiche Akte ein Beleg ist (ich warte zudem seit August 1997 (!) auf die Rückgabe von vier der Staatsanwältin Hagedorn aus ähnlichem Anlaß freiwillig überlassenen, nicht beschlagnahmten Korrespondenz-Ordnern), spricht freilich eher dafür, daß hier wider besseres Wissen ermittelt, verfolgt, angeklagt und verurteilt wurde - was auf eine Rechtsbeugung nach § 339 StGB und Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB hinausliefe.
Die Veröffentlichung im kuckuck hat Hermann Schaber nicht zu verantworten.
Wie ich bereits bei der polizeilichen Vernehmung aussagte, bin ich der alleinige Verantwortliche für den Abdruck des Birkenau-Berichts im kuckuck.
Die polizeiliche Gegenfrage, ob Schaber denn der Veröffentlichung "widersprochen" habe, was ich verneinen mußte, ist eine Fangfrage, weil der Autor Schaber vor dieser Entscheidung nicht stand.
Ich wollte seinen Beitrag einfach mal sehen und druckte ihn dann einfach - ebenso einfach - ab.
Daß Herr Schaber damit rechnete, dies erhoffte und später auch froh darüber war, macht aus allem noch keine "gemeinschaftliche Tat".
Das Verfahren gegen ihn war einzustellen.
Die Konstruktion per Anklage und Urteilsbegründung entspricht nicht dem Sachverhalt.
Den Schaber-Beitrag "angefordert zu haben", habe ich also nicht "eingeräumt", sondern von Anfang an und immer wieder festgestellt.
Meine Beurteilung des Revisionismus ist in einer ganzen Reihe von kuckuck-Heften nachzulesen.
Meine kritische Beschäftigung mit Hermann Schaber beginnt in kkk-feder 15/16 ("feder" ist die Bezeichnung fürs jeweilige "Heft", verbunden mit der Vorstellung, daß der kuckuck "Federn lasse").
Auf Seite 5 der Urteilsschrift - unter Ziff. III - werde ich indirekt zitiert:
Die Veröffentlichungen in dem Heft Nr. 19/20 (sic! - H.L.) der "kuckuck feder" sei (sic! - H.L.) auch nicht isoliert zu betrachten, vielmehr seien seine (also meine - H.L.) Äußerungen in den übrigen Ausgaben der "kuckuck feder" heranzuziehen.
Hieraus ergebe sich, daß er die Ansichten Schabers nicht billige, sondern sie kritisch durchleuchte.
Tatsächlich enthält die Ausgabe jedoch keinerlei kritische Anmerkungen zu dem gedruckten Artikel.
Diese Sätze enthalten mehrere Unrichtigkeiten.
1.
Heft (kkk-feder) 19/20 (!) erschien bereits am 6. April 1998 und würde somit unter die Verjährung fallen.
Es bringt auch einen revisionistischen Beitrag, in diesem Fall mit gleich angehängter Kritik, jedoch nicht den Schaber-Report.
Daß diese Ausgabe "keinerlei kritische Anmerkungen zu dem gedruckten Artikel" von Schaber enthalte, weil dieser ja erst in kkk-feder 21/22 erschien, ist dennoch falsch.
In kkk-feder 19/20 (!) wird Schabers Beitrag kritisch (!) angekündigt (!).
Ich komme darauf zurück.
2.
Die Behauptung ("keinerlei kritische Anmerkungen") trifft aber auch auf kkk-feder 21/22 nicht zu.
Im Anhang an den Schaber-Aufsatz auf Seite 21 mache ich den Vermerk:
Hermann Schabers Birkenau-Bericht verdient einen kritischen Kommentar.
Im nächsten Heft.
Die aktuelle Islamisierung des kuckuck hat ein Platzproblem entstehen lassen.
Kleine Entschädigung auf der nächsten Seite: ein Brief aus New York
- an dessen Authentizität ich gewisse Zweifel hatte, der gleichwohl eine Aussage macht, die sich mit meiner Einschätzung der Sachzusammenhänge trifft und weitgehend mit den Forschungsergebnissen Goldhagens, Mayers und Bauers, neuerdings auch Herberts übereinstimmt.
Meine Versuche, die Arbeiten dieser Historiker anzuführen, wurden vom Gericht mit der Bemerkung abgeblockt, daß wir nicht Goldhagen usw. zu verhandeln hätten.
