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Die Freiheit ist unsere Sicherheit

2005-04-27

Avram Kokhaviv

Troll dich, Genosse

Oder wie soll ich das sehen?

Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger. © Eichborn AG, Frankfurt am Main, März 2005

Bossi reibt sich an der Justiz in Deutschland, die freilich auch anderswo stets eine Magd, wenn nicht Hure der Politik und des Grundverständnisses der Gesellschaft gewesen ist, daran hat eben auch die Demokratie nichts geändert.

IM ZWEIFEL FÜR DEN AMTSKOLLEGEN

Rechtsbeugung und Justizkumpanei: Wenn Strafrichter auf Kosten eines Angeklagten zusammenhalten

Noch einmal Josef Peters: Der Bundesgerichtshof hat das Saarbrücker Skandalurteil gegen Peters aufgehoben und statt fahrlässiger Tötung oder vorsätzlichen Mordes einen Mittelweg nahe gelegt. Doch bei der Neuverhandlung vor einer zweiten Schwurgerichtskammer kommt es zu einem unfaßbaren Fall von Justizkumpanei. Um ihre Kollegen - die ich wegen Rechtsbeugung angezeigt habe - zu schützen, lassen die Richter eine zuvor getroffene Prozeßabsprache platzen und bestätigen das aufgehobene Mordurteil. Erst nach erneuter Revision und einer dritten Verhandlung kommt es zu dem schweren Herzens akzeptablen Urteil wegen Totschlags.

(115)

Mitunter bin ich versucht, die Strafjustiz vor Bossi in Schutz zu nehmen, wenn er sie der unbewältigten Vergangenheit zeiht und diese auf den Nazismus beschränkt.

FURCHTBARE JURISTEN VOR UND NACH 1945

Ungesühntes Naziunrecht: Warum die deutsche Justiz traditionell unfähig ist, ihre Fehlurteile zu korrigieren

Es ist unbestritten: Die Bundesrepublik Deutschland hat in den ersten Dekaden nach ihrer Gründung darin versagt, sich geistig mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und zwischen dem NS-Regime und dem neuen, demokratischen Staatswesen einen scharfen personellen Schnitt zu machen. Hitler, Goebbels, Himmler und mit ihnen viele führende Nazis entzogen sich der Verantwortung für ihre Verbrechen durch Selbstmord. Vor den Nürnberger Kriegsverbrechertribunalen wurden gerade mal knapp 200 hohe NS-Funktionäre, Generäle und Industrielle angeklagt. Von den 36 dort gefällten Todesurteilen wurden zwar 24 vollstreckt, 38 weitere Angeklagte wurden jedoch freigesprochen und fast alle in Nürnberg verhängten Haftstrafen bis 1956 aufgeboben. Der so genannte «Stellvertreter des Führers» Rudolf Heß war der einzige Nazi, der lebenslänglich im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis einsaß.* Der Rest kam davon - unter den Augen, teilweise mit Duldung oder sogar im Dienst der Bundesrepublik. Auf den unteren und mittleren Ebenen des Staatsdienstes fanden ehemalige Funktionsträger des Regimes fast ausnahmslos neue Anstellungen. Viele von ihnen, vorneweg der berüchtigte Kanzleramtssekretär Hans Globke, einst Kommentator der Nürnberger NS-Rassengesetze und dann die Graue Eminenz hinter Konrad Adenauer, sowie der ehemalige Marinerichter und spätere Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, machten beeindruckende Karrieren. Dazu bedurfte es nicht viel: Neben geschönten Biografien und Bündeln von «Persilscheinen» ebneten den ehemaligen Nazis eine Reihe skandalöser gesetzlicher Regelungen zum Verjährungs-, Beamten- und Versorgungsrecht den Weg zurück zum «treuen Staatsdiener».

* Eine seltsame Behandlung des mit Kriegsverbrechen nicht belasteten «Friedensfliegers». - kkk

In der ersten Reihe des Versagens stand die Justiz. Schon im Nürnberger Juristenprozeß mußten sich 1947 nur 14 führende Nazijuristen vor Gericht verantworten. Zwar zeigte der Prozeß detailliert auf, in welch ungeheurem Ausmaß die Gerichtsbarkeit als willfähriges Instrument des nazistischen Terrorregimes fungiert hatte. Doch die strafrechtlichen Konsequenzen hielten sich in beschämend überschaubarem Rahmen: vier lebenslange und sechs Haftstrafen sowie vier Freisprüche. Einer der Verurteilten starb 1950 in Haft, die übrigen wurden 1950 und 1951 freigelassen. 1956 war auch der letzte Nazirichter wieder auf freiem Fuß.

