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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert
Sehr geehrter Herr Backhausen,
vielen Dank für Ihr Schreiben v. 13.12. u. die Kopie Ihres Schreibens an StA'in Hagedorn ! Letzteres ist sehr klug, auch weil diese gegen die Revisionsforderung von Lummert u. Schaber argumentative Unterstützung wahrscheinlich brauchen kann. Auf diese Weise könnte auch StA Anselmann zum Überdenken seines Entscheides veranlaßt werden. Es freut mich, daß Sie nun doch einen RA konsultieren können! Anzumerken bliebe mir nur noch dies: Es handelt sich juristisch um die Fürsorge-Pflicht!! D,h., es ist rechtlich scheißegal, ob die wollen oder nicht. Sie waren Beamter bezw. sind dies auch noch im Ruhestand. Dies ist der Fakt! Und man könnte sie zwingen, ihre Pflicht zu erfüllen. Ich kenne dieses Pack zur Genüge. Aber Gesetz ist Gesetz. Inzwischen fiel mir noch ein: Sie behaupten faktisch, daß Lummert mit seinem Zusatz zu Ihrem nichtsignierten Brief Urkundenfälschung begangen hat. (Dies sind freilich meine Worte, in die ich Ihre Angaben setze).- Es wäre m.E. möglich, ihn wegen Verdachts auf Urkundenfälschung beim nächstbesten Staatsanwalt anzuzeigen, um eine Revision des Köhler-Urteils zu erlangen. Vielleicht können Sie auch dies mit Ihrem RA besprechen? Mit frdl. Grüßen
P.s.: "Verdacht" auf Urkundenfälschung deswegen, weil L. Sie dann nicht wegen Falschbeschuldigung verklagen kann.
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