In dem New Yorker Schreiben werden die Gaskammern zugespitzt als eine "Erfindung" der Deutschen hingestellt, die damit die Zahl der Täter (!) niedrig halten wollten.
In meinen Beiträgen zu Schaber vertiefe ich das offizielle Bild von der Judenvernichtung (vgl. kkk-federn 15/16, 17/18).
Festzustellen, daß alles viel schlimmer war als bisher angenommen, ist aber das Gegenteil von Verharmlosung.
3.
Die in meiner kurzen Anmerkung (kkk-feder 21/22, Seite 21) erwähnte "Islamisierung des kuckuck" bezieht sich auf einen antisemitischen Hetzartikel von Erich Knapp, desselben, der seit Jahren in einer Serie von Denunziationen die Staatsanwaltschaften gegen mich anzustiften sucht.
Bei Frau Hagedorn ist ihm das nun schon zweimal gelungen.
Obwohl sich beim ersten Mal - 1997! - sofort herausstellte, daß der Denunziant auch der Hetzer ist, hat die Staatsanwältin sich nicht davon abbringen lassen, Lummert wiederum anklägerisch zu belangen.
Der Knappsche Sudeltext, im kuckuck dokumentiert, ließ sie ungerührt.
Gelesen sollte sie ihn haben.
Neben anderen Heften hatte ich kkk-feder 21/22 gesamtinhaltlich (!) als Beweismittel angetragen.
4.
Meine Kritik des Birkenau-Berichts erschien in kkk-feder 23/24.
Die kuckuck federn kommen als Vierteljahreshefte heraus, halten aber die Zeitvorgaben nicht immer genau ein.
In besagtem Fall war die Fülle des Stoffs über mehrere Ausgaben zu verteilen.
Für das Doppel-Quartal III/IV 1998 erschienen drei Doppelhefte: f 19/20 am 6.4.98, f 21/22 am 24.6.98 und f 23/24 am 15.8.98.
Sie sind auf der Titelseite bezeichnet:
"Frühausgabe III/IV/98",
"Zweite Ausgabe für III/IV/98" und
"Dritte Ausgabe für III/IV/98".
Das Halbjahr III/IV/98 tritt also dreimal in Erscheinung:
Vorankündigung, Abdruck und Kritik des Schaber-Beitrags ereignen sich im selben Bezugszeitraum.
5.
Der zitierte Falschsatz aus der Urteilsbegründung stellt eine besondere Unterlassung dar, weil er die - kritische! - Vorankündigung in kkk-feder 19/20 übergeht:
Auf Seite 95 ff. heißt es Zu Hermann Schaber:
"Die Wahrheit hat das letzte Wort", ja, was ist hier die Wahrheit?
Daß Leuchter und Rudolf ein paar Putzbrocken aus einer Mauer in Auschwitz brachen, von der gesagt wird, in den Räumen dahinter seien Menschen durch Gas zu Tode gekommen?
Wie vertrauenswürdig sind die Auschwitz-Untersucher?
Stand das Ergebnis ihrer Nachforschungen nicht von vornherein fest?
Diese Frage stellt sich, wenn man den Ablauf der Rudolf-Reisen rekonstruiert (vgl. kkk-feder 9).
Die personelle Besetzung machte ein anderes Resultat gar nicht denkbar
Da man die Rechtslage kannte und also wußte, daß niemand das Forschungsmaterial prüfen würde, vor allem auch die Umstände seines Auffindens, geschah die Reise ohne wissenschaftliches Risiko.
Wer vertraut denn Ermittlern, die mit den Tätern politisch verwandt, verschwägert oder sonstwie verbunden sind?
Was für ein Gebäude, aus dem das Mauerwerk gebrochen wurde?
Und wenn die Untersuchung korrekt verlief und das Ergebnis stimmt, was besagt es?
Daß es keinen Holocaust gab?
Daß die Juden nicht verfolgt und nicht gemordet wurden?
Daß kein Völkermord stattfand?
Wie können aus einer kleinen Besonderheit so allgemeine Schlüsse gezogen werden, ohne daß darunter die Wissenschaft leidet?
Schon jetzt sind jüdische Arbeiten viel verläßlicher.
