2002-03-27
Wer in Deutschland Jude ist, wird peinlich genau durch den Vertrag aus dem Reichskonkordat bestimmt, den der Zentralrat der "Juden" im Jahre 1950 mit der Bundesregierung unterschrieb. Die Definition des Judentums hierzulande ist von der Gesetzgebung vorgeschrieben, und die Kriterien dafür wurden mit folgender Religionssteuerordnung festgesetzt, die z.B. in Hessen gilt:
"§ 1, Nr. 2: Als Angehöriger jüdischen Glaubens im Sinne dieser Steuerordnung gilt jeder, der nach dem jüdischen Religionsgesetz Jude ist UND NICHT nach den Bestimmungen innerstaatlichen Rechts aus einer Synagogensteuergemeinde ausgetreten ist."
Demnach ist, wer austritt, juristisch kein Jude mehr.
Diese Steuerordnung wurde in verschiedenen deutschen Ländern von Juden beklagt. In Baden-Württemberg erkannte der Richter den Vorwurf der Arisierung, und nun nennt das Land die Sache nicht mehr "Synagogensteuer", sondern Kirchensteuer. Das muß man sich langsam auf der Zunge zergehen lassen. Schlimmer noch, die Steuerordnung erklärt uns, wer nun dort Jude ist, mit folgender Definition:
"§ 2: Steuerpflichtig sind alle Mitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der IRG Württemberg haben."
Was die jüdische Gemeinde des Landes Berlin anbelangt, so hat sie sich der vatikanischen Kirchensteuer-Regelung und Definition völlig untergeordnet.
Auch ist sofort Jude, wer auf seinem Einwohnermeldeamt als Jude sich deklariert. Demnach repräsentiert der Zentralrat der "Juden" nicht die Juden in Deutschland, er repräsentiert Synagogensteuerzahler, die wiederum keineswegs wirklich Juden sein müssen.
Siehe auch:
www.stopdiearisierung.de
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