Berliner Zeitung
Samstag, 19. Februar 2005
Kommentar
Die Freiheit der Andersdenkenden
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach sprach in der gestrigen Bundestagsdebatte von den "unappetitlichen Aufzügen" der rechtsextremen NPD. Wenn er es so empfindet, darf und soll er es auch so nennen. Aber er schloss daraus, dass man solchen Veranstaltungen nicht "noch besonders sensible Orte als medienwirksame Kulisse zur Verfügung" stellen solle. Das mag innerhalb seiner Fraktion, auch gar beim Bundesinnenminister und vielleicht sogar bei dem einen oder anderen Mitglied, möglicherweise sogar bei sehr vielen Mitgliedern der Regierungsparteien auf wohlwollendes Kopfnicken stoßen, es ist dennoch undemokratisch.
Die ganze Debatte leidet derzeit darunter, dass Regierung und Opposition sich zwar über die Lösungen des Problems uneinig sind, aber bei seiner Definition völlig übereinstimmen. Es geht allen darum, rechtsradikale Aufmärsche zu verhindern. Das aber ist die eigentliche Untat. Kritiker sehen darin die Einführung eines Gesinnungsstrafrechts. Sie haben Recht. Wenn es nicht mehr darum geht, was auf einer oder am Rande einer Demonstration getan, sondern was in ihr gedacht wird und welche Meinungen vertreten werden, dann geht es offensichtlich nicht mehr um strafbare Handlungen, sondern darum, bestimmte Gesinnungen unter Strafe zu stellen.
Die Meinungsfreiheit aber gehört zum Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die zu schützen das Amt des Innenministers ist. Zu ihr gehört auch die Freiheit, eine eigene Meinung nicht nur haben, sondern sie auch verbreiten, sie demonstrieren zu können. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue politischer Gruppierungen aufkommen, dann kann überprüft werden, ob sie verboten werden müssen. Das wurde im Falle der NPD abschlägig beschieden. Jetzt versuchen die Parteien, die beim Verbotsantrag scheiterten, die bei den anstehenden Wahlkämpfen drohende Konkurrenz mit anderen Methoden aus dem Weg zu räumen. Sie zeigen bei dieser Gelegenheit, wie ernst sie es nehmen mit der "Freiheit der Andersdenkenden".
Das Holocaustmahnmal soll an die Judenvernichtung erinnern. Ein NPD-Aufmarsch gegen das Holocaustmahnmal, mit den entsprechenden Parolen, würde mithelfen, unser Gedächtnis nicht ruhen zu lassen. Das Holocaustmahnmal mag ein noch so sensibler Ort sein, die Erinnerung an die NS-Zeit und an die Gefahr ihrer Renaissance muss es aushalten.
Ganz abgesehen davon, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben. Es ist nicht einzusehen, warum die eine erlaubte Partei dort demonstrieren darf und die andere ebenso erlaubte Partei nicht. "Unappetitlich" ist weder verfassungs- noch polizeirechtlich ein relevanter Begriff. Zu einer Demokratie gehört, dass man mit allerhand "Unappetitlichem" leben muss. Es ist immer noch besser als mit dem ungenießbar Unappetitlichen einer - und sei es der eigenen - Diktatur leben zu müssen.
Die NPD und die sie nährenden und die mit ihr konkurrierenden Gruppen werden uns immer begleiten. Wir wollen sie bekämpfen, aber wir wollen das als Demokraten mit demokratischen Mitteln tun. Es schadet der Sache, unter dem Vorwand des Kampfes gegen Antidemokraten - wie allen voran unser Innenminister es derzeit macht - den eigenen herrisch-antidemokratischen Impulsen immer mehr nach zu geben. Wenn die NPD am Brandenburger Tor oder am Holocaustmahnmal demonstrieren will, dann soll sie das tun. Vorausgesetzt es gibt verkehrstechnisch keine berechtigten Einwände und es ist nichts bekannt über die Vorbereitung von Gewalttaten im Zuge dieser Demonstration.
Wenn Bundesinnenminister Otto Schily es ernst meinte mit der Meinungsfreiheit, dann würde er nicht vorschlagen, neben der Holocaustleugnung jetzt auch noch die "Verherrlichung" oder gar die "Verharmlosung" der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe zu stellen. Solche breiigen Formulierungen sind nichts anderes als Aufforderung zu richterlicher Willkür. Da das so offensichtlich ist, muss man wohl davon ausgehen, dass es sich nicht um eine in Kauf genommene Nebenwirkung handelt, sondern der einzige Zweck dieser Vorschläge ist. Durch die Einführung des Straftatbestandes der Holocaustleugnung haben wir die Zahl der Holocaustleugner nicht reduziert. Wir sollten aufhören, Meinungen und Gesinnungen unter Strafe zu stellen. Wir sollten uns darauf konzentrieren, den Tätern in die Arme zu fallen.
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