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Beiträge zur demokratischen Eroberung
2002-09-06
Eine souveräne Demokratie zeichnet sich durch das relative Mehrheitswahlrecht aus.
Will eine Regierung handlungsfähig sein, muß sie sich per Mehrheitswahlentscheidung legitimieren lassen. Jede Vermischung mit minoritären Koalitionspartnern verleiht diesen eine Schlüsselrolle und macht die Demokratie als Herrschaft der Volksmehrheit zu einer Quasi-Oligarchie.
Selbst das absolute Mehrheitswahlrecht verunklart die an Ort und Stelle getroffenen Wählerentscheidungen. In der Praxis können absolute Mehrheiten immer nur manipulativ erreicht werden.
Das relative Mehrheitswahlrecht ist das demokratische schlechthin. Es ist sportlich und fair. Gewinner ist die in den Wahlbezirken jeweils gefundene stärkste Partei. Die Gewinner werden auf nationaler Ebene zusammengezählt. Die bei dieser Summierung im Vergleich gefundene Mehrheitspartei bildet die Regierung. Einfacher und gerechter geht es nicht. Die Mehrheit kommt zu ihrem Recht. Die Rechte der Minderheiten sind durch die Verfassung garantiert. Minderheiten genießen den Schutz der Mehrheit, haben aber nicht das Recht, diese zu regieren.
Die heute in Deutschland gültige oligarchische Bevorrechtung liegt genau zwischen einer Demokratie und einer Diktatur. In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. Wechselnde Mehrheiten sind das Salz der Demokratie. In Deutschland freilich wurden die wechselnden Mehrheiten fast regelmäßig durch nicht wechselnde Minderheiten ergänzt.
Das deutsche Wahlrecht ist nicht demokratisch im Sinne einer Herrschaft des Volkes, dessen Souveränität es vielmehr untergräbt. Eine Große Koalition hätte die vielleicht einzige legitime Aufgabe, nämlich mit einer Zweidrittelmehrheit das relative Mehrheitswahlrecht einzuführen und damit dem Volk zu seinem Recht zu verhelfen. Und zwar mit größter Entschiedenheit.
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