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Die Pressefreiheit ist ein Menschenrecht

Hermann Schaber Akte

Heikle Freiheit, heikles Recht

Prozeßordnungen sind Minenfelder

Die andere Seite eines Falles

2001-06-14

Hermann Schaber
Karlsruhe

An das
Sekretariat des
Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betr.: Meine Petition/Beschwerde vom 19.02.2001/27.03.2001

Bezug: Ihr Schreiben vom 11.06.2001
Gesch. Nr.: Pet 4-14-07-3005-032284

Sehr geehrte Frau Neulen,

mit obigem Schreiben teilen Sie mir mit, dass der Ausschussdienst des Petitionsausschusses nach Prüfung einer vom Bundesministerium der Justiz eingeholten - und zu meiner Kenntnis Ihrem Schreiben beigefügten - Stellungnahme der Auffassung sei, dass meinem Anliegen nicht entsprochen werden könne.

Dagegen erhebe ich Einspruch mit folgender Begründung:

Das Bundesministertum der Justiz geht in seiner Stellungnahme zu meiner Beschwerde von der nichtzutreffenden Voraussetzung aus, dass ich in meinem inkriminierten Bericht die Judenverfolgung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus bzw. die "rassisch motivierte Vernichtung der jüdischen Bevölkerung im Dritten Reich" geleugnet hätte.

Tatsächlich jedoch habe ich weder die unbestreitbare Tatsache der Judenverfolgung durch den Nationalsozialismus noch die rassisch motivierte Vernichtung von Teilen der jüdischen Bevölkerung bestritten. Weder das eine noch das andere wurde mir von der Anklagebehörde vorgeworfen und auch nicht von den Gerichten als Grund meiner Verurteilung genannt.

Wie aus der meiner Eingabe beigefügten Urteilsschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu ersehen ist, lautete der Vorwurf gegen mich:

"In diesem Artikel setzt sich der Angeklagte Schaber mit den baulichen Gegebenheiten des Konzentrationslagers Birkenau auseinander und gelangt zu dem ... Schluss, dass es Gaskammern, in denen Juden ermordet wurden, nicht gegeben hat..."

Aus diesem Vorwurf wurde meine Verurteilung mit der Begründung hergeleitet:

"Hierin ist ... eine deutliche Verharmlosung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB in Verbindung von § 220a StGB zu sehen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

Ich halte die Einfügung dieses Absatz 3 in den Paragraphen 130 StGB, wie in meiner Eingabe dargelegt, für grundgesetzwidrig und demokratiezerstörend, weil er für politische Denunziation und Gesinnungsverfolgung eine breite Schleuse öffnet und jede Voraussetzung für eine politische Ausnahmejustiz mit allen Folgen der Einschüchterung und geistigen Unterdrückung schafft.

Aber selbst dieser rechtsfeindliche und zu willkürlicher politischer Verfolgung einladende Absatz 3 von § 130 StGB kann nach Wortlaut und Sinn nicht ausreichen, jemanden zu verurteilen, der, wie ich, aus eigener Beobachtung und daran anknüpfender Überlegung die Überzeugung äussert, dass die in Birkenau als einstige "Gaskammern" bezeichneten baulichen Überreste unmöglich Gaskammern gewesen sein konnten. Denn die Strafvorschrift dieses Absatzes bezieht sich ausdrücklich auf Handlungen der in § 220a (Völkermord) bezeichneten Art. Keine dieser Handlungen habe ich in meinem Artikel bestritten. Von "Gaskammern" ist dort nicht die Rede!

Vielmehr lautet § 220a Abs. 1 StGB:

"Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. Mitglieder der Gruppe tötet,

2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Massregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft."

Neben der Absicht, ganz einfach der Wahrheit im Hinblick auf die angeblichen Gaskammern von Birkenau auf den Grund zu gehen, verfolgte ich mit meinem Beobachtungsbericht nicht zuletzt das Ziel, den Lesern die tatsächlichen und realen Grausamkeiten bewusst zu machen, die mit der Gefangenschaft in diesem und ähnlichen Lagern verbunden waren und deren Folgen in § 220a zutreffend beschrieben sind, die aber durch das Hollywood-Klischee von einem alles Denkvermögen erschlagenden "millionenfachen, fabrikmässigen Völkermord in den Gaskammern von Auschwitz" jahrzehntelang aus dem Denken der Menschen ferngehalten wurden!

Nur gänzlich gewissenlose Richter, die aus Opportunismus, bösartiger Verblendung oder als Sonderrichter in politischem Auftrag bedenkenlos bereit sind, das Recht und die Würde selbständig denkender Bürger mit Füssen zu treten, konnten mich wegen meines kritischen Beobachtungsberichts über Birkenau verurteilen!

Die gleiche rechts- und menschenverachtende Mentalität, die ich von den mich verurteilenden Richtern erleben musste, zeigt sich mir in den Formulierungen der Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz gegenüber dem Petitionsausschuss. Der ministerielle Verfasser dieser Stellungnahme scheut und schämt sich nicht, mir "eine Vergiftung des politischen Klimas durch die Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" zu unterstellen!

Er vermeidet den Begriff "Gaskammer". Diesem für meinen kritischen Bericht zentralen Begriff weicht er aus, weil er selbst offenbar genau weiss, wie wenig glaubwürdig alle Berichte über solche "Gaskammern" sind.

Ich bitte den Ausschussdienst des Petitionsausschusses zu beachten, dass sich seit der Erstveröffentlichung meines Birkenau-Berichts von 1988 wesentliche Anliegen, denen ich in diesem Bericht Ausdruck gab, die aber von den mich verurteilenden Richtern sämtlich nicht zur Kenntnis genommen wurden, weitestgehend erfüllt haben.

So wurden Anfang der neunziger Jahre von den polnischen Behörden die jahrzehntelang ins Unglaubhafte überhöhten Zahlen der Todesopfer für Auschwitz auf 1 - 1,5 Millionen neu festgesetzt. Die Öffentlichkeit hat es, so ist mein Eindruck, mit einer gewissen Erleichterung, aber keinesfalls mit "einer Vergiftung des politischen Klimas" zur Kenntnis genommen. Dann empfahl ein namhafter deutscher Historiker, von der Vorstellung der Bedeutung von "Gaskammern" im Zusammenhang mit der Judenverfolgung abzukommen. Und der amerikanische Historiker Goldhagen erklärte "Gaskammern" zu einer "Randerscheinung" des 'Holocaust', ohne dass dies irgendwo den öffentlichen Frieden gestört hätte. Schliesslich kam 1998, kurz nach der Zweitveröffentlichung meines Berichts, die jahrzehntelang 'vergessene' Forderung zur Entschädigung überlebender - vor allem auch jüdischer - NS-Zwangsarbeiter, die ich in meinem Bericht angemahnt habe, auf die Tagesordnung!

Dies hätte schon vor Jahrzehnten zu mehr Verständnis und Verständigung im Verhältnis zwischen der nichtjüdischen Mehrheit und der jüdischen Minderheit in Deutschland führen können, wenn nicht so irrational auf der "Vernichtung fast aller Juden in Gaskammern" beharrt worden wäre.

Ich habe inzwischen wegen des mir zugefügten justiziellen Unrechts auch Beschwerde bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte eingereicht.

Hochachtungsvoll
gez. H. Schaber

Anlagen: 2

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