2002-06-13
Was ist daraus geworden?
Ich weiß nicht, von wem ich das hab. Eine sehr alte Erzählung, die sich um eine Begegnung Benjamin Luppigs mit einer Bremse dreht.
Er spazierte abends schon ziemlich müde zum See, wo plötzlich eine große Fliege vor ihm saß und ihn ansprach, eine Riesenbremse, größer als er.
Im Sommer, wenn sie nach dem Schwimmen am Seeufer auf den Steinen saßen, wurden sie von den Bremsen ständig angeflogen.
Die liebten die nasse Haut. Eigentlich taten sie niemandem etwas, sie kribbelten nur auf der Haut und wurden einem bald lästig.
Eine Handbewegung, klatsch, und die Bremse war tot, zerquetscht. Der blutige Fliegenrest wurde mit der selben Hand abgewischt, die zugeschlagen hatte.
Das war eigentlich alles, wiederholte sich allerdings ziemlich oft, weil das Krabbelzeugs sich nicht davon abbringen ließ, den Jungens in der Badehose auf die Nerven zu gehen.
Viele Fliegen fanden den Tod bei solchen Gelegenheiten.
Nun also stand oder saß Benjamin Luppig vor seinem Richter. Die Riesenbremse machte ihm Vorwürfe über Vorwürfe, zählte seine Mordtaten an den kleinen hilflosen Wesen minutiös auf.
Benjamin Luppig war der Angeklagte in einem Massenmordprozeß - der vorerst einzige Angeklagte - und wußte gegen die Anklagepunkte nichts vorzubringen.
Ihm war klar, daß er keine Chance hatte, aus diesem Verfahren jemals wieder herauszukommen.
Als er aus dem Dösen erwachte, schlug er mit der selben Hand nach einer kleinen Bremse, die ihn gerade wieder ärgern wollte.
Er stand auf, wischte sich den blutigen Fliegenrest aus dem Bartstoppel und ging nach Haus, wo das Abendmahl für ihn schon bereitstand.
Bei Franz Kafka fand die Verwandlung statt. Der Mann wurde zum häßlichen Insekt, behielt aber seine menschliche Seele, was für seine Umgebung allerdings keine Bedeutung mehr hatte. Der Mann war plötzlich von allem Menschlichen ausgeschlossen und fühlte sich bedroht.
Benjamin Luppig ist der Angeklagte in einem Massenmordprozeß. Der Mensch wird von der Fliege bedroht, aber im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit.
Der Prozeß ist korrekt mit der Verlesung der Anklageschrift oder durch mündliche Anklage eigeleitet, der Angeklagte ist über die Gründe des Verfahrens aufgeklärt worden.
Gegen seinen Richter hat Luppig keine Chance, es sei denn, daß er sich gegen die Vorwürfe triftig verteidigen würde.
Davon kann aber keine Rede sein. Die Anklage entspricht Punkt für Punkt den Tatsachen. Benjamin Luppig ist zu Recht des Massenmords schuldig. Er weiß es, wir alle wissen es.
Aus dieser Situation kann nur das Ende des Traums retten. Luppig wird wach und tut genau wieder, wessen er soeben angeklagt worden war.
Doch nun ist die Fliege wieder klein und kein Riesenungeheuer. Er muß sich nicht mehr rechtfertigen, muß keine Angst haben, wegen seiner Verbrechen verurteilt zu werden.
Der Ausgang des Verfahrens war schließlich vorauszusehen. Das Todesurteil konnte durch keinerlei mildernde Umstände abgewendet werden.
Es sind also nur noch die Größenverhältnisse, die aus dem Drama eine alltägliche und unbedeutende Kleinigkeit machen, über die ein Mensch nicht nachdenken muß, bis zum Tage des Fliegengerichts, falls das nicht wieder nur ein Traum ist.
Wenn nun aber der Richter ein Mensch in Fliegengestalt war oder der Jüngste Ankläger vor Gott, verwandelt nur in eine "häßliche Bremse", um auch das Gericht einer Prüfung seiner Gerechtigkeit zu unterziehen?
Die Relativierung des Verbrechens ist evident. Das Recht des Stärkeren ist das allgemeine und gültige, solange der Schwächere eben der Schwächere ist und damit nur das Opfer sein kann.
Der Angeklagte verläßt das Gericht nicht, weil ihm der Weg versperrt ist. Er würde nicht bis zur Tür kommen. Er muß die Gerechtigkeit über sich ergehen lassen, weil und solange das Gericht die Macht hat, über ihn Recht zu sprechen. Diese Macht und das Recht, widrigenfalls Gewalt anzuwenden, sind die Macht und das Recht des Stärkeren gegen den Schwächeren. Selbst wenn er im Recht ist, kann er sich gegen das Gericht nicht wehren, wenn das Gericht es nicht prozessual zuläßt. Alles Recht ist eine Verhüllung des Faustrechts. Wenn der Staat ein Verbrechen begeht, kann der einzelne Bürger ihn nicht dafür zur Verantwortung ziehen.
Nur wenn der Staat selbst gnädig genug ist, eine Anklage gegen sich in Erwägung zu ziehen, kann der Bürger wenigstens die Illusion hegen, soeben Zeuge eines Rechtsakts gewesen zu sein.
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