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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert
An die
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
vorab
FAX: 90143310
22. Dezember 1999
I.
gegen
Gabriele Nölke, wohnhaft: ... Düsseldorf
wegen
falscher Anschuldigung (§ 164 StGB)
II.
gegen
Manfred Backhausen, selbe Anschrift,
und
Erich Knapp (auch "Tarik" E. Knapp), wohnhaft: ... Heppenheim,
wegen
Anstiftung, Verabredung bzw. gemeinschaftlicher Anstiftung zu der unter "I." bezeichneten Straftat.
Begründung zu I. und II.
Strafanzeige der Gabriele Nölke an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin vom 15.12.99 gegen mich wegen "Volksverhetzung, uneidlicher Falschaussage und Urkundenfälschung". Schreiben T.E. Knapp an Backhausen vom 14.12.99. Gesamtaktenlage beim Amtsgericht Tiergarten (259 Ds 330/99) bzw. beim Berufungsgericht. Siehe auch meinen Strafantrag gegen Staatsanwältin Hagedorn und Richterin Henke-Vollmer vom 17.12.99 wegen Rechtsbeugung (§ 339 StG8) und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB); hierzu liegt mir noch kein Aktenzeichen vor.
Knapp sandte mir (Posteingang heute) ohne Anschreiben Kopie der Strafanzeige Nölke./.Lummert, davon die erste und die letzte Seite, sowie Kopie seines Schreibens an Backhausen. Kopien der Kopien für Sie anbei.
(Gesch.-Nr. 81 Js 10/00 lt. Mitteilung der Staatsanwaltschaft I vom 04.01.00)
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Vgl. kuckuck > info und Sam Wonder
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