Navigation überspringen

kokhaviv publications

NewCatch - online exclusive

Die Freiheit ist unsere Sicherheit

2007-04-08

Avram Kokhaviv

Shariah oder Grundgesetz

Gültig gegen Beliebig

Im Streit mit dem Islam wird gesagt, daß in Deutschland das Grundgesetz gelte und nicht die Shariah.

Kann ein solcher Vergleich überhaupt gezogen werden?

Was ist das Grundgesetz - ein Fundament aller Gesetzlichkeit?

Anfangs galt es als unantastbar, Hände weg davon, war eine bundesrepublikanische Regel.

Das ist lange her, und auch damals ist bereits das eine oder andere daran geändert worden.

Die Folgegesetze, die zum Beispiel die Grundrechte und Grundfreiheiten unterlaufen, sind zahlreich.

Der GG-Text ist, solange ich zurückdenken kann, geändert, ergänzt oder minimiert worden.

Das ist Allgemeinwissen und braucht hier nicht im einzelnen aufgeführt zu werden.

Gerade wieder will der Bundesinnenminister das Grundgesetz ändern, um aus Anlaß sogenannter Terrorgefahren bürgerliche Rechte und rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten zu beschneiden.

Auf dieses vage, schwankende, rechtsunsichere Grundgesetz sollen die Muslime eingeschworen werden?

Das Grundgesetz ist typisches Menschenwerk, das heute so und schon morgen ganz anders unser Leben regeln, einschränken, bedrücken kann.

Dagegen ist das islamische Recht unumstößlich, es ist heilig, weil von Gott gegeben.

Wie das toranische Gesetz, so darf auch die Shariah nicht angetastet, es darf nichts daran geändert, nichts hinzugefügt und nichts weggenommen werden.

Unter dieser Gesetzlichkeit kennt jeder seine Rechte, seine Pflichten und Grenzen.

Im Gegensatz zum sogenannten Grundgesetz bietet die Shariah Rechtssicherheit.

Im Sinne eines wohlverstandenen Rechtsdenkens gibt es viele vernünftige Gründe, die Shariah auch hierzulande ernsthaft in Erwägung zu ziehen, doch keinen einzigen, den Muslimen einen Verzicht auf sie zugunsten des sogenannten Grundgesetzes anzuraten oder gar abzufordern.

© Copyright 1999 - 2007 kokhaviv publications