Irgendetwas stimmte da wirklich nicht.
Es ist nur die Frage, ob wir's mit einer Verschwörung zu tun haben, und wenn, wer dahintersteckt.
Die nationalsozialistische Wissenschaftspartei weiß es ganz gewiß: es ist eine jüdische Verschwörung, die mittlerweile die ganze Welt beherrscht.
Warum hat diese Verschwörung nur nicht die Entfernung der 4-Millionen-Tafeln in Auschwitz verhindert?
Wie ist es möglich, daß die Herrscher der Welt so mit sich umspringen lassen...?
(...)
Mit seinen (Schabers - H.L.) Reiseeindrücken vom November 1987 will ich mich demnächst noch näher befassen.
Er war also früher als Rudolf in Auschwitz.
Er ging nicht unvoreingenommen, förderte aber Fakten und Umstände zutage, die nur mit Mühe revisionismus-konform interpretiert werden können.
Die "aufgebahrten" Leichen in den Kellern von Auschwitz sind Grund genug, der Sache noch einmal nachzugehen.
Nicht zu meinen Gunsten, sondern gegen mich würde sprechen, wenn ich jetzt "beteuert" hätte, mich "künftig nicht mehr" mit dem "Revisionismus" zu befassen (vgl. Urteilsschrift, Ziff. V auf Seite 6).
Die Art, wie ich mit meinem Thema umgehe, müßte das Gericht doch eigentlich beflügeln, mir weiterhin eine gute Nase zu wünschen.
Eine Instanz, die sich in der verhandelten Sache auskennt, wird mir nicht Abwegiges unterstellen wollen.
Ich habe nichts zu "beteuern" (vielleicht ist da eine rechtsanwaltliche Nebenbemerkung einfach nur falsch verstanden worden).
Wenn aber, was ich in der Sache getan habe, tatsächlich "strafbar" ist, kann ich nur zur Kenntnis nehmen, daß der Rechtsstaat im Laufe der letzten Jahre erheblich gelitten hat.
Meine Beschäftigung mit dem Revisionismus - in der bisherigen Darstellungsform à la kuckuck - kann ich unter diesen Umständen natürlich nicht fortsetzen.
Ich kann meine politischen Gegner nicht mehr direkt zu Wort kommen lassen.
Bisher glaubte ich ja, die Autoren seien geschützt.
Ich betrachte sie als meine Gäste, die - auch als "Feinde unter meinem Dach" - Gastrecht und die (redaktionelle) Fürsorge des Gastgebers genießen.
Wenn ich dies nicht mehr gewährleisten kann, wenn ich sie also mit Veröffentlichungen der bisherigen Art in Verfolgungsgefahr bringe, kann ich meine Arbeit so nicht fortsetzen.
Ich arbeite ja nicht für die Staatsanwaltschaft.
Das "fortgeschrittene Alter" des bzw. der Angeklagten steht in engem Kontext mit dem Hinweis auf
"nur scheinbar logische Argumente für die Untermauerung ihrer häufig kaum nachvollziehbaren politischen und religiösen Thesen"
und darauf,
"daß beide den Blick für die Realität teilweise verloren haben.
Dabei scheinen beide sich in ihren scheinwissenschaftlichen religiösen und politischen Auseinandersetzungen zu verstricken" (S. 6/7).
Vielleicht haben wir's hier wirklich mit einem Altersproblem zu tun.
Ich machte so eine Andeutung bereits in der Hauptverhandlung.
Das "fortgeschrittene Alter" impliziert in "unserm" Fall ganz gewiß auch ein "fortgeschrittenes" Bewußtsein, mehr Lebens-, mehr politische und praktische Erfahrung.
Wenn - historisch - (etwa) eine Enkelgeneration über mich zu Gericht sitzt, meine "politischen und religiösen Thesen" jedoch "kaum nachvollziehen..." kann, haben wir natürlich ein Problem.
Es besteht ein - naturgemäß - erheblicher Nachholbedarf, um feststellen zu können, daß nicht der Lummert "den Blick für die Realität teilweise verloren" hat, sondern daß das Gericht seinen Blick - den Blick des Gerichts! - erst einmal schärfen sollte, um die Realität auch über den ideologischen Tellerrand hinaus wahrnehmen und erkennen zu können (was nicht dasselbe ist).
