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Die Pressefreiheit ist ein Menschenrecht
Die andere Seite eines Falles
2001-09-06
mit o.g. Schreiben nehmen Sie Bezug auf mein Schreiben vom 27.3.2001, auf das mir jedoch schon mit Schreiben vom 11.6.2001 Frau Birgit Neulen geantwortet hat.
Frau Neulen fügte diesem Schreiben in Ablichtung jene Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz bei, auf die Sie sich nun erneut beziehen, obwohl ich mit Schreiben vom 14.6.2001 (an Frau Neulen gerichtet) dargelegt habe, warum es sich bei der Unterstellung, ich hätte in meinem inkriminierten Bericht über Birkenau die Judenverfolgung durch den Nationalsozialismus bzw. die rassisch motivierte Vernichtung von Teilen der jüdischen Bevölkerung im Dritten Reich bestritten oder geleugnet, um eine falsche Anschuldigung handelt.
Zugleich mit dieser Darlegung bzw. Richtigstellung habe ich Einspruch erhoben gegenüber der Auffassung des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses, dass meiner Petition/Beschwerde wegen Verurteilung unter missbräuchlicher Anwendung von § 130 Abs. 3 StGB nicht entsprochen werden könne.
Auf diesen Einspruch hin teilte mir Frau Petra Bösel am 25.7.2001 mit, dass das Petitionsverfahren so weit fortgeschritten sei, dass meine Petition "nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird", wonach ich nach abschliessender Behandlung meiner Eingabe unterrichtet würde.
Bei Ihrem nun erfolgten, mit jenem von Frau Neulen vom 11.6.2001 nahezu identischen Schreiben dürfte es sich wohl um ein Versehen handeln.
Ich verweise also auf meine berichtigenden Darlegungen vom 14.6.2001 und füge in der Anlage für den Petitionsausschuss zu noch genauerem Nachweis des mir widerfahrenen justiziellen Unrechts unter Missbrauch des Paragraphen 130 Abs. 3 StGB eine Kopie meiner am 1.9.2001 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichten Beschwerde bei.
Auch ohne schnelle Abschaffung dieses Absatzes 3 aus § 130, wie von mir zunächst nahegelegt, erwarte ich vom Deutschen Bundestag eine solche korrigierende Massnahme hinsichtlich Absatz 3 von § 130 StGB und über das Bundesministerium der Justiz, dass das mir zugefügte Unrecht rückgängig gemacht wird und sich ähnliches Justizunrecht im Hinblick auf weitere Nachforschungen und daraus möglicherweise sich verändernde Tatsachenerkenntnisse bezüglich des NS-Konzentrationslagersystems und der Judenverfolgung künftig nicht wiederholen kann.
Hochachtungsvoll
gez. H. Schaber
Anlage: Kopie - Beschwerdeeingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim Europarat
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