Die Parlamente und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelten seit 1949 einen großen Ehrgeiz, die juristische Verfolgung und Bestrafung von NS-Justizverbrechen nicht zu fördern, sondern vielmehr zu verhindern. Das oberste Prinzip der nahezu unverhüllten Totalamnestie übernahm man von den in Nürnberg Angeklagten. Diese hatten sich darauf berufen, nur geltendes Recht angewendet und nicht etwa vorsätzlich und in vollem Unrechtsbewußtsein das Recht gebrochen zu haben. In den Fünfzigerjahren legitimierten Gesetzgeber und Gerichte bis hinauf zum Bundesgerichtshof großzügig diesen fatalen «Positivismus». Dabei wurde vor allem der Straftatbestand der Rechtsbeugung ausgehöhlt - mit der Folge, daß bis heute kaum ein Richter wegen offensichtlichen Justizunrechts belangt werden kann. Nach damaliger Gesetzgebung und Rechtsprechung wäre nicht einmal der oberste NS-Blutrichter Roland Freisler wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Wie also soll man jemals wieder einen deutschen Richter wegen geringerer Verfehlungen anklagen, ohne daß man eingedenk der Opfer des Nationalsozialismus vor Scham in den Boden versänke?

(201/202)

Natürlich hat die deutsche Strafjustiz das nicht verdient, nicht diese einseitige Belegung, auch nicht die einseitige Verteidigung.

WAHRHEIT UND GERECHTIGKEIT

Wie sich Justizunrecht künftig besser verhindern ließe

Versagende Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft, gerichtliche Tatsachenverdrehungen aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten, die fehlende Berufungsinstanz im Kapitalstrafverfahren, eine formalrechtliche Absicherung von Urteilen statt gerechter und objektiver Beweiswürdigung Justizkumpaneien, Abschreckungsurteile, mangelnde anwaltliche Meinungsfreiheit, Strafvereitelung im Amt, die fast unüberwindlichen Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren, schließlich das ungesühnte Naziunrecht in der Justiz und seine Folgen, insbesondere die faktische Aushebelung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung - das Register der Mißstände in der deutschen Strafgerichtsbarkeit ist nicht eben kurz.

Ihr Nachkriegsversagen vor den nationalsozialistischen Mördern in Robe, so meine deprimierende Erfahrung, halten Politik und Justiz heute offenbar für ein erledigtes Thema. Tempi passati. Stattdessen werden Pläne auf den Tisch gelegt, die den Rechtsweg zu einer Art Eilgerichtsbarkeit verkürzen sollen. Unter dem Deckmantel von Vereinfachung, Transparenz und Verfahrensbeschleunigung wollen die Justizminister künftig Rechtsfindung nach Kassenlage betreiben. In Deutschlands Gerichtssälen soll nicht mehr gründlich und gerecht, sondern vor allem schnell und billig ge- und verurteilt werden. Wenn die Abmagerungskur für die Justiz wie geplant Realität wird, sehe ich für die Zukunft unseres Rechtsstaates schwarz.

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Der unbewältigten Vergangenheiten - und Gegenwarten - sind allerdings etliche.

So geht und ging - zu Preußen- und zu Kaiserszeiten, in der Weimarer Republik, bei Hitler und im Sozialismus, in der halben (West) und der ergänzten Bundesrepublik (heute) - es stets um die genaue Beachtung der jeweiligen (!) «politischen Korrektheit», deren Gehalt und innere Bedeutung - via Gesetzgebung und Propaganda - von den herrschenden Mächten bestimmt wurde, wird und werden wird.

Die Ausgangslage ist historisch vorgeprägt und international fest geschrieben, daran ist nicht zu rütteln und nicht zu deuteln.

Bossi weicht in seiner Beurteilung nicht vom Gängigen ab, daß die Bundesrepublik - ihrem Selbstverständnis nach - sozusagen das demokratische und rechtsstaatliche Gegenstück zum Deutschen Reich sei beziehungsweise zu sein habe.

Die Bundesrepublik gleichsam die Staat gewordene Erfolgsgeschichte des Aufstands vom 20. Juli 1944... - mithin eine glatte Fehleinschätzung.

So war der «20. Juli» nicht gerade die demokratische und den Faschismus abschließende Heldentat, sondern ein mißglückter Volksbetrug durch die alte Adelskaste, die aufgrund ihres eigenen Ehrenkodex' nicht einmal zu ihrer Tat stehen konnte.

Das Attentat auf Hitler sollte, so war die Richtlinie, der SS, der Gestapo und dem SD zugeschrieben werden.

Ein Generalstabsoffizier von preußisch-deutschem Adel begeht keinen «Tyrannenmord».

Sie waren auf ihren «Führer und Reichskanzler Adolf Hitler» vereidigt.

Unter diesem Aspekt mußten die Volksgerichtshofurteile auch im Sinne der Angeklagten «gerecht» erscheinen.

Sie hatten ihre eigenen Regeln verletzt.

Die selbe Adelskaste hält heute wesentliche Schlüsselpositionen und setzt politische Maßstäbe der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist aus dem Dritten Reich nicht entlassen, das ist die eigentliche Tragik der heute allgemeinen deutschen Unwissenheit bezüglich des Gesamttatbestands.

Das Provisorium Bundesrepublik Deutschland ist historisch provisorischer, als es sich das eingestehen möchte und eingestehen darf.

Das Reich ist nicht Vergangenheit, sondern der allgegenwärtige Untergrund - das historische Fundament Deutschlands.

Die Vorwürfe an die Adresse der deutschen Justiz, das zu sein, was sie nun einmal nach ihrer historischen Rechtsgrundlage ist und auch nur sein kann, gehen tatsächlich ins Leere.

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