Die "religiösen und politischen Auseinandersetzungen", von denen hier die Rede ist, sind jedenfalls nachprüfbar so wissenschaftlich, daß an ihnen womöglich die Kompetenz des Urteils dieses ebenso sympathischen wie offensichtlich überforderten Gerichts in seiner personellen Gesamtheit gemessen werden sollte.
Ich stimme mit Hermann Schaber, einem im übrigen exzellenten Schreiber, in den hier anstehenden Fragen überhaupt nicht überein, aber vor diesem Gericht bin ich mit ihm sicherlich einig:
Der forensische "Eindruck eines einsamen und kontaktarmen Menschen" ist der verbale Ausdruck einer gedanklichen und menschlichen Unreife sondergleichen.
Diese Unreife, die ich nicht von vornherein aufs weniger "fortgeschrittene Alter" zurückführen möchte, entspricht durchaus der demokratischen und rechtsstaatlichen Unausgereiftheit des 130er "Volksverhetzungs"-Paragraphen, dessen unbekümmerte Anwendung des unbekümmerten Juristen bedarf.
Die deutsche Justiz scheint eine historische Prüfung wieder nicht bestehen zu wollen.
Auch eine partielle Abschaffung des Rechtsstaats ist eine Abschaffung.
Eins kommt zum anderen.
Lummert war und ist mit Bezug auf § 86 Abs. 3 StGB freizusprechen.
Ja, das Verfahren hätte niemals eingeleitet werden dürfen, spätestens aber nach den Einlassungen des Angeklagten eingestellt werden müssen.
Die Begründung für die Nichtanwendung von 86.3 (vgl. Ziff. IV auf Seite 6) ist ein juristischer Leckerbissen:
"Die Druckschrift ist auch auf dem von dem Angeklagten jeweils gewählten Weg durch Versendung per Post an ca. 200 Adressaten veröffentlicht worden.
Daher liegen die Voraussetzungen des § 86 Abs. 3 StGB ganz offensichtlich nicht vor.
Dies wußten auch die beiden vorsätzlich rechtswidrig und schuldhaft handelnden Angeklagten..."
Wie schlüssig!
Da ich die kuckuck-Hefte per Post versandte, "liegen die Voraussetzungen... ganz offensichtlich nicht vor".
Ganz offensichtlich.
Und das hätte ich als "vorsätzlich rechtswidrig und schuldhaft" Handelnder auch "gewußt"?
Ich habe weder vorsätzlich schuldhaft noch vorsätzlich rechtswidrig gehandelt.
Die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 86 Abs. 3 auf meine Arbeit war für mich so selbstverständlich, daß ich den Gesetzestext zur Belehrung nicht nur meines vom kuckuck kaum noch wegzudenkenden Denunzianten in kkk-feder 23/24 neben § 130 und anderen Rechtsgrundlagen abdruckte.
Was hat nun aber die Justiz gegen mich motiviert und mobilisiert?
§ 86 Abs. 3 StGB lautet, angewandt auf § 130 StGB:
Die Strafvorschrift
gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
"Berichterstattung" schließt den Postversand nicht aus, sondern hat ihn in meinem Fall zur Voraussetzung.
Im übrigen treffen mindestens 3 Punkte des "86.3" auf meine kuckucks-Arbeit zu - und das seit über einem Vierteljahrhundert:
"staatsbürgerliche Aufklärung",
"Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen",
"Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte..."
Auf die Sicherheitsproblematik hinter (!) dem NS-Revisionismus (daher dieser von mir gewählte, vom Gericht merkwürdigerweise ironisierte Terminus) habe ich im kuckuck wiederholt hingewiesen.
Auch in kkk-feder 23/24 (Beweismittel!) ist dazu einiges nachzulesen.
Eine wahre Fundgrube, dieses Heft.
Ohne gerechte Würdigung meiner Arbeit, d.h. des besonderen Charakters der Zeitschrift, kann ich mich natürlich in so einem Urteil nicht wiedererkennen.
Das aber wäre - gerechterweise - wohl nötig.
Sämtliche Kosten und Nebenkosten hat die ohnehin schon ausgelaugte Landeskasse zu tragen, falls es hier noch mit rechten Dingen zugehen sollte.
25. Oktober 1999
online-Fassung
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