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Erkenntnistheorie und politische Praxis - Seit 1973 - Redaktion: Horst Lummert

Korrespondenz kuckuck - Bundeskanzleramt

Aus einem Brief an Bundeskanzler Helmut Kohl

23. Februar 1994

Zu dem Gedanken "Reich" gehört der Gedanke "Friedensvertrag". Wir haben über Jahrzehnte das Wort "Frieden" wie einen Fetisch hochgehalten, ohne ein einziges Mal das Wort "Friedensvertrag" in den Mund zu nehmen. Ohne einen Friedensvertrag mit Deutschland, korrekt: dem Deutschen Reich, kann es doch aber keinen Frieden geben, wird uns die "Vergangenheit" ständig über die Schulter gucken, Ausgleich und Gerechtigkeit fordern, uns zugleich jedoch hindern, uns und unsere Geschichte zu rechtfertigen, eine Gegenrechnung aufzumachen, mit anderen Worten: Gerechtigkeit auch für uns einzufordern.

Darüber auch nur zu sprechen, ist uns heute verboten, man möchte es nicht glauben, buchstäblich verboten. All solche Fragen liegen vielen Menschen am Herzen, brennen ihnen auf den Nägeln. Der Kanzler der Bundesrepublik Deutschland könnte und müßte wohl bald das Gespräch eröffnen.

Nicht nur der Maulkorb muß weg, auch die sogenannten Feindstaatenklauseln müssen endlich aus der UNO-Satzung verschwinden. Die Menschen müssen die nötige Kraft und den Mut aufbringen, die Lage der Nation offen und ohne Angst, dafür kriminalisiert, gekränkt, beschimpft zu werden, zur Sprache zu bringen.

Wir müssen über unsere Geschichte Klarheit gewinnen; daß dies aber nicht identisch ist mit dem, was wir uns seit 1945 eingeredet haben oder haben einreden lassen, wissen Sie genauso wie viele andere inzwischen auch.

Das Bekenntnis zu unserer Geschichte schließt aber auch ein, daß wir uns jegliche Einmischung in unsere inneren Angelegenheiten entschieden verbitten.

Horst Lummert

Bundeskanzleramt

53113 Bonn, den 18. März 1994
Adenauerallee 139-141

212 - K - 402 927/94/0001
(Bei Antwort bitte angeben)

Herrn
Horst Lummert
Vierteljahreshefe "Kuckuck"
Projekt YISHMAEL
Friedrichstr. 234
10969 Berlin

Sehr geehrter Herr Lummert,

im Auftrag des Herrn Bundeskanzlers danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 23. Februar 1994 zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen und zum Abschluß eines Friedensvertrages.

Die sogenannten Feindstaaten-Klauseln sind spätestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen obsolet geworden. Die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland bereits zweimal dem Sicherheitsrat angehört und einen Präsidenten der Generalversammlung gestellt hat, zeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staates ausübt.

Nach Inkrafttreten der abschließenden Regelung, durch die die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet wurden, gilt dies für das vereinte Deutschland erst recht.

Unter diesen Umständen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, Initiativen mit dem Ziel einer diesbezüglichen Charta-Änderung, für welche die Zustimmung sowie die Ratifikation durch zwei Drittel der VN-Mitgliedstaaten einschließlich aller Ständigen Sicherheitsratsmitglieder erforderlich wären, zu ergreifen.

Mit Inkrafttreten des Vertrages "über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" erhielt das vereinigte Deutschland seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten von den ehemaligen Besatzungsmächten zurück. Ein separater Friedensvertrag mit diesen Staaten ist daher nicht erforderlich.

Den Text des sogenannten "Zwei-plus-Vier-Vertrages" habe ich Ihnen zur Information beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Kischlat

Horst Lummert
kuckuck/YISHMAEL

An das
Bundeskanzleramt, Herrn Dr. Kischlat z.Hdn.
53106 Bonn

1.4.94

Ihr Aktenzeichen: 212 - K - 402 927/94/0001

Sehr geehrter Herr Dr. Kischlat,

für Ihr Schreiben vom 18.3.94 bedanke ich mich. Ihre Antwort, die Punkte "Feindstaatenklauseln" und "Friedensvertrag" betreffend, enthält allerdings so viele Fragen, daß ich hier wenigstens auf ein paar wesentliche Aspekte eingehen möchte.

Sie bezeichnen die "Feindstaatenklauseln" als "obsolet", wobei es sich um einen hierfür amtlich festgelegten Begriff handelt, wie ich vermute. Die "Feindstaatenklauseln" sind also nicht rechtsunwirksam, sondern irgendwie abgenutzt, veraltet, nicht mehr in Gebrauch. Man habe sie halt mit der Zeit "vergessen", könnte es ebensowohl heißen. In die "Erinnerung" zurückgerufen, etwa in Form von "Initiativen mit dem Ziel einer diesbezüglichen Charta-Änderung", gäbe es, so geht doch wohl Ihre Befürchtung, offenbar Schwierigkeiten, weil eben dafür "die Zustimmung sowie Ratifikation durch zwei Drittel der VN-Mitgliedstaaten einschließlich aller Ständigen Sicherheitsratsmitglieder erforderlich wären". Sie rechnen von vornherein mit einer Abstimmungsniederlage und denken damit auch sehr realistisch. Was bleibt dann aber von der Substanz dieses Satzes übrig: "daß die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen die vollen Rechte eines gleichberechtigten Staates ausübt"?

Zur Bekräftigung dieser Behauptung führen Sie überdies den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 12.9.90 an. Den Text fügten Sie bei. Vielen Dank! Und Sie schreiben: "Mit Inkrafttreten des Vertrages... erhielt das vereinigte Deutschland seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten von den ehemaligen Besatzungsmächten zurück. Ein separater Friedensvertrag mit diesen Staaten ist daher nicht erforderlich."

Der "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" - in seiner deutschen Fassung für die Öffentlichkeit (ein wenig verschleiernd, ein wenig auch klärend) "Zwei-plus-Vier-Vertrag" genannt - ist bei genauerem Hinsehen eine einseitige deutsche ("deutsch-deutsche") Verzichtserklärung, die von den vier Weltkriegsgegnern ("Feinden") "förmlich entgegen" genommen, "bestätigt", "zur Kenntnis" genommen wird. Deutschland verzichtet darin auf Land- und Souveränitätsrechte (Präambel, Artikel 23 und 146 GG) bis in eine "in freier Entscheidung" beschlossene künftige Verfassung hinein.

Der endgültige Charakter des Vertrages macht insofern natürlich die sogenannten Feindstaatenklauseln "obsolet", als er sie grundlegend zum Inhalt hat. Ein Versuch, die Grenzfrage doch noch einmal auf die Tagesordnung zu bringen, könnte jederzeit als "aggressive" Handlung ausgelegt werden und ist nun sogar gesetz- und verfassungswidrig. Der Verzicht ist also perfekt. Demgegenüber haben sich die ehemaligen (?) Feindmächte ausdrücklich Handlungsfreiheiten in bezug auf die Verlegung ihrer und anderer ausländischer (!) "Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger" auf deutschem Boden (entgegen der grundsätzlichen Regelung in Artikel 5 Abs. 3) vorbehalten (vgl. "Vereinbarte Protokollnotiz..." "... in bezug auf die Anwendung des Wortes 'verlegt'...").

Wenn dieser "Vertrag" einen Friedensvertrag überflüssig macht, so mag dies nützlicherweise für die Anti-Deutschland-Koalition zutreffen. In wohlverstandenem Interesse Deutschlands und der Deutschen ist diese Auffassung keineswegs. Ohne völkerrechtlich abgesicherten Friedensvertrag - mit allen Kriegsgegnern, nicht nur "separat" mit den "ehemaligen Besatzungsmächten" - dauert der Zustand der "bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht" und damit der Weltkrieg II fort. Alle diesbezüglichen "Verträge" der Nachkriegszeit vermitteln denn auch den Eindruck, daß eine endgültige Regelung aufgeschoben werden müsse. Selbst "Zwei-plus-Vier" versteht sich nur als "abschließende" (nicht "endgültige") "Regelung", was gerechterweise vielleicht gesagt werden sollte.

Kriegszustand hin, Souveränität (oder Scheinsouveränität) her: Die jüngste ("abschließende") Festschreibung ist fragwürdig, weil sie auch der künftigen Geschichtswissenschaft - bezogen auf Kriegsschuld, Kriegsverbrechen, Völkermord - die politische Relevanz nimmt. Vom Auswärtigen Amt liegt mir eine offizielle Erklärung vor (AA-Aktenzeichen: 213-457) - Datum: 24.9.91 -, worin sich der Leiter des damaligen Referats "Sowjetunion", Klaus Neubert, "im Namen des Bundeskanzlers" mit Bezug auf "Zwei-plus-Vier" sowie die deutsch-sowjetischen Verträge vom 12.8.70 und vom 13.9.90 dahingehend äußert: "An diesen Regelungen ist nicht zu deuteln. Sie sind die unmittelbare Folge des Zweiten Weltkrieges und der verbrecherischen Politik, die diesen Weltkrieg ausgelöst hat."

Steckt dahinter auch ein "geheimes" Bekenntnis - vielleicht in irgendwelchen frühen Zusatzprotokollen - zur "Alleinschuld" Deutschlands an Weltkrieg II und I? Ist dies die eigentliche Grundlage für die politische Existenz deutscher Staatlichkeit in 0st und West nach 1945?

Nun hat ja inzwischen manche wissenschaftliche Untersuchung, so manch ein Blick in endlich geöffnete Archive, manch freies Wort etwa auch ehemaliger Sowjetgeneräle zutage gefördert, daß z.B. der "Überfall auf die Sowjetunion" gar kein Überfall, sondern eine Präventivmaßnahme war. Überhaupt gewinnen wir seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion Einblicke in historische Grauzonen, bislang unbekannte Zusammenhänge, Verantwortlichkeiten, seltsame Ereignisse, die das bis heute offizielle und allgemein verbreitete Bild von den Abläufen arg in Mitleidenschaft ziehen. Wenn aber womöglich die Kriegsschuldfrage ganz anders beantwortet werden muß, als dies heute geschieht, erwünscht ist und irgendwie auch opportun erscheint, was machen wir dann mit den "Folgen" (Neubert), den "unmittelbaren", womit wir es in diesem Fall sowieso nicht zu tun haben, und den mittelbaren, den politischen, vertraglichen (oder auch nur "vertraglichen")?

Ob wir gut daran tun, die "abschließende Regelung" mit Bezug auf eine bestimmte Nachkriegsphase zu relativieren und eine endgültige Regelung einem dann völkerrechtsverbindlichen Friedensvertrag zu überlassen? Wer dafür als Vertragspartner auf deutscher Seite in Betracht käme, rührt wiederum an die Frage der Existenz und Nichtexistenz des Deutschen Reiches.

Müssen demnach all diese Fragen vorerst offen bleiben?

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Horst Lummert

Nach: kuckuck feder 4/5, 